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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mo 29.04.2024 07:19 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Muss ich Druckvorlagen aushändigen? vom 24.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Muss ich Druckvorlagen aushändigen?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.12.2007 12:49
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ich meine aber, das man sich davon in den abg ausklammern kann.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.12.2007 12:51
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Also wir heben alls auf - und das auch länger. Meist braucht man das, was man gerade gelöscht hat...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.12.2007 12:57
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type1 hat geschrieben:
ich meine aber, das man sich davon in den abg ausklammern kann.


das problem an dem szenario is z.b. folgendes.

du baust für den kunden n briefbogen. soweit alles tutti. nach 3 jahren braucht der kunde n nachdruck. mittlerweile hat sich auch irgendwas aufm briefbogen geändert (telefonnr. z.b.). nun bezahlt dir der kunde aber nur die änderung an dem briefbogen (arbeitsaufwand ca 10 min) und nicht den kompletten neusatz, weil du die ursprüngliche saztdatei verschlampt hast - und das finde ich auch irgendwo nachvollziehbar. im grunde tust du dir selbst einen gefallen, wenn du solche daten aufbewahrst...
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.12.2007 13:00
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klar. das sehe ich ja nicht anders, und würde auch nie anders verfahren. dafür ist plattenplatz einfach zu günstig, um sich die nerven zu schonen *zwinker*
nur rein rechtlich sollte es da möglichkeiten geben. letztendlich kann man die archivierung ja auch (ohne millionen damit verdienen zu wollen) in die kalkulation mit einrechnen. auch wenn ich das nie so handhaben würde.

früher wurden eben filme an den kunden geschickt. heute schickt man die daten nicht mehr zur archivierung zum kunden, sondern archiviert sie selbst.
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Mark-Korb

Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.12.2007 15:52
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Mal abgesehen davon das wir bei uns hier alle Auftragsdaten seit 1995 mehrfach gesciheert haben und ich sowas prnzipiel richtig finde.

Die 10 bzw. 6 Jahre Aufbewahrungspflicht bezieht sich rein auf Geschäftsdaten. Also Rechnungen etc.
Die Aufbewahrung der Daten muss wen dann vertraglich geregelt werden. Wofür man übrigens auch Kosten in Rechnung stellen kann.
Das wurde mir von meinem Chef vor einer Weile so erklärt und von meinem Wirtschaftslehrer in der Berufsschule so bestätigt.
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