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Thema: Microstock und Produktplattformen für VG Bildkunst angeben vom 05.08.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Microstock und Produktplattformen für VG Bildkunst angeben
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littbarski
Threadersteller

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Verfasst Fr 05.08.2016 09:50
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Microstock und Produktplattformen für VG Bildkunst angeben

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Hallo zusammen,

passte irgendwie am besten hier rein. Ich mache meine Meldung bei der VG Bildkunst gerade. Bilder, die bei Microstock-Agenturen drin sind, darf man ja explizit alle angeben, hatte ich auch schon letztes Jahr gemacht.

Meine Frage: Wie sieht es mit Produktplattformen wie zazzle und spreadshirt aus? Dort habe ich auch viele Bilder im Verkauf, aber eben nicht als Bilder, sondern auf T-Shirts, Postkarten, Duschvorhängen usw. Lächel. Kann ich die Bilder, die bei diesen Plattformen online sind auch bei der Meldung bei der VG Bildkunst angeben?

Und wenn ja: Nur die Motive, oder alle mehrfachen Vorkommen der Motive = Produkte
(Bsp.: 1 Motiv "Hase", aber daraus wurden bei spreadshirt 30 Produkte erstellt, also 30 Vorkommen)

Gruß
Peter
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hilson

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Verfasst Fr 05.08.2016 11:41
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Du mußt bei den Plattformen u. Diensten jeweils nachlesen ob du Dritten Nutzungsrechte gewähren darfst.
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littbarski
Threadersteller

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Verfasst Fr 05.08.2016 11:52
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Hallo hilson,

verstehe leider nicht ganz, was du meinst. Ich will das ja nur bei der VG Bildkunst angeben, sonst nichts machen mit den Bildern/Vorkommen. Die Bilder werden natürlich nicht-exklusiv bei den Plattformen angeboten und ich habe die Rechte daran. Was in den Nutzungsbedingungen der Plattformen steht, müsste der VG Bildkunst doch egal sein?
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hilson

Dabei seit: 05.09.2005
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Verfasst Sa 06.08.2016 14:12
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littbarski hat geschrieben:
Was in den Nutzungsbedingungen der Plattformen steht, müsste der VG Bildkunst doch egal sein?


Na dann ... hau rein ... was willst du jetzt noch wissen * Keine Ahnung... *
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littbarski
Threadersteller

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Verfasst Sa 06.08.2016 20:30
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Hallo,

naja, ich wollte eben wissen, ob hier schon jemand damit Erfahrung hat und Bilder, die bei Plattformen wie Spreadshirt veröffentlicht werden, bei der VG Bildkunst angemeldet hat.

Mit kam es schon seltsam vor, dass man Microstock-Veröffentlichungen (z.B. Vorkommen bei Fotolia im Shop) bei der VG melden kann, weil es da ja nur um Shops geht, nicht um echte Veröffentlichungen. Aber Microstock ist wohl "erlaubt" bei der Meldung.

Nur bei den Plattformen wie Spreadshirt werden ja nicht Bilder angeboten, sondern Produkte mit Bildern drauf. Hier gründete meine Frage drauf.


Zuletzt bearbeitet von littbarski am Sa 06.08.2016 20:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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