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Thema: Logo Urheberrecht Nachträglich anfordern von Tandiemen! vom 14.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logo Urheberrecht Nachträglich anfordern von Tandiemen!
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 14.03.2008 16:01
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Re: Logo Urheberrecht Nachträglich anfordern von Tandiemen!

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exeric hat geschrieben:
Hi zusammen,
hatte diese Frage schonmal eingestellt, aber ..... irgendwie finde ich es nicht mehr.
Ich habe für meine ehemalige Lebensgefährtin, die ein Hotel und Restaurant übernommen hat, einen völlig neuen CD Auftritt entwickelt. Vom Logo bis zur Entwicklung der Printmedien. Jetzt, da ich meinen Dienst getan habe, hat das Schicksal zugeschlagen und ein anderer Mann ist in ihr Leben getreten.
Da sie jetzt aber mit den ganzen Sachen noch ordentlich Werbung macht, und das Logo (*) das speziell für sie entwickelt wurde, ich dachte wir wären ein Team ;-(, auch extrem bewirbt möchte ich da die rechtliche Lage mal erörtern.
(*) Das Logo ist nicht nur irgendwie ein Logo, sondern es ist die Philosopie des Unternehmens dahinter verborgen und wird auch in den Prospekten und im Internet so dargestellt. Wie nennt man eigentlich solche Logos? Ich meine nicht nur so einen einfachen Schriftzug, sondern eher wie die Olympischen Ringe, da stehen ja auch die fünf Kontinente dahinter. Es sind aber fremde Federn, mit der sie sich schmückt, von wegen Impressum....
Meine Fragen:
1. Das Logo hat ja einen Urheberschutz, sollte/kann man es nachträglich schützen lassen und darstellen, dass sie es nicht mehr nutzen darf?
2. Evtl. eine Ausgleichszahlung anstreben?
3. Ohne Geld, dafür mit meinem Firmennamen im Impressum und Printmedien genannt werden?
4. Sicher würde ich es als Werbung für mich ebenso nutzen, kann sie das verbieten?
5. Dasitzen, schmollen und Augen auf beim nächsten mal *zwinker*
Tja zum Teil blöde Fragen auf die ich aber hoffentlich konstruktive Antworten zu bekommen.


PS Übrigens auf diesem Wege vielen Dank für alle Antworten zu meinen vorhergehenden Fragen. Perfekt und ich will dieses Forum mal so richtig loben.....
Ich bedanke mich im voraus und verbleibe mit vielen Grüßen aus dem Internet


das was du ihr erstellt hast nennt man LOGO. ein logo sollte immer auf jmd speziell zugeschnitten sein und die philosophie transportieren. das du dir besondere mühe gegeben hast spricht für deinen einsatz, macht das logo aber nicht zu einer schöpfung bei der es einen neuen erfundenene namen bedarf. es bleibt ein logo.

was die verwendung angeht: das logo wurde ja zu diesem zweck erstellt, um für sich werbung zu machen. sie bewirbt ja nicht das logo, sondern die dienstleistung die dahinter steht. also tut sie nichts rechtswiedriges. sie muss dich auch nicht in einem impressum als "entwickler des logos" nennen.

zu deinen fragen:
1) es ist nicht automatisch urheberrechtlich geschützt, das ist es erst wenn man (vermutlich gerichtlich) nachweisen kann, das es so einzigartig ist, das es einen urheberschutz erlangt. das entscheidet ein richter. aber nicht automatisch.
einen schutz kann man sich aber käuflich erwerben beim deutschen marken- und patentamt (www.dpma.de). dort kannst du dich auch erkundigen wie du das logo schützen lassen kannst. ob es nachträglich geht usw. weiß ich nicht.

2) natürlich kannst du versuchen ihr eine rechnung für erbrachte dienstleistung zu schicken. allerdings gibt es nichts schriftliches nur einen mündlichen vertrag. du kannst ihr ja angeboten haben alles umsonst zu machen, da ihr eine lebensgemeischaft gebildet habt. darauf könnte sie sich berufen. also geht es hier um einen nachweis. (das ist halbwissen)

3) wenn du damit glücklich bist, warum nicht!

4) ja das könnte sie. im netz habe ich keine eindeutige aussage dazu gefunden. aber rechtsanwälte raten häufig dazu sicherheitshalber eine erlaubnis einzuholen. hier wäre ein vertrag und die vereinbarung ausschlaggebend.

5) das ist das einfachste.

das ist mein halbwissen dazu. ein rechtsanwalt der sich mit diesen thema auskennt (das sind nicht alle) kann da besser vorschläge/auskünfte geben.
 
monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Fr 14.03.2008 16:09
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Re: Logo Urheberrecht Nachträglich anfordern von Tandiemen!

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Nefliete hat geschrieben:

2) du kannst ihr ja angeboten haben alles umsonst zu machen, da ihr eine lebensgemeischaft gebildet habt. darauf könnte sie sich berufen. also geht es hier um einen nachweis. (das ist halbwissen)


andererseits könnte er sich aber auch im Vertrauen auf eine gemeinsame Zukunft drauf eingelassen haben, selbst zu investieren (Zeit und Arbeit), um später an den Erlösen teilzuhaben. Das entgeht ihm durch die Trennung ja auch.
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 14.03.2008 16:12
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eben, deswegen muss man auch einen nachweis erbringen. was wurde ausgehandelt?
 
Medienluemmel

Dabei seit: 24.09.2004
Ort: BY-Nord
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Verfasst Mi 19.03.2008 00:08
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Re: Logo Urheberrecht Nachträglich anfordern von Tandiemen!

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Nefliete hat geschrieben:

zu deinen fragen:
1) es ist nicht automatisch urheberrechtlich geschützt, das ist es erst wenn man (vermutlich gerichtlich) nachweisen kann, das es so einzigartig ist, das es einen urheberschutz erlangt. das entscheidet ein richter. aber nicht automatisch.
einen schutz kann man sich aber käuflich erwerben beim deutschen marken- und patentamt (www.dpma.de). dort kannst du dich auch erkundigen wie du das logo schützen lassen kannst. ob es nachträglich geht usw. weiß ich nicht.


Jede erbrachte Design-Leistung ist AUTOMATISCH urheberrechtlich geschützt, in dem Sinne, dass der "Entwickler" einer Arbeit, sei es eine besondere Gestaltung oder auch ein Foto. Dies mal, um das falsche "Halbwissen" hier zu ergänzen...
Der Schutz beim Marken- und Patentamt bezieht sich auf eine Wort- oder Bildmarke, die man hier schützen kann, damit sie nicht kopiert werden kann, ein Schriftzug, den man dann eigentlich nicht nachahmen darf. Oder man kann bestimmte Begriffe oder Markennamen schützen (Maggi, Opel, was auch immer).

Das Urheberrecht besteht für den Gestalter des Logos / der Arbeit automatisch. Die brauche ich mir nicht kaufen.
Ich kann Urheberrechte auch nicht einfach übertragen, sondern nach dem Urheberrecht kann ich maximal ein Nutzungsrecht weitergeben oder übertragen.

Man sollte meinen, als Mediengestalter im Forum müsste man sich mit Urheberrechten und dem Urheberschutzgesetz ein wenig mehr auseinandersetzen ... und nicht (tschuldigung für den Ausdruck) so einen "Schmarrn" vom Stapel lassen.

Wenn ich etwas entwickelt hab, ein Logo oder einen Markennamen, dann muss ich mir nicht erst das Urheberrecht KAUFEN ...Blödsinn!!!!!!!!!!!!!
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.03.2008 00:28
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IMHO hängt es bei euch wohl eher davon ab, ob ihr noch miteinander reden könnt oder der Rosenkrieg tobt ...
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exeric
Threadersteller

Dabei seit: 08.05.2007
Ort: Laudenau
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Verfasst Mi 19.03.2008 10:40
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GreenMan hat geschrieben:
IMHO hängt es bei euch wohl eher davon ab, ob ihr noch miteinander reden könnt oder der Rosenkrieg tobt ...

Das ist ein Punkt, der sehr wichtig ist. Am Anfang wie immer Friede Freude Eierkuchen. Man(n) schmiedet Pläne und und und. Irgendwann merkt man dann, hoppala da stimmt was nicht und hintergragt. Wenn man dann in der Partnerschaft nicht miteinander reden kann, wie soll es denn außerhalb funktionieren?

Viele Ratschläge habe ich jetzt bekommen. Sehr gut ist die Sache mit derm Urheberschutz. Aber so richtig weitergebracht hat mich dass nicht. Ich warte noch auf den "goldenen " Vorschlag.
Grüße an alle
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exeric
Threadersteller

Dabei seit: 08.05.2007
Ort: Laudenau
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Verfasst Mi 19.03.2008 10:44
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Re: Logo Urheberrecht Nachträglich anfordern von Tandiemen!

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Hi Medienlümmel,
ja das hatte ich mir so gedacht mit dem Urheberrecht. Wie komme ich aber in diesem Fall weiter? Um Ehrlich zu sein würde ich natürlich gerne dafür einen Obulus erhalten, falls nicht das Logo und die Idee einfach wegnehmen, d.h. es ihr Untersagenb das Logo weiter zunutzen (ebenso die Idee). Ist natürlich ganz übel hintewrhergetreten und sowas liegt mir einfach nicht, oder doch?
Ja das ist ein schwieriger Fall und vielleicht gibt es eine Lösung.
Danke für die Hilfe trotzdem.
Viele Grüße
Medienluemmel hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:

zu deinen fragen:
1) es ist nicht automatisch urheberrechtlich geschützt, das ist es erst wenn man (vermutlich gerichtlich) nachweisen kann, das es so einzigartig ist, das es einen urheberschutz erlangt. das entscheidet ein richter. aber nicht automatisch.
einen schutz kann man sich aber käuflich erwerben beim deutschen marken- und patentamt (www.dpma.de). dort kannst du dich auch erkundigen wie du das logo schützen lassen kannst. ob es nachträglich geht usw. weiß ich nicht.


Jede erbrachte Design-Leistung ist AUTOMATISCH urheberrechtlich geschützt, in dem Sinne, dass der "Entwickler" einer Arbeit, sei es eine besondere Gestaltung oder auch ein Foto. Dies mal, um das falsche "Halbwissen" hier zu ergänzen...
Der Schutz beim Marken- und Patentamt bezieht sich auf eine Wort- oder Bildmarke, die man hier schützen kann, damit sie nicht kopiert werden kann, ein Schriftzug, den man dann eigentlich nicht nachahmen darf. Oder man kann bestimmte Begriffe oder Markennamen schützen (Maggi, Opel, was auch immer).

Das Urheberrecht besteht für den Gestalter des Logos / der Arbeit automatisch. Die brauche ich mir nicht kaufen.
Ich kann Urheberrechte auch nicht einfach übertragen, sondern nach dem Urheberrecht kann ich maximal ein Nutzungsrecht weitergeben oder übertragen.

Man sollte meinen, als Mediengestalter im Forum müsste man sich mit Urheberrechten und dem Urheberschutzgesetz ein wenig mehr auseinandersetzen ... und nicht (tschuldigung für den Ausdruck) so einen "Schmarrn" vom Stapel lassen.

Wenn ich etwas entwickelt hab, ein Logo oder einen Markennamen, dann muss ich mir nicht erst das Urheberrecht KAUFEN ...Blödsinn!!!!!!!!!!!!!
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.03.2008 10:51
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Re: Logo Urheberrecht Nachträglich anfordern von Tandiemen!

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Medienluemmel hat geschrieben:
Jede erbrachte Design-Leistung ist AUTOMATISCH urheberrechtlich geschützt.

Das Urheberrecht besteht für den Gestalter des Logos / der Arbeit automatisch.


Nur mal so zum Thema "Halbwissen", "Schmarrn" und "Bloedsinn". Vielleicht solltest Du Dich mal mit dem Thema Urheberrecht und Schoepfungshoehe auseinandersetzen. *zwinker* Freilich entsteht das Urheberrecht ganz "automatisch" im Moment der Schaffung. Aber eben nur, wenn eine angemessene Schoepfungshoehe gegeben ist, anderenfalls bleibt das Werk gemeinfrei. Das 08/15-Logo ist selten urheberrechtlich geschuetzt. Dafuer gibt's nun wirklich genug Beispiele.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Mi 19.03.2008 10:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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