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Thema: Logo Einzelunternehmen? HILFE! vom 21.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logo Einzelunternehmen? HILFE!
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Tine1978
Threadersteller

Dabei seit: 29.10.2007
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Verfasst Mo 21.04.2008 14:58
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Logo Einzelunternehmen? HILFE!

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Hallo Leute,

bevor Einige von euch gleich losbrüllen das es das Thema in der Form schon mehrmals gab, muss ich sagen, dass ich keine Konkrete Antwort über die Suchfunktion gefunden habe.

Ganz kurz:
Muss einem Bekannten ein Logo machen.
Er hat sich als Landschaftsgärtner selbstständig gemacht. Einzelunternehmen.
Jetzt wollte er sich Schmitt Garten- und Landschaftsbau nennen.
Es ist doch aber so, dass bei einem Einzelunternehmen Vor- und Zuname im Firmenname vorkommen muss, oder?
Gilt das speziell auch für das Logo? Oder reicht es, wenn zum Beispiel auf der Visitenkarten oder auf dem Briefbogen Inhaber Marc Schmitt (bei der Adresse) stehen würde.
Und wie sieht es aus, wenn er das Logo auf sein Auto anbringen würde? Müsste dann auch dabei stehen Inhaber Marc Schmitt?

Ich hoffe meine Frage ist verständlich formuliert. Ich bin nämlich langsam echt am verzweifeln, weil jeder zu dem Thema ne andere Antwort weiß.

Danke euch jedenfalls schon mal vorab.

lg.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
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Verfasst Mo 21.04.2008 15:02
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Er kann sich auch einen Phantasienamen geben … sein Vor- und Zuname müssen im Logo selbst nicht vorkommen, muss aber an anderer Stelle immer erwähnt sein (Korrespondenz, Website, Schilder).
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easy-way-design

Dabei seit: 19.07.2005
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.04.2008 15:13
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Zim hat geschrieben:
Er kann sich auch einen Phantasienamen geben … sein Vor- und Zuname müssen im Logo selbst nicht vorkommen, muss aber an anderer Stelle immer erwähnt sein (Korrespondenz, Website, Schilder).


nicht ganz korrekt. der inhaber name muss nicht immer überall auftauchen. Auf Flyern oder Zeitungsanzeigen zum Beispiel ist es keine Pflicht. Bei Rechnungsbögen etc. natürlich schon.

hab jetzt keine genaue quellenangabe, aber im Buch Recht für Grafiker und Webdesigner habe ich es gelesen.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.04.2008 15:15
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Desshalb habe ich ja auch nur von Korrespondenz, Website, Schilder gesprochen *zwinker*
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Tine1978
Threadersteller

Dabei seit: 29.10.2007
Ort: Vom GROSSEN See
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.04.2008 15:24
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schilder ist gleichzusetzen mit autowerbung?
oder? Meine Güte!

bei internetauftritten, rechnung etc ist es ja eigentlich logisch.
aber auf dem klein transporter bzw. jeep kommt doch so
ein zusatz inhaber marc schmitt, scheiße!
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easy-way-design

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.04.2008 15:56
Titel

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Zim hat geschrieben:
sein Vor- und Zuname müssen im Logo selbst nicht vorkommen, muss aber an anderer Stelle immer erwähnt sein (Korrespondenz, Website, Schilder).


Zim hat geschrieben:
Desshalb habe ich ja auch nur von Korrespondenz, Website, Schilder gesprochen *zwinker*


merkste selber ne ? ich weiß was du gemeint hast, aber geschrieben hast du was anderes... *zwinker*

bei schildern, sowie autowerbung etc. bin ich der meinung, das der inhaber nicht genannt werden muss.

hab jetzt die genaue textpassage nicht parat (kann ich gern nochmal genau nachschlagen) aber es war dort ganz gut beschrieben (also in dem genannten buch).


Zuletzt bearbeitet von easy-way-design am Mo 21.04.2008 16:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Tine1978
Threadersteller

Dabei seit: 29.10.2007
Ort: Vom GROSSEN See
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.04.2008 16:02
Titel

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okay, danke schon mal!

habt mir weitergeholfen.

thx
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