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Thema: Logo nicht bezahlt – trotzdem genutzt! vom 09.11.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logo nicht bezahlt – trotzdem genutzt!
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 09.11.2011 14:51
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gab es denn wenigstens ein ordentliches angebot und eine auftragsbestätigung? nicht das der kunde noch behauptet, das war so vereinbart. beweis mal das gegenteil davon. das würde alles nur einfacher machen, wenn was schriftlich festgehlten wurde.

man kann auch mal direkt zum kunden gehen und nett an die bürotür klopfen mit der rechnung in der hand. scheinbar war er aber mit der arbeit einverstanden. fotos machen ist eine sehr guter hinweis!!!
 
Alex

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.11.2011 15:27
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Illumaus hat geschrieben:
Alex hat geschrieben:
monika_g hat geschrieben:
Beweisfotos machen, bevor er die Rechnung schickt.


Von der Rechnung?

Hihi, wohl eher von den ganzen genutzten Logos *zwinker*
Und dann den beschriebenen Weg, ohne viel rumgeeier. Wenn einer nicht will und auf Durchzug stellt, dann gehts eben auch anders.


Oh, ja, das macht natürlich sinn Ooops Irgendwie kam ich da grade nicht drauf Grins
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.11.2011 15:32
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nein, schon von der rechnung. und dieses foto dann per anonymen brief dem kunden zukommen lassen, mit der handschriftlichen notiz:"Wir haben ihre rechnung. Wenn sie nicht bis xx.xx. zahlen, werden wir sie abschicken! Keine Polizei!"

okok... * Ich bin ja schon still... *
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kiwi244

Dabei seit: 27.03.2011
Ort: Saarland
Alter: 54
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 09.11.2011 16:31
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jense hat geschrieben:
nein, schon von der rechnung. und dieses foto dann per anonymen brief dem kunden zukommen lassen, mit der handschriftlichen notiz:"Wir haben ihre rechnung. Wenn sie nicht bis xx.xx. zahlen, werden wir sie abschicken! Keine Polizei!"
*
*kicher*

- Angebot müßte ja existieren, wenn Dein Bekannter irgendwann sagte, daß er das Angebot nicht mehr halten könne.
Für den Fall, das kein Angebot für das Logo ansich existiert: hat Dein Bekannter ja die Daten von der Website, mit denen er seine Arbeit belegen kann. Dann soll der Kunde mal beweisen: woher sonst, wenn nicht von Deinem Bekannten??

- Fotos machen von der Firma, wo das Logo unvereinbarter- und unbezahlterweise (d.h. ohne Nutzungsrechte) plötzlich veröffentlicht wurde.

- Dann ganz einfach Rechnung stellen, mit der Übertragung der Nutzungsreche - mindestens in der Form, wie der Kunde das Logo aktuell nutzt. Frist zum Zahlen setzen (mache ich immer so).

Das wäre die Vorgehensweise unter Annahme des "Normalfalles": Kunde bestellt, bekommt Entwürfe, und vergißt in seiner Begeisterung seinen "Segen" und damit den Abschluß des Auftrages. Wer weiß in welcher Eile er war, der Kunde *hehe*

Verstreicht der Zahltermin: Zahlungserinnerung.

Verstreicht dieser: Nochmalige Zahlungserinnerung mit der Ankündigung, daß wenn nicht gezahlt ist bis ... dann das amtliche Mahnverfahren eingeleitet wird. Hinzu noch ein Appell, daß das Logo ja bereits veröffentlicht wurde von ihm und daher die Zahlung auch zu erfogen hat.
Dies dann aber als Einschreiben, denn hier spätestens ist zu vermuten, daß man es mit einem A*** zu tun hat.


@ jense: näääää, bei mir hätte es sich definitiv aus-telefoniert: wenn der Kunde telefonisch nicht erreichen ist - per Post issers bestimmt. Da mach ich mir keinen Kopp um evtl. nachvollziehbare Gründe, waswegen "aufgelegt" wird.
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