traumgaertner
Threadersteller
Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Di 14.07.2009 00:13
Titel Motivkauf durch Kunde - Rechnung und FA |
|
|
Liebe MGi´ler,
ich hoffe mir kann jemand mit gutem Rat weiterhelfen.
Beginnend mit dem 1ten August trete ich eine Teilzeitstelle an (1.500 Euro brutto) - das vergangene Jahr über war ich nicht arbeitstätig und habe auch keine Steuernummer. Jetzt möchte ein Interessent einige meiner Arbeiten erwerben, in einem Gesamtwert von rund 2.500 Euro. Diese Arbeiten sind zwar auf Anfrage angefertigt worden, waren jedoch keine Auftragsarbeiten (es geht um Textilveredelung, und hier hieß es nur "mach mal - ich sag Dir am Ende was ich davon haben will und was nicht").
Der Interessent möchte jetzt aber natürlich (das ewig leidige Thema) eine Rechnung haben. Ohne (Klein-) Gewerbe und/oder Steuernummer aber kann ich keine reguläre Rechnung ausstellen wie man sie beim Freelancer kennt. Und eine "Rechnung von privat" wäre bei dem Betrag wohl kaum akzeptabel.
Meine Frage ist jetzt:
Kann ich das dem Interessenten als Kaufvertrag rübersenden? Der Interessent ist Gewerbetreibender (GmbH) und kauft ja im Prinzip Motiv und Lizenz - die Leistung (Arbeitsaufwand etc) ansich ist ja nicht Bestandteil.
Mein Gedanke war jetzt halt eben, aufgrund der fehlenden Steuernummer, und da das bis morgen geregelt sein will da der Interessent es eilig hat, dass ich ihm die Motive zum Kauf in Rechnung stelle (also als fertiges Produkt). Er bekäme dann einen Kaufvertrag, und eine formlose Rechnung/Quittung (ohne Mwst. versteht sich) - und ich würde den Betrag den ich bekomme am Ende nur beim FA in der Einkommenssteuererklärung(?) auf dem Beiblatt mit angeben.
Ist das so korrekt und machbar?
Danke für jeden raschen Tip
Grüsse
Zuletzt bearbeitet von traumgaertner am Di 14.07.2009 00:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|