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Thema: Mindesturlaub vom 30.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Mindesturlaub
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start-to-scream
Threadersteller

Dabei seit: 01.02.2009
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.04.2009 16:33
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Mindesturlaub

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heyho liebe mgi commune,

und zwar interessiert mich gerade das oben genannte thema. ich habe 20 tage urlaube im tag von meinem arbeitgeber bekommen. in der schule wurde mir aber besagt, dass der mindesturlaub aber bei 21 tagen für azubis über 18 jahre liegt. sozusagen steht mir also noch ein tag zur verfügung.. wie kann ich dagegen vorgehen, ohne negative stimmung in der firma zu erzeugen.. ?


danke schon mal..
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.04.2009 16:38
Titel

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erst einmal recherchieren, ob das mit den 21 tagen stimmt und eine verlässliche Quelle (BBiG etc.) finden. Danach bei deinem Vorgesetzten vorsprechen, dass bei der Vertragsgestaltung wohl ein Missverständnis unterlaufen sei.
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Niteangel

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Verfasst Do 30.04.2009 16:44
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Leider ist das mit den 20 Tagen rechtens. Der Mindesturlaub liegt bei einer 5 Tages-Woche bei nur 20 Tagen. Ging mir in meinem Ausbildungsbetrieb genauso und hat mich tierisch angekotzt..mehr wie Sommer und Weihnachten ist da nicht drin.

Von den 21 Tagen Urlaub habe ich noch nie was gehört, zumal du ja nicht mehr minderjährig bist und somit eigentlich keinen besonderen Schutz benötigst. Nur Minderjährige haben Anspruch auf mehr Urlaub.
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start-to-scream
Threadersteller

Dabei seit: 01.02.2009
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.04.2009 17:11
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hast du dafür zufällig eine quelle? mein lehrer wollte mir das nicht glauben.. ich kenn es auch nur so.
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Niteangel

Dabei seit: 12.03.2006
Ort: Ba-Wü
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 30.04.2009 17:25
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Hier ein Auszug aus folgendem Link:

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_08.html

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der bezahlte Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr (6-Tage-Woche). Ist mit dem Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche vereinbart, beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch umgerechnet zwanzig Arbeitstage (bei 4-Tage-Woche: 16, bei 3-Tage-Woche: 12, bei 2-Tage-Woche: 8, bei 1-Tage-Woche: 6 Arbeitstage).

Aber mit einem Gesetzestext kann ich dir leider auch nicht dienen.
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Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 30.04.2009 17:52
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Bundesurlaubsgesetz § 3
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