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Thema: Muss ich eine nicht mehr bestehende Forderung stornieren? vom 26.01.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Muss ich eine nicht mehr bestehende Forderung stornieren?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.01.2011 15:34
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Das hat Vertraglich weniger Auswirkungen, aber für deinen Kunden und für dich wahrscheinlich auch, ist das steuerlich nicht ganz irelevant. Denn für die Rechnung, die als Betriebsausgabe ja geltend gemacht wird, muss irgendwo ein Gegenwert vorhanden sein. Der sauberste Fall ist glaub ich (so wurde das damals bei einem meiner Arbeitgeber gemacht) dass du eine Gutschrift an A erstellst. Damit heben sich Rechnung und Gutschrift auf und eine neue Rechnung an B stellst.

Hast du keinen Steuerberater, der dir da die wasserdichteste Abwicklung erläutern kann?
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Der_Morph

Dabei seit: 30.03.2004
Ort: Brandenburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 29.01.2011 13:48
Titel

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Und wenn die zweite Firma die erste Rechnung schon verbucht hat? Bei einer zweiten Rechnung ist ja dann auch eine zuviel und müsste umgebucht werden.
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Hifi_Sieben
Threadersteller

Dabei seit: 26.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 12.02.2011 14:00
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Das Thema ist schon älter, aber ich möchte allen Interessierten meine neuesten Erkentnisse dazu noch mitteilen. Eine Beratung durch einen Fachmann hat sinngemäß folgendes ergeben:

Firma 1 kann Rechnung A in ihrer Buchhaltung stornieren, dazu reicht eine formlose Mitteilung von mir. Ein Anspruch auf die ursprünglich beauftragte Leistung bzw. Lieferung besteht dann nicht mehr.

Firma 2 hat Rechnung B bezahlt und hat somit auch Anspruch auf die erbrachte Leistung.

Vielen Dank noch mal für Eure Tipps und Erfahrungen.
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