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Thema: Markenschutzhinweisen an Wort: Fahrschule vom 11.06.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Markenschutzhinweisen an Wort: Fahrschule
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eye_catcher
Threadersteller

Dabei seit: 05.01.2009
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Verfasst Sa 11.06.2011 14:57
Titel

Markenschutzhinweisen an Wort: Fahrschule

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Hallo Leute,

habe letztens einen Werbeflyer von einer Fahrschule in der Hand gehabt wo neben
dem Wort Fahrschule ein (R) steht.

Habe im Internet nichts darüber gefunden das dass Wort Fahrschule einen eingetragenen
Markenschutzhinweisen hat.

Habt Ihr eine Idee wie das gemeint ist?

- Soll sich das auf den kompletten Namen Fahrschule Max Mustermann beziehen?
- Meinen die den Flyer?
- Oder mag der Designer einfach nur das Zeichen ?
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 11.06.2011 15:19
Titel

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der designer mochte wohl das zeichen
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 11.06.2011 17:09
Titel

Re: Markenschutzhinweisen an Wort: Fahrschule

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eye_catcher hat geschrieben:

Habt Ihr eine Idee wie das gemeint ist?


DU könntest das beim Patent- und Markenamt einfach nachprüfen, indem DU die Datenbank mal durchsuchst. U.U. haben die eine Wort-Bildmarke auf "Fahrschule Bleifuß" in einer bestimmten Gestaltung
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Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst So 12.06.2011 10:05
Titel

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habe mal einen Bericht im Fernseh gesehen von einer doch recht seltsamen Farschule - der lernt dern Schülern überwiegend rückwärts zu fahren - baut sogar das Getriebe um das er 4 Rückwärtsgänge hat und einen Vorwärtsgang

Vielleicht bedeitet das ® bei Ihm ja auch das es eine Rückwärtsfahrschule ist - steht auch so auf meinem Schaltknauf... *ha ha*

Scherz beiseite - mit sowas würde ich aber nicht spaßen - gerade wenn man mit Konkurenz zu kämpfen hat - be sowas könnte schnell mal jemand auf die Idee kommen eine Abmahnung verfassen zu lassen...
 
Der_Morph

Dabei seit: 30.03.2004
Ort: Brandenburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.06.2011 11:26
Titel

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Das kann ich mir nur schwer vorstellen. Dann könnte man sich auch gleich noch Schreinerei und Metzgerei eintragen lassen. Hmm...?!
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eengell

Dabei seit: 29.08.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 14.06.2011 19:01
Titel

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Also der alleinige Begriff "Fahrschule" kann nicht geschützt sein, da es ein Gattungsbegriff ist. Wie Der_Morph schon sagte:
Zitat:
Dann könnte man sich auch gleich noch Schreinerei und Metzgerei eintragen lassen.
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