mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 21:47 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Logoklau. Was mache ich jetzt? vom 06.06.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logoklau. Was mache ich jetzt?
Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.06.2011 16:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Mit der Dokumentation.. das ist schon ganz richtig, das zweifel ich auch (trotz Markeneintrag) nicht an bzw. es sollte bei ordentlicher Arbeit sowieso von vornherein problemlos dokumentiert worden sein.

Nur folgender Satz trifft ja hier nicht unbedingt zu?
Philipp.Mikuletz hat geschrieben:
Aber meist gibt es keine Einigung in einem streit um geistiges Eigentum.


Es handelt sich hier ja nicht unbedingt um geistiges Eigentum, sondern primär um eine Marke. Und da diese Marke ja eingetragen wurde, ist sie doch auch geschützt. Was nützt mir eine kostenpflichtige Markeneintragung, wenn diese im Endeffekt nichts bringt und jeder mein Logo und meinen Namen nach belieben nutzen kann? Oder irre ich mich hier?
  View user's profile Private Nachricht senden
Philipp.Mikuletz

Dabei seit: 05.04.2011
Ort: Bad Salzungen
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.06.2011 16:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Verstehe dich da schon.
Genau kann ich es auch nicht sagen, da ich kein Anwalt bin und auch nicht bei unserer Gerichtsverhandlung dabei war.

Unser Problem war das wir eine Marke eingetragen hatten.
Erstmals in den USA.

Zwei Jahre später hatte jemand diese Marke in der Schweiz eintragen lassen und dann kam ein Streit auf.

Am Ende haben wir gewonnen, weil wir alles lückenlos nachweisen konnten. Nicht nur von der Entstehung des Logo´s sondern auch von der Firmen Historie.

Kann es nur wirklich jeden Empfehlen auch kleinste Skribbels und Ideen auf Papier auf zu heben.


Dies kann aber "nur" passieren wenn eine Marke unbekannt ist.
Man brauch nun nicht probieren sich die Marke Coca Cola auf den Bahamas schützen zu lassen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 06.06.2011 17:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hmm, wenn das nicht alles versioniert oder beim Notar hinterlegt ist, sehe ich jetzt keine größeren Probleme, selbst schnell was zu scribbeln oder auf CD zu brennen. Und überhaupt - wieso sollte ein Gestaltungprozess immer irre aufwendig sein? Wenn man sich manche Markeneinträge anguckt, sehen die aus wie eben erst gezeichnet.
Ich denke, der Beweis wird hier schwer zu führen sein, wenn sich der Plagiator nicht total glatt anstellt.


Zuletzt bearbeitet von pantonine am Mo 06.06.2011 17:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.06.2011 17:23
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Soviel ich weiß ist auch das Wettbewerbsrecht relevant. Wenn das Logo auf Briefpapier oder auch Anzeigen verwendet wurde, sollte das schon mal ein Pluspunkt für euch sein.

Gibt es bei Markeneintragungen nicht irgendwelche Fristen in denen Widerspruch eingelegt werden kann? Vielleicht auch mal in der Richtung recherchieren.
  View user's profile Private Nachricht senden
pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 06.06.2011 19:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Gibt es bei Markeneintragungen nicht irgendwelche Fristen in denen Widerspruch eingelegt werden kann? Vielleicht auch mal in der Richtung recherchieren.
Das Markenamt prüft ja ohnehin nicht, ob die Marke schon existiert.
  View user's profile Private Nachricht senden
kiwi244

Dabei seit: 27.03.2011
Ort: Saarland
Alter: 54
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 06.06.2011 19:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

pantonine hat geschrieben:
Zitat:
Gibt es bei Markeneintragungen nicht irgendwelche Fristen in denen Widerspruch eingelegt werden kann? Vielleicht auch mal in der Richtung recherchieren.
Das Markenamt prüft ja ohnehin nicht, ob die Marke schon existiert.

Aber soweit ich weiß, wird eine neue Marke noch nicht sofort beim Antrag geschützt und eingetragen, sondern sie ruht erst mal 1 Jahr, in dem Widerspruch eingelegt oder Ansprüche angemedet werden können. Es ist richtig, daß das DPMA nicht selber prüft, aber dorthin sind eigenen Ansprüche zu richten.
  View user's profile Private Nachricht senden
suntrop
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2005
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.06.2011 20:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Danke euch für die Antworten. Klar, ein Anwalt kann mir da weiterhelfen. Ich mache mich jedoch davon unabhängig schlau und informiere mich über verschiedene Quellen. Hier z.B. denke ich ist einiges an Erfahrung vertreten und zumindest den ein oder anderen Tipp kann ich einholen.

Mir gings auch viel mehr darum, dass ich denke, wenn ich für ein paar Hundert Euro etwas schützen lasse, dann soll dieser Schutz mich auch einfach vor Plagiaten bewahren. Im Idealfall so, dass ich – als Nicht-Jurist – das auch einfordern kann.

Ich besorge mir mal das Buch "Recht für Webdesigner". Muss mein Anwaltsdeutsch aufbessern Lächel

Danke nochmals!
- suntrop -
  View user's profile Private Nachricht senden
pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 06.06.2011 22:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hab mal nachgeguckt:
Zitat:
Widerspruch gegen die Eintragung

Nach der Veröffentlichung haben Inhaber von älteren Marken die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen. Widerspruch kann grundsätzlich erhoben werden, wenn befürchtet wird, dass Verwechslungsgefahr mit der eigenen angemeldeten oder eingetragenen - auch Gemeinschaftsmarke oder IR-Marke - Marke besteht. Er muss schriftlich, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung eingelegt werden. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.
pdf- Datei Formular

Über den Widerspruch wird im Widerspruchsverfahren entschieden. Die neu eingetragene Marke wird möglicherweise wieder gelöscht.

Im Widerspruchsverfahren können seit dem 1.10.2009 auch durch Benutzung erworbene ältere Kennzeichenrechte ("Benutzungsmarken" und geschäftliche Bezeichnungen) sowie der erweiterte Schutz im Inland bekannter Marken geltend gemacht werden, § 42 Absatz 2 MarkenG n.F. Diese Erweiterung der Widerspruchsgründe gilt aber nur für Widersprüche, die sich gegen Markeneintragungen richten, deren Anmeldung ab 1.10.2009 eingereicht wurde.
Fettes ist vielleicht interessant/relevant

Zitat:
Zu den widerspruchsgeeigneten Kennzeichenrechten gehören seither auch
- ältere Benutzungsmarken bzw. Marken mit Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG iVm § 12 MarkenG) und
- ältere geschäftliche Bezeichnungen (§ 5 MarkenG iVm § 12 MarkenG)
Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Widerspruch, der auf diese neuen Widerspruchskennzeichen gestützt wird, nur erfolgreich sein kann, wenn der Inhaber der älteren Widerspruchskennzeichen nach § 4 Nr. 2 MarkenG oder § 5 MarkenG einen bundesweit durchsetzbaren Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber der jüngeren Marke hat (s.§ 12 MarkenG); ein älteres Recht mit örtlich beschränktem Schutz reicht insoweit nicht aus.


Quelle: dpma / http://dpma.de/docs/marke/widerspruchsgruende.pdf


Zuletzt bearbeitet von pantonine am Mo 06.06.2011 22:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Wie mache ich einen Webshop?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.