Benutzer 62312
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Verfasst Fr 14.02.2014 12:16
Titel
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Die kannst du zu Beginn bei geringen Umsätzen auch "umgehen". Bei einem Gewinn von unter 5.200 Euro, glaube ich.
Aber ich muss das hier ja keine Schmackhaft machen, wenn die Entscheidung leider doch schon gefallen ist.
Edit: http://www.ihk-nordwestfalen.de/mittelstand/ihre-ihk/mitgliedschaft-beitrag/beitragstabelle/
Zitat: | Besonderheiten
Existenzgründer im Sinne von § 5 (2) Beitragsordnung der IHK Nord Westfalen sind im Jahr der Geschäftseröffnung sowie dem darauffolgenden Jahr von Grundbeitrag und Umlage sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt. |
Zuletzt bearbeitet von am Fr 14.02.2014 12:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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