Autor |
Nachricht |
lue2
Threadersteller
Dabei seit: 13.02.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 06.03.2019 17:46
Titel Markennennung in eigenem Portfolio von Festanstellung |
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Moin, ich bin gerade dabei mir eine Webseite für meine Freiberuflichkeit aufzubauen. Ist es möglich dort als Referenzkunden, die Kunden zu nennen, für welche ich in vorherigen Agenturen gerarbeitet habe? Ich würde gern logos einblenden, die Menschen kennen. Freiberuflich habe ich bist jetzt nur kleine Startups und Gründungen betreut, die natürlich fast keiner kennt. Und in den größeren Agenturen in den ich arbeitete halt für namenhafte Firmen.
Oder darf ich gar nicht mal Arbeiten austellen?
Grüße
Lue
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Router
Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Gleich da vorne links...
Alter: 107
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.03.2019 18:12
Titel
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Ich denke, dass du nur die Firmen erwähnen (Logos zeigen) darfst, welche du in einer Selbstständigkeit betreut hast.
Was du meinst ist verständlich, aber das sind ja nicht deine "persönlichen" Kunden.
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FrauWetterwachs
Dabei seit: 17.08.2018
Ort: Hamburg
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.03.2019 10:25
Titel
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Ich würde im Zweifelsfall bei meiner vorherigen Agentur nachfragen, ob das in Ordnung ginge, würde das dann aber kennzeichnen was genau ich im Projekt getan habe und für welche Agentur ich das geleistet habe. Ganz ehrlich finde ich diese Icon-Walls bei denen eh keine konkreten Projekte genannt werden selten ansprechend.
Ich bin selber immer so damit umgegangen, als dass ich immer den Versand eines Portfolios per Mail angeboten habe - in dem hatte ich dann auch meine Agenturarbeiten - also nicht für jeden öffentlich ersichtlich.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.03.2019 11:17
Titel
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@Frau Wetterwachs
Firmen dürfen nicht die Verwendung von Logos ihrer Kunden dritten genehmigen ...
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 07.03.2019 13:02
Titel
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Das ist doch absolut geschäftsüblich. Da würde ich mir keinen Kopf machen. Du solltest nur vlt deutlich machen, was DEINE Kunden sind und welche du als Angestellter betreut hast.
Generell darfst du deine Arbeiten präsentieren, es sei denn, dein Arbeitsvertrag sagt etwas anderes.
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