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Thema: Mixes auf Website - Wie sieht es rechtlich aus? vom 10.10.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Mixes auf Website - Wie sieht es rechtlich aus?
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Chrysadelic

Dabei seit: 30.07.2004
Ort: NKRC
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.10.2004 07:27
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Re: Qualität

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djok hat geschrieben:
Also ich denke wenn du die Qualität deiner MP3 runterschraubst
(Mono und weniger Khz) dann ist das glaub ich okay.

Zumindest wurde mir das mal von nem Plattenladen Dealer erzählt, die
ja auch teilweise ganze Tracks als MP3 anbieten, jedoch in einer geringen Qualität.


Das ist Unsinn. Die Quali der Tracks spielt absolut keine Rolle.
Was jedoch üblicher ist, ist dass Plattenläden Snippets anbieten, aber selbst die müssen von den Labels 'genehmigt' sein.
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phonk

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.10.2004 08:14
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also, ich gehe mal davon aus, dass es sich bei den mixen die du zum download anbieten möchtest um eine zusammenstellung von diversen titeln, wie sie auch in den charts auf deiner hp zu finden sind, handelt.

da es sich bei diesen titeln um musikstücke der "neuzeit" handelt, liegt auf diesen stücken ein urheberrecht. dieses urheberrecht entsteht "automatisch" mit der schaffung des werks und erlischt erst 70 jahre nach dem tod des urhebers (§ 64 urhg).

das von dir geplante vorhaben verstößt daher (sofern die urheber dir keine zustimmung erteilt haben) mit großer wahrscheinlichkeit gegen §§ 97 I, 23 urhg.

dabei spielt es keine rolle ob du die mixe kostenlos zu promotionzwecken anbietest oder im welcher qualität die mixe angeboten werden. die plattenfirmen reagieren, gerade in der heutigen zeit mit stagnierenden bzw. zurückgehenden verkaufszahlen, auf diese form der musikverbreitung sehr empfindlich.

an deiner stelle würde ich auf das "öffentliche" anbieten der mixe verzichten und statt dessen die playlist deiner mixe, vielleicht auch mit cover zum download, veröffentlichen. falls dann jemand interesse an deinen mixen hat kannst du ihm ja immer noch einen link oder eine cd zukommen lassen. und du bist damit weitestgehend auf der sicheren seite. *Thumbs up!*


Zuletzt bearbeitet von phonk am Mo 11.10.2004 08:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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kronimusik

Dabei seit: 11.02.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.10.2004 08:58
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also,ich gebe meinem vorredner recht.allerdings dürftest du cd´c,wenn es ausschlieslich
um promotion zweke handelt,bis zu 10 cd´s ohne gema anfrage verscheuern.
und bei websites ist es genau wie mit lokalen einrichtungen,gema zahlen sonst
jibet ne menge ärger,wir mussten zum bsp. mal rund 700 € gema für ne veranstaltungs-
reihe nachzahlen und das war nicht witzig!
die letzte möglichkeit wäre du tritts selber in die gema ein,dann zahlts du zwar einen
beitrag darfst aber deine mixe hochladen.
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Krycek

Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.10.2004 09:29
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Vielleicht kannst Du urheberrechtlichen Problemen in Zukunft auch vorbeugen, indem Du Mixes vermehrt aus Material erstellst, die nicht solch strikten Regelungen unterstehen. Ein möglicher Anlaufpunkt ist Creative Commons. Sozusagen das Pendant zu "GnuLicense" für den gesamten Artist-Bereich. Hier sind zwar z.B. die Vermarktungsrechte von den Urhebern auch meist eingeschränkt, die Verwendung, Vervielfältigung, Veränderung, Einbindung etc. oft erwünscht (manchmal halt nur mit Nennung des verwendeten Materials).

stx..up, Krycek
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dirty-harry

Dabei seit: 12.12.2003
Ort: Graf-TOWN-city
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.10.2004 10:21
Titel

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Hm wir haben ne disco verpachtet und die legt Monatlich einen Blackmix auf den die Leute sich greifen können.
Deshalb war schon mal ein Datenbeauftragter da... der hat aber nix machen können, weil die Mixes als Werbung für
den DJ über die Bühne gehn und rein das können des DJs beweisen solln.. so hat mir zumindest die Pächterin das gesagt..
Hm könnte natürlich auch sein, dass die mir da an krassen Film geschoben hat, wie ich sie mal auf die Lizensen angesprochen hab.
Aber glaub des gibt net so viel probs.

Harry
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.10.2004 10:39
Titel

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frag doch einfach mal bei der gema an. die geben dir da sicherlich gerne auskunft was du darfst und was nicht!
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Chrysadelic

Dabei seit: 30.07.2004
Ort: NKRC
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.10.2004 10:49
Titel

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Hier werden glaub ich grade Urheberrechte und GEMA ducheinandergebracht...

Die Gema zahlt man, um einen Song spielen zu dürfen. Dies hat jedoch mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Egal wieviel Gema man zahlt, den Song weiterzugeben verstösst trotzdem gegen das Urheberrecht.

Sind eben zwei Paar Schuhe...
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neworx

Dabei seit: 04.10.2004
Ort: Berlin (West)
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.10.2004 11:05
Titel

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in der black music branche zB hat man "nichts" dagegen, da dies ja eine kostelose promo ist für
die songs und künstler, es wird einfach gedulded. die ganzen mixtapes die unter den ladentischen
zu kaufen gibt, das juckt ja auch niemanden.


es ist immer die frage, ob es einen juckt oder nicht, oftmals den labels oder majors nicht wirklich.

cya
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