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DieMilchMachts
Threadersteller
Dabei seit: 26.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 11.04.2007 14:47
Titel Müssen Lieferscheine eine fortlaufende Nummer haben? |
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Hallo zusammen,
ich weiß, daß Rechnungen (mit ausg. Mwst.) fortlaufende Rechnungsnummern haben müssen.
Wie steht es dabei mit Lieferscheinen? Müssen die auch eine fortlaufende Nummer haben?
Was muß auf Lieferscheinen noch angegeben werden?
Vielleicht kennt ja jemand auch einen guten Link dazu...?
Besten Dank im Voraus und viele Grüße
DieMilchMachts
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cRime
Dabei seit: 07.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
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Verfasst Mi 11.04.2007 15:52
Titel
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was, wenn jemand etwas reklamieren will. dazu gehört immer eine rechnung, und ggf auch ein lieferschein.
wenn es später probleme gibt, auch wenn die lieferung noch so alt ist, kannst du die nicht unterscheiden!
für mich persönlich würde es sinn machen eine fortlaufende nummer zu vergeben.
ich denke eher weniger dass du 10-20 lieferungen am tag rausgibst, wohl eher in einem monat, aber trotz dessen, sicher ist sicher!
gruß
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DieMilchMachts
Threadersteller
Dabei seit: 26.01.2005
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Verfasst Mi 11.04.2007 16:21
Titel Macht Sinn. :-) |
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cRime hat geschrieben: | für mich persönlich würde es sinn machen eine fortlaufende nummer zu vergeben. |
Jo, für mich würde es auch Sinn machen.
Ich wollte nur mal Fragen, wie das halt bei Lieferscheinen so rein rechtlich aussieht.
Muß sich ein Lieferschein denn auf eine bestimmte Rechnung beziehen? Oder andersherum? Wo dann sozusagen Querverweise auf die Nummern der Rechnung/des Lieferscheins drauf sind?
Wohl auch eher nicht, was?
Gruß
DieMilchMachts
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Mi 11.04.2007 17:03
Titel
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Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt zahlt sich sicher aus wenn alles logisch und einfach zuzuordnen ist. Suchen tun die nicht gerne...
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DieMilchMachts
Threadersteller
Dabei seit: 26.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 11.04.2007 17:37
Titel
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Jo, für mich würde auch das Sinn machen.
Grüße
DieMilchMachts
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mi 11.04.2007 17:43
Titel
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Lieferscheine unterliegen keinerlei finanztechnischen Auflagen.
Du kannst sie benennen, wie dir lieb ist, sie müssen nicht mal ne Nummer haben - und bei einer Betriebsprüfung würde mir spontan kein naheliegender Fall einfallen (jetzt auf die Mediengestalter bezogen), wo ein Lieferschein herangezogen werden müsste.
Auf dem Lieferschein sollte ein Datum stehen, das was geliefert wird, und dass die Ware bis zr vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten ist.
Zuletzt bearbeitet von Mac am Mi 11.04.2007 17:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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easy-way-design
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst So 15.04.2007 04:10
Titel
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nicht zwingend. manchmal schickt man ja auch kostenlose muster raus. dafür wird ja beispielsweise auch ein lieferschein geschrieben. braucht der zwingend eine nummer ??
außerdem kenn ich firmen, da liefern nur mit rechnung aus. kein lieferschein...von daher rein rechtlich völlig egal.
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