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Typo87
Threadersteller
Dabei seit: 16.07.2007
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Verfasst Mi 30.03.2016 08:33
Titel Markenanmeldung Logo & Name |
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Hi @all,
ich habe ein Logo erstellt, welches ich gerne schützen lassen möchte. Es ist so, dass auch der Begriff, also der Name an noch nicht eingetragen ist. Ich würde gerne beides!
Leider habe ich was sowas betrifft noch keine Erfahrung.
Daher meine Frage:
Wenn ich also auch den Namen eingetragen bekomme, darf ich dann allen die diesen Namen aktuell benutzen die weitere Verwendung untersagen ?
Der Name wurde in der Vergangenheit tatsächlich schon einmal eingetragen, allerdings wieder gelöscht.
Danke im Voraus!
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.03.2016 09:27
Titel
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das DPMA hast du ja anscheinend schon gefunden.
Lad dir mal deren Antrag runter. Du mußt dich für eine Klasse/mehrere Klassen (Geltungsbereich/Verwendung deiner Wortmarke) entscheiden.
Beispiel: du willst das als Logo für Lebensmittel verwenden. Kommt einer und verwendet das für Maschinenbauteile, hast du keine Handhabe.
Je mehr Klassen du schützen lässt, desto teurer wird es.
und: der Schutz gilt nur für DE.
Kleiner Tipp, ruf da an und frag ganz nett. Die Leute da sind idR sehr hilfsbereit.
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Klaus.Seeberger
Dabei seit: 05.04.2016
Ort: -
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Verfasst Di 05.04.2016 13:22
Titel
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Du kannst nicht jedem verbieten den Namen zu benutzen.
Erst mal muss du mal die Hürde schaffen den Namen und dein Zeichen in deiner Warenklasse eingetragen zu bekommen. Danach könntes du einem Konkurrenten verbieten den Namen oder das Zeichen zu benutzen.
Du musst den Namen auch selber benutzen.
Da der Namen bereits einmal eingetragen wurde, kann es gut sein das dieser den Namen auch weiter nutzt. Gegen diesen hast du dann auch keine Ansprüche. Auch hast du gegen niemanden einen Anspruch der den Namen bisher schon nutzt.
Dein "Logo" hätte übrigens auch ohne diesen Eintrag ein Schutz, falls es deine Schöpfung ist.
Für "Rechte" gibts viele Bücher und Urteile die man lesen kann, ist nicht mit "Schwarz und Weiß" zu beantworten.
Viel Spaß
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