Autor |
Nachricht |
kontur
Threadersteller
Dabei seit: 15.09.2005
Ort: Joensuu, Finland
Alter: 39
Geschlecht: -
|
Verfasst Sa 20.05.2006 13:18
Titel Mehrwertsteuer - Ausweisen? Ausland? |
|
|
Hallo zusammen,
also ich erledigte bislang kleinere Aufträge um mir neben Zivi+Studium dazu zu verdienen, das meiste davon aber eher cash und ohne großen Schreibaufwand.
Ich bin bislang dahingehend nirgends angemeldet und habe auch keine USt-Id; mein Einkommen aus diesen Nebenbeijobs ist wohl unter 2-3000€/Jahr.
Ich hatte nun für ein Musiklabel eine Cd gestaltet und nun meine Rechnung geschickt, in der ich keine Steuern oder Ähnliches ausgewiesen habe. Nun streikt der Buchhalter des Labels und will eine Rechnung mit Steuer.
Desweiteren bin ich jetzt auch verwirrt, da ich für den Auftrag eine Pauschalsumme vereinbart habe, aber nie ein Wort über Netto/Brutto gefallen ist...ist es also anzunehmen, dass sich das Angebot für das Label als exkl. Steuern verstanden hat, oder genau umgekehrt?
Obwohl ich mich schon ein bisschen mit der Materie beschäftigt habe, stehe ich nun vor ziemlich vielen (Anfänger-)Fragen:
- Kann ich einfach auf den Betrag 16% draufmachen? und
- Muss ich dazu irgendwo angemeldet sein?
- Kann das Label die 16% absetzen, oder muss das Label in dem Fall die Steuer bezahlen?
- Kann man nicht in der Startphase auch Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben?, oder
- Muss man sich dafür zunächst beim Finanzamt anmelden und sich dann wiederrum befreien lassen?
- Sofern ich Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben kann, geht das auch ins europ. Ausland?
Eine Menge Fragen; ich könnte wirklich Eure Hilfe brauchen.
Danke im Vorraus,
k.
|
|
|
|
|
cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
c_writer
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Mo 22.05.2006 13:12
Titel Re: Mehrwertsteuer - Ausweisen? Ausland? |
|
|
kontur hat geschrieben: | Ich bin bislang dahingehend nirgends angemeldet und habe auch keine USt-Id; mein Einkommen aus diesen Nebenbeijobs ist wohl unter 2-3000€/Jahr. |
Du arbeitest also schwarz? Oder gibst Du Deine Einnahmen bei der Steuererklärung an?
Zitat: | Ich hatte nun für ein Musiklabel eine Cd gestaltet und nun meine Rechnung geschickt, in der ich keine Steuern oder Ähnliches ausgewiesen habe. Nun streikt der Buchhalter des Labels und will eine Rechnung mit Steuer. |
Tja, dann hast Du jetzt ein Problem.
Zitat: | Desweiteren bin ich jetzt auch verwirrt, da ich für den Auftrag eine Pauschalsumme vereinbart habe, aber nie ein Wort über Netto/Brutto gefallen ist...ist es also anzunehmen, dass sich das Angebot für das Label als exkl. Steuern verstanden hat, oder genau umgekehrt? |
Das musst Du mit dem Label klären.
Zitat: | Obwohl ich mich schon ein bisschen mit der Materie beschäftigt habe, stehe ich nun vor ziemlich vielen (Anfänger-)Fragen:
- Kann ich einfach auf den Betrag 16% draufmachen? und |
Nein.
Zitat: | - Muss ich dazu irgendwo angemeldet sein? |
Ja. Denn Deine Steuernummer muss mit auf die Rechnung.
Zitat: | - Kann das Label die 16% absetzen, oder muss das Label in dem Fall die Steuer bezahlen? |
Das Label kann die Umsatzsteuer absetzen, aber Du kannst sie nicht ausweisen, weil Du gar keine Steuernummer hast. Du müsstest die 16%, die Du einnimmst, nämlich ans FA weiterleiten.
Zitat: | - Kann man nicht in der Startphase auch Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben?, oder |
Ja. Aber Du bist nicht in der "Startphase".
Zitat: | - Muss man sich dafür zunächst beim Finanzamt anmelden und sich dann wiederrum befreien lassen? |
Ja.
Zitat: | - Sofern ich Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben kann, geht das auch ins europ. Ausland? |
Ja.
Wo wohnst du überhaupt? In Fnnland? Dann gilt für Dich sowieso das finnische Steuerrecht.
c_writer
|
|
|
|
|
labrar
Dabei seit: 04.04.2006
Ort: -
Alter: 49
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 26.05.2006 14:14
Titel
|
|
|
Wenn du unter 16000 und ein paar zerquetschte Euro im Jahr liegst musst du kein Gewerbe anmelden und darfst somit auch keine MwsT ausweisen. Trotzdem musst du deine Verdienste melden.
Schreib dem Label eine Privatrechnung ohne Mwst. Du würdest auch vor Gericht recht bekommen.
Wenn die Buchhaltung zuckt dann lass sie zucken.
Du hast Recht.
Frag einen Anwalt und/ oder einen Steuerberater. Die sagen dir das gleiche
|
|
|
|
|
fullpowertrip
Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 26.05.2006 15:26
Titel
|
|
|
Wahrscheinlich würde mein Steuerberater mich jetzt auslachen, aber denen kann es doch egal sein, ob sie dir den Betrag ohne MwSt zahlen oder +MwSt. Klar kann man sich die Steuer wieder holen, aber wenn ich sie von Anfang an gar nicht gezahlt hab ist es mir doch wurscht.
Oder werd ich für die Meinung gliech gesteinigt?!
Wies jetzt rechtlich mit anmelden und nicht aussieht kann ich jetzt aber nicht sagen!
|
|
|
|
|
c_writer
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Fr 26.05.2006 16:28
Titel
|
|
|
fullpowertrip hat geschrieben: | Wahrscheinlich würde mein Steuerberater mich jetzt auslachen, aber denen kann es doch egal sein, ob sie dir den Betrag ohne MwSt zahlen oder +MwSt. Klar kann man sich die Steuer wieder holen, aber wenn ich sie von Anfang an gar nicht gezahlt hab ist es mir doch wurscht.
Oder werd ich für die Meinung gliech gesteinigt?! |
Gesteinigt nun nicht gerade, aber die Umsatzsteuer erhöht i.a.R den Gewinn - denn Du bzw. das Unternehmen zieh(s)t ja die selbst gezahlte USt ab, bevor der Rest ans FA geht.
Ausführlich erklärt wird das hier: http://www.mediafon.net/ratgeber_einfuehrungstext.php3?si=1&id=40e02eba6dd79
c_writer
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Fiktive Referenzen ausweisen?
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer bei EU-Auslandsrechnungen?
rechnung ohne mehrwertsteuer
Kriege ich die Mehrwertsteuer von Büromöbeln wieder?
Rechnung aus dem Ausland
|
|