Autor |
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Giova
Threadersteller
Dabei seit: 22.11.2007
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.11.2008 09:25
Titel Logo Verwendung |
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Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem:
Ein Kunde wünscht eine Beschriftung mit seinem Logo. Nun bin ich nicht der Urheber dieses Logos sowie des zu verwendenden Designs. Der Kunde kann mir ausser jpgs auch keine Daten liefern. Wie schaut das nun mit dem Urheberrecht aus. Ich darf doch dieses Logo sowie das Design nicht verwenden!? Wo kann man dies verbindlich nachlesen um auch den Kunden darauf zu verweisen. Wie sichern sich denn andere Folienbeschrifter ab. In der Praxix scheint das Nachsetzen ja Gang und Gebe zu sein?
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palmy
Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.11.2008 09:32
Titel
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Ja hat der Kunde denn Geld für das Logo bzw. die Logoentwicklung gezahlt? Was wurde festgelegt bei der Erstellung? Ich kontaktier dann oft selbst die Grafiker die das erstellt haben. Oft klappt es auch die Druckerei zu kontaktieren die Visitenkarten etc. erstellt hat.
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flyerladen
Dabei seit: 02.02.2007
Ort: SOUTH AFRICA
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.11.2008 09:33
Titel
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Freistellung von Ansprüchen Dritter via Haftungsklausel in Deinen AGB.
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Giova
Threadersteller
Dabei seit: 22.11.2007
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.11.2008 09:45
Titel
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palmy hat geschrieben: | Ja hat der Kunde denn Geld für das Logo bzw. die Logoentwicklung gezahlt? Was wurde festgelegt bei der Erstellung? Ich kontaktier dann oft selbst die Grafiker die das erstellt haben. Oft klappt es auch die Druckerei zu kontaktieren die Visitenkarten etc. erstellt hat. |
Die komplette Firmenflotte wurde von jemand anders beschriftet. Sicher hat der Kunde damals auch für das Nutzungsrecht zahlen müssen. Auf meine Frage hin ob er (der Kunde) nicht die Daten für die Beschriftung bekäme, antwortete er nur, er habe keinerlei kontakt mehr zu dieser Firma.
Selbst wenn ich jetzt bei dem Grafiker nachfragen würde (Ich weiss allerdings nicht den Urheber), ist doch klar, dass der mir die Vektordaten nicht liefert. Ich würde mein Design auch nicht verschenken auch wenn ich "nur" Folienpapperin bin und keine Grafikerin. Aber wenn jemand mein Design nachsetzt, kann ich kein Grafikerrecht anwenden.
Mmmh Ansprüche Dritter auszuschliessen klingt ja nicht schlecht, aber wenn ich dann trotzdem ne Klage wegen Urheberrechtsverletzung bekomme, wird mir das nicht viel nützen!? Ist es in diesem Fall überhaupt urheberrechtsverletzung? Ich verdiene nicht am Design sondern an der Fahrzeugbeschriftung???
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heim_experimente
Dabei seit: 24.06.2003
Ort: Dessau
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.11.2008 11:03
Titel
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die entwürfe und das logo gehören dem kunden - wenn er schon eine grosse flotte hat, wird er sicher auch dafür gezahlt haben.
es steht nun dem kunden frei zu einer anderen agentur zu gehen - somit brauchst du dir keine gedanken machen.
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Giova
Threadersteller
Dabei seit: 22.11.2007
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.11.2008 11:24
Titel
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Ich danke Euch für Eure Meinung! Jetzt gehts mir wieder besser
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