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Thema: Namensfindung vom 21.03.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Namensfindung
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DMG-mill
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Verfasst Mi 21.03.2012 21:21
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Namensfindung

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Hallo Damen und Herren,

ein Neukunde von mir ist dabei eine Firma zu Gründen: Abendkleiderverleih. Der Name soll lauten "FreundIN". Nun ist meine Frage an euch, darf man diesen Namen bzw. darf sie (Kunde) diesen Namen verwenden, denn es gibt schließlich mehrere Fa. mit dem gleichen Namen; denke gerade an die Zeitschrift.

Vielen DANK
und warme Grüße aus Franken


DMG
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Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Mi 21.03.2012 21:45
Titel

Re: Namensfindung

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DMG-mill hat geschrieben:
Hallo Damen und Herren,

ein Neukunde von mir ist dabei eine Firma zu Gründen: Abendkleiderverleih. Der Name soll lauten "FreundIN". Nun ist meine Frage an euch, darf man diesen Namen bzw. darf sie (Kunde) diesen Namen verwenden, denn es gibt schließlich mehrere Fa. mit dem gleichen Namen; denke gerade an die Zeitschrift.


Wenn das zu deinen Aufgaben gehört, kannst du recherchieren, ob der Name beim DPMA für eine Waren- oder Dienstleistungsklasse geschützt ist und wenn ja, für welche. Rechtsverbindliche Auskünfte darf deinem Kunden aber nur ein Anwalt geben, den er dann dafür beauftragen muss.
 
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DMG-mill
Threadersteller

Dabei seit: 07.10.2005
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Alter: 39
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Verfasst Fr 30.03.2012 19:37
Titel

Re: Namensfindung

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someonesdaughter hat geschrieben:
DMG-mill hat geschrieben:
Hallo Damen und Herren,

ein Neukunde von mir ist dabei eine Firma zu Gründen: Abendkleiderverleih. Der Name soll lauten "FreundIN". Nun ist meine Frage an euch, darf man diesen Namen bzw. darf sie (Kunde) diesen Namen verwenden, denn es gibt schließlich mehrere Fa. mit dem gleichen Namen; denke gerade an die Zeitschrift.


Wenn das zu deinen Aufgaben gehört, kannst du recherchieren, ob der Name beim DPMA für eine Waren- oder Dienstleistungsklasse geschützt ist und wenn ja, für welche. Rechtsverbindliche Auskünfte darf deinem Kunden aber nur ein Anwalt geben, den er dann dafür beauftragen muss.


Danke für die ausführliche Antwort.
d.h. wenn dieser Name in der Branche noch nicht eingetragen ist, darf ich diesen verwenden? oder habe ich was falsch verstanden.
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Benutzer 116623
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Verfasst Fr 30.03.2012 21:26
Titel

Re: Namensfindung

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DMG-mill hat geschrieben:
someonesdaughter hat geschrieben:
DMG-mill hat geschrieben:
Hallo Damen und Herren,

ein Neukunde von mir ist dabei eine Firma zu Gründen: Abendkleiderverleih. Der Name soll lauten "FreundIN". Nun ist meine Frage an euch, darf man diesen Namen bzw. darf sie (Kunde) diesen Namen verwenden, denn es gibt schließlich mehrere Fa. mit dem gleichen Namen; denke gerade an die Zeitschrift.


Wenn das zu deinen Aufgaben gehört, kannst du recherchieren, ob der Name beim DPMA für eine Waren- oder Dienstleistungsklasse geschützt ist und wenn ja, für welche. Rechtsverbindliche Auskünfte darf deinem Kunden aber nur ein Anwalt geben, den er dann dafür beauftragen muss.


Danke für die ausführliche Antwort.
d.h. wenn dieser Name in der Branche noch nicht eingetragen ist, darf ich diesen verwenden? oder habe ich was falsch verstanden.


Von "Branchen" habe ich gar nichts geschrieben, beim DPMA kann man nichts für 'Branchen' schützen lassen, sondern eben für Waren- oder Dienstleistungsklassen . Ich würde dir eher raten, die Finger davon zu lassen und dem Kunden den Hinweis auf den Anwalt zu geben.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 30.03.2012 21:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
DMG-mill
Threadersteller

Dabei seit: 07.10.2005
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Verfasst Fr 30.03.2012 23:40
Titel

Re: Namensfindung

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someonesdaughter hat geschrieben:
DMG-mill hat geschrieben:
someonesdaughter hat geschrieben:
DMG-mill hat geschrieben:
Hallo Damen und Herren,

ein Neukunde von mir ist dabei eine Firma zu Gründen: Abendkleiderverleih. Der Name soll lauten "FreundIN". Nun ist meine Frage an euch, darf man diesen Namen bzw. darf sie (Kunde) diesen Namen verwenden, denn es gibt schließlich mehrere Fa. mit dem gleichen Namen; denke gerade an die Zeitschrift.


Wenn das zu deinen Aufgaben gehört, kannst du recherchieren, ob der Name beim DPMA für eine Waren- oder Dienstleistungsklasse geschützt ist und wenn ja, für welche. Rechtsverbindliche Auskünfte darf deinem Kunden aber nur ein Anwalt geben, den er dann dafür beauftragen muss.


Danke für die ausführliche Antwort.
d.h. wenn dieser Name in der Branche noch nicht eingetragen ist, darf ich diesen verwenden? oder habe ich was falsch verstanden.


Von "Branchen" habe ich gar nichts geschrieben, beim DPMA kann man nichts für 'Branchen' schützen lassen, sondern eben für Waren- oder Dienstleistungsklassen . Ich würde dir eher raten, die Finger davon zu lassen und dem Kunden den Hinweis auf den Anwalt zu geben.


ist schon geschehen.
Ich würde so etwas niemals anpacken.
wollte nur rein aus Neugier erfahren.

DANKE für die Antwort!
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