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Thema: Namensklau oder rechtliche Freiheit? vom 21.02.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Namensklau oder rechtliche Freiheit?
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ad1704
Threadersteller

Dabei seit: 15.01.2009
Ort: Langenfeld
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.02.2011 08:01
Titel

Namensklau oder rechtliche Freiheit?

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Guten Morgen liebe Kreative, * Applaus, Applaus *

wir ca. einem Jahr hatten wir einen Termin bei einer Neukundin. Mündlicher Auftrag lautete Namensfindung und später Logo, Geschäftsausstattung etc.! Kein Problem... Erste Email mit Namensvorschlägen geschickt und auch eine Antwort bekommen (was ja dann nunmal den mündl. Auftrag bestätigt).

Ich wandel jetzt einen der Vorschläge zur Verdeutlichung mal ab:
Unser Vorschlag: 10 metre (auch abwandelbar in 15 metre) << so auch rein geschrieben...

Der Kommenatar dazu war dann: Hmm joa aber es zeigt ja nicht all meine Leistungen. Danach verlief sich das im Sande, als es vom Kunden hieß: Ich habe Probleme mit der Bank.... Das war die Vorgeschichte...

Letztens guck ich aus interesse mal, was google sagt und was finde ich... ihren Laden mit dem Namen:
my 20 metre...

Da es sich verlaufen hatte, haben wir bisher auch noch keine Rechnung gestellt. Was würdet ihr machen, wenn ihr so dreißt "beklaut" werdet? * Ich muß mich mal kurz übergeben... * Achja... das design etc. hat dann doch der Bruder vom Kunden gemacht. * Ich will nix hören... *


Schonmal vielen Dank für eure Mühe Lächel

Hab gerade noch ein wenig tiefer gegraben und was sehe ich da...
Ihre Seite (inkl. Logo) heißt wohl my 20 metre...
aber im Impressum steht nur 20 metre eingetragen.

Auf dem Logo in ihrem Laden steht auch kein "my"...

Das ist dann ja sogar noch eher von uns geklaut ohne den Zusatz "my"...


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 21.02.2011 11:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.02.2011 09:04
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Warum suchst Du nicht das Gespräch, wenn man damals nicht im Streit auseinander gegangen ist...?
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Dr. Pröt

Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Suppenküche Ost
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.02.2011 13:57
Titel

Re: Namensklau oder rechtliche Freiheit?

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@ radschlaeger: Ich persönlich würde meinen, das wäre vergebene Liebesmüh. Ich kenne die Kundin zwar nicht, bin mir aber trotzdem recht sicher dass es keine "Oh, du hast Recht. Hier hast du etwas Geld."-Reaktion werden wird *zwinker*

-

ad1704 hat geschrieben:
Mündlicher Auftrag lautete [...]

An dieser Stelle würde ich gerne das Zonk-Geräusch einfügen...
Denkbar schlechte Grundvoraussetzung.

Außerdem, jetzt mal im Ernst: Natürlich ist Ideenklau nicht die feine englische Art, aber ich finde deine Verbissenheit übertrieben.

Wieviel wolltest du denn für den Namensvorschlag ursprünglich veranschlagen? 400 Euro? * Keine Ahnung... *
Habt ihr mit einem 16-köpfigen Kreativteam 5 Tage und 5 Nächte lang gebrainstormt, bis ihr diesen Namen kredenzt hattet?

Ich schätze nicht, deswegen leg die Akte unter Rubrik "dummes Huhn" ab und kümmer dich um aktuelle Kunden *zwinker*
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.02.2011 14:14
Titel

Re: Namensklau oder rechtliche Freiheit?

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Dr. Pröt hat geschrieben:
@ radschlaeger: Ich persönlich würde meinen, das wäre vergebene Liebesmüh. Ich kenne die Kundin zwar nicht, bin mir aber trotzdem recht sicher dass es keine "Oh, du hast Recht. Hier hast du etwas Geld."-Reaktion werden wird *zwinker*

-

ad1704 hat geschrieben:
Mündlicher Auftrag lautete [...]

An dieser Stelle würde ich gerne das Zonk-Geräusch einfügen...
Denkbar schlechte Grundvoraussetzung.

Außerdem, jetzt mal im Ernst: Natürlich ist Ideenklau nicht die feine englische Art, aber ich finde deine Verbissenheit übertrieben.

Wieviel wolltest du denn für den Namensvorschlag ursprünglich veranschlagen? 400 Euro? * Keine Ahnung... *
Habt ihr mit einem 16-köpfigen Kreativteam 5 Tage und 5 Nächte lang gebrainstormt, bis ihr diesen Namen kredenzt hattet?

Ich schätze nicht, deswegen leg die Akte unter Rubrik "dummes Huhn" ab und kümmer dich um aktuelle Kunden *zwinker*


naja ganz so einfach würd ich es der guten dann doch nich machen... zumindest damit konfrontieren sollte man die gute frau. vielleicht ist die sich ihres unrechts ja gar nicht so bewusst... man muss sie ja nicht gleich in grund und boden klagen, aber zumindest ein gespräch sollte man führen, dass das was die gemacht hat so nicht ok ist und dann wird sich normalerweise auch irgendwo ne einigung finden. nur gar nicht tätig zu werden wäre dumm - weil beim nächsten auftrag oder dienstleister macht sie das dann evtl. genauso...
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dcn

Dabei seit: 20.08.2008
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.02.2011 14:21
Titel

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Wenn Vorschläge gemailt wurden, hast du doch etwas greifbares.
Da es nun kein Angebot oder einen Vertrag gibt und somit auch keine erweiterte Definition von Leistungen o.Ä., greifen doch die gesetzlichen Richtlinien in diesem Fall. Ob mit oder ohne Vertrag ist ja eine Arbeit in Form von Vorschlägen an die Kundin erfolgt. Oder seh ich das falsch?
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.02.2011 14:24
Titel

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da ihr eine mündlichen vertrag hattet und einen namensvorschlag gemacht habt und die kundin diesen nun verwendet, würde ich ihr jetzt die rechnung mit dem honorar für die namensfindung zukommen lassen... * Ja, ja, ja... *

Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 21.02.2011 14:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
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top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.02.2011 14:43
Titel

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Würde ich auch so sehen. Mit Freuden zur geglückten Geschäftseröffnung gratulieren, mit bedauern die fehlende Rückmeldung erwähnen und sich geehrt fühlen, dass sie auf deinen Leistungen zur Namensfindung zurückgegriffen hat. Dabei dann die entsprechende Rechnung beifügen. *hehe*
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.02.2011 14:54
Titel

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top hat geschrieben:
Würde ich auch so sehen. Mit Freuden zur geglückten Geschäftseröffnung gratulieren, mit bedauern die fehlende Rückmeldung erwähnen und sich geehrt fühlen, dass sie auf deinen Leistungen zur Namensfindung zurückgegriffen hat. Dabei dann die entsprechende Rechnung beifügen. *hehe*


so hätte ich es auch gemacht *Thumbs up!*
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