Dabei seit: 06.10.2009 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Sa 23.07.2011 22:30 Titel
Markenrecht: fehlende Unterscheidungskraft
Hi!
Ich habe mal ein wenig auf der Website des dpma recherchiert und frage mich nun, warum der Begriff Karriere-navigator aufgrund mangelnder Unterscheidungsfähigkeit nicht zu schützen sei, dagegen aber Karrierekrieger eine eingetragene Marke ist? Was ist hier entscheidend? Hier laufen ja ein paar Experten herum. Bin auf die Antwort gespannt. thx im Voraus.
Edit: Gerade gesehen, dass der Begriff Berufs-Navigator als Wortmarke geschützt ist. Da stellt sich doch die Frage, warum Karriere-Navigator nicht möglich ist.
Außerdem: Ist der Begriff an sich durch eine Wort-Bild-Marke ebenfalls geschützt und wird hier vielleicht eher durchgewunken? Häufiger gesehen. Um nochmal aufs Beispiel zurückzukommen: Es gibt "Karriere-navigator" auch als WBM und die ist geschützt.
Danke.
Zuletzt bearbeitet von HansSchmanz am Sa 23.07.2011 22:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 27.01.2006 Ort: Dresden Alter: 40 Geschlecht:
Verfasst So 24.07.2011 15:04 Titel
Sicher wird vllt genau das der Grund sein: es gibt das schon als Wort/Bild-Marke und deswegen fehlt die Unterscheidungkraft.
Aber das ist alles Spekulation. Das DPMA wird im entsprechenden Beanstandungsschreiben dem Anmelder genau mitgeteilt und begründet haben, warum deren Meinung nach hier die Unterscheidungskraft fehlt. Derartige Entscheidungen kann man von unserem Standpunkt aus jetzt nicht unbedingt mit Logik erschließen. Es ist ganz einfach die Ansicht der DPMA.
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