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KiteKatus
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Verfasst Di 30.11.2010 14:06
Titel Mehrwertsteuer |
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Ich habe mal wieder eine neue Frage. Wenn ich jemanden NUR das Design von Visitenkarten & Briefpapier erstelle und ihm die Nutzungsrechte übertrage, muss ich dann die 7% MwSt oder die 19% MwSt berechnen? Er würde das dann selbst in den Druck geben.
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Account gelöscht
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Verfasst Di 30.11.2010 14:18
Titel
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Zitat: | Der ermäßigte Steuersatz für die Übertragung von Nutzungsrechten gilt ausdrücklich auch dann, wenn auf der Rechnung von Nutzungsrechten gar nicht die Rede ist. Nach Umsatzsteuerrichtlinie 168 Abs. 22 sind 7% immer dann fällig, wenn der "bestimmungsgemäße Gebrauch" des gelieferten Werkes ohne Übertragung von Nutzungsrechten nicht möglich ist. Wenn also ein Softwareverlag ein Programm kauft, um es zu vertreiben, dann ist dieser "bestimmungsgemäße Gebrauch" nur möglich, wenn der Programmierer ihm die Rechte dafür überträgt. Damit gilt für die Vergütung des Programmierers sogar dann, wenn auf seiner Rechnung lediglich "157 Programmierstunden à 78 €" steht, der ermäßigte Steuersatz von 7%. Und zwar für die gesamte Vergütung: Den Versuch eines schlauen Finanzbeamten, die Vergütung eines Programmierers in eine "Erarbeitungsvergütung" zu 19% und eine "Nutzungsvergütung" zu 7% aufzuteilen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) für unzulässig erklärt. |
Quelle
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KiteKatus
Threadersteller
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Verfasst Di 30.11.2010 14:46
Titel
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Danke dir, das bedeutet also 7% ..
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Account gelöscht
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Verfasst Di 30.11.2010 15:04
Titel
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nP
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KiteKatus
Threadersteller
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Verfasst Mi 08.12.2010 16:10
Titel
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Mh, wie sieht das bei Ausbeserungs-Arbeiten aus? Also wenn ich bei der Internetseite bspw. etwas konfiguriert oder verbessert habe? Sind das auch 7% ? Das wäre doch dann keine "Übertragung der Nutzungsrechte" oder doch? Oo bin etwas ratlos....
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Account gelöscht
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Verfasst Mi 08.12.2010 16:30
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naja bevor dich das finanzamt drankriegt mach lieber 19%.
zusatzliche programmierungen haben ja eigentlich nichts was mit den bereits übertragenen rechten zu tun.
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