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stLo
Threadersteller
Dabei seit: 16.12.2004
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 13.06.2008 08:33
Titel Meine Rechte während der Erstellung |
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(habe ich im richtigen Forum gepostet?)
Hallo zusammen,
jeder Grafiker kennt das: Man einigt sich mit dem Kunden auf einen Termin für die Materialübergabe (Text, Bilder), man betont dass bitte alles vollständig sei... Dann kommt die Gestalterarbeit und Wochen später - kurz vor Abgabe - kommt der Kunde mit z.T. neuen Materialien um die Ecke.
UND hier kommt der Punkt wo ich mich ärgere.
Welche Rechte habe ich? oder habe ich überhaupt welche? Muss ich in meinen Angeboten mit Pauschalpreis eine Aufschlagsklausel reinschreiben, muss ich Milestones einführen?
Ich weiß, dass viele Kreative - auch gestandene Profis - das einfach runterschlucken und lieber noch eine Nachtschicht dranhängen. Ich weiß, Kundenzufriedenheit...Folgeaufträge...liebe zum Job (die ich auch hege)
In anderen Branchen funktioniert das doch auch?!
Grüße
(...und wenn ich meine Arcor Rechnung nach 14 Tagen nicht beglichen habe (Postversand mit einberechnet), bekomme ich eine automatisch generierte Mahnung )
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.06.2008 08:44
Titel
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im grunde bist du in der vertragsgestaltung völlig frei. wenn du den vertrag so definierst, das es ein bestimmtes datum gibt, an dem alle inhalte vorliegen müssen und es max. 1 korrekturlauf gibt, und der kunde dir das unterschreibt, müssen sich alle parteien dran halten. und ein 2. korrekturlauf wird dann eben nach vorheriger abspreche gesondert berechnet. im grunde ist alles nur eine frage des verhandlungsgeschicks. und genau das ist es, warums bei vielen gestaltern nicht klappt. die mögen zwar alle gute gestalter sein - aber eben keine guten verkäufer. die kunden sind das aber meist schon und deswegen oft in der besseren ausgangssituation...
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.06.2008 08:47
Titel
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Naja, ein Auftrag (und gerade die mit Pauschalpreisen) sollte ein ganz deutlich dokumentierter Leistungsumfang gegenüber stehen. Wird von einer der vertragsparteien was geändert, muss man darüber reden. Und zwar vor der rechnungslegung und vor der Umsetzung!!
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Gargelwarg
Dabei seit: 06.10.2006
Ort: Köln
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.06.2008 09:43
Titel
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Wenn Kunden bei uns Änderungen haben wollen, die nicht abgesprochen sind, dann hole ich mir das O.K. für die Mehrkosten vom Kunden (per E-Mail) BEVOR ich auch nur einen Handschlag tue.
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flyerladen
Dabei seit: 02.02.2007
Ort: SOUTH AFRICA
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.06.2008 09:53
Titel
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Wenn ich Pauschalpreise gebe, steht in meinen Veträgen immer eine Klausel zur Gestaltungsfreiheit und dem Abgabezeitpunkt für Bild und Text, sowie dem Stundensatz für die Mehrkosten, die für grundlegende Änderungen während oder nach Gestaltung anfallen.
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stLo
Threadersteller
Dabei seit: 16.12.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 16.06.2008 21:30
Titel
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danke für eure tipps.
Verfasst ihr eure Klauseln selbst oder entstammt das Vertragswerk einem Anwalt eures Vertrauens?
Habt ihr einen Buchtipp, der solche Formulierungen beinhaltet? Als Starter kann ich mir kaum einen Anwalt leisten
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