Das kannst du dann in der Pfeife rauchen
Dafür sehe ich nach deinen Schilderungen keine Grundlage. Ungeachtet eures mündlichen Vertrages, hat sie in meinen Augen lediglich Satzarbeit geleistet mit einem geringem kreativen Aufwand. Außerdem hat dein anderer Kollege doch ein neues Logo gemacht, also brauchst du ihr Logo ja auch nicht.
Dabei seit: 25.11.2003 Ort: Hedwig Holzbein Alter: 52 Geschlecht:
Verfasst Do 04.07.2013 13:58 Titel
Odin_333 hat geschrieben:
serrano hat geschrieben:
Sachverhaltsänderung:
Es wird keine Summe für das Logo gefordert, sondern lediglich die Nutzung des Logos untersagt. (aufgrund persönlicher Differenzen)
Da die "Beziehung" sowieso im Eimer ist:
Diese Forderung wird sie kaum druchsetzen können. Es gibt keinen Vertrag und das von ihr erstelle Logo wird kaum registriert / eingetragen sein.
Sehe ich auch so. Für Schutz durch das Urheberrecht fehlen Logos in der Regel sowieso die nötige Schöpfungshöhe. (Ergänzend dazu: Siehe meine Signatur.) Sie müsste das Teil schon (kostenpflichtig) eintragen lassen um dir die Nutzung zu untersagen.
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