mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 24.04.2024 06:30 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Müssen Lieferscheine eine fortlaufende Nummer haben? vom 11.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Müssen Lieferscheine eine fortlaufende Nummer haben?
Autor Nachricht
DieMilchMachts
Threadersteller

Dabei seit: 26.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.04.2007 14:47
Titel

Müssen Lieferscheine eine fortlaufende Nummer haben?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo zusammen,

ich weiß, daß Rechnungen (mit ausg. Mwst.) fortlaufende Rechnungsnummern haben müssen.

Wie steht es dabei mit Lieferscheinen? Müssen die auch eine fortlaufende Nummer haben?
Was muß auf Lieferscheinen noch angegeben werden?

Vielleicht kennt ja jemand auch einen guten Link dazu...?

Besten Dank im Voraus und viele Grüße
DieMilchMachts
  View user's profile Private Nachricht senden
cRime

Dabei seit: 07.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.04.2007 15:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

was, wenn jemand etwas reklamieren will. dazu gehört immer eine rechnung, und ggf auch ein lieferschein.
wenn es später probleme gibt, auch wenn die lieferung noch so alt ist, kannst du die nicht unterscheiden!
für mich persönlich würde es sinn machen eine fortlaufende nummer zu vergeben.
ich denke eher weniger dass du 10-20 lieferungen am tag rausgibst, wohl eher in einem monat, aber trotz dessen, sicher ist sicher!

gruß
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
DieMilchMachts
Threadersteller

Dabei seit: 26.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.04.2007 16:21
Titel

Macht Sinn. :-)

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

cRime hat geschrieben:
für mich persönlich würde es sinn machen eine fortlaufende nummer zu vergeben.

*ha ha* Jo, für mich würde es auch Sinn machen. * Ja, ja, ja... *
Ich wollte nur mal Fragen, wie das halt bei Lieferscheinen so rein rechtlich aussieht.

Muß sich ein Lieferschein denn auf eine bestimmte Rechnung beziehen? Oder andersherum? Wo dann sozusagen Querverweise auf die Nummern der Rechnung/des Lieferscheins drauf sind?

Wohl auch eher nicht, was?

Gruß
DieMilchMachts
  View user's profile Private Nachricht senden
joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.04.2007 17:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt zahlt sich sicher aus wenn alles logisch und einfach zuzuordnen ist. Suchen tun die nicht gerne... *ha ha*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
DieMilchMachts
Threadersteller

Dabei seit: 26.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.04.2007 17:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

*ha ha* Jo, für mich würde auch das Sinn machen. * Ja, ja, ja... * *zwinker*

Grüße
DieMilchMachts
  View user's profile Private Nachricht senden
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.04.2007 17:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Lieferscheine unterliegen keinerlei finanztechnischen Auflagen.
Du kannst sie benennen, wie dir lieb ist, sie müssen nicht mal ne Nummer haben - und bei einer Betriebsprüfung würde mir spontan kein naheliegender Fall einfallen (jetzt auf die Mediengestalter bezogen), wo ein Lieferschein herangezogen werden müsste.

Auf dem Lieferschein sollte ein Datum stehen, das was geliefert wird, und dass die Ware bis zr vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten ist.


Zuletzt bearbeitet von Mac am Mi 11.04.2007 17:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
easy-way-design

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 15.04.2007 04:10
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nicht zwingend. manchmal schickt man ja auch kostenlose muster raus. dafür wird ja beispielsweise auch ein lieferschein geschrieben. braucht der zwingend eine nummer ??

außerdem kenn ich firmen, da liefern nur mit rechnung aus. kein lieferschein...von daher rein rechtlich völlig egal.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen fortlaufende Rechnungsnummer?
[Recht] Neues Gewerbe - Umsatzsteuer-Nummer ?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.