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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
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Benutzer 4545
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mo 17.02.2014 11:07
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danke für eure tipps!
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ExMD
Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
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Verfasst Mo 17.02.2014 15:27
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passend zum thema hab ich heute in meinem newsletter folgendes bekommen:
Zitat: | Liebe Leser,
morgen, Dienstag, 18.02.2014, 14:00 Uhr können Sie an meinem Webinar zum Designschutz teilnehmen, wo u.a. folgende Fragen beantwortet werden:
- Was bringt Designschutz (was ist geschützt / was ist nicht geschützt)?
- Was kostet das?
- Wie geht man wirklich bei einer Design-Anmeldung vor (praktische Tipps).
Sie können sich hier (kostenlos) registrieren:
https://attendee.gotowebinar.com/register/7227209033139714561
Wenn Sie noch andere Fragen oder Themenvorschläge haben, können Sie mir gern bis morgen schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kraus, LL.M
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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mimimoma
Dabei seit: 08.07.2011
Ort: Potsdam
Alter: -
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Verfasst Mo 24.02.2014 13:09
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Das Berliner Kammergericht sieht den Grafiker durchaus in der Pflicht, ein Logo frei von Rechten Dritter erstellen zu müssen:
http://www.designschutznews.de/2011/09/kammergericht-zur-haftung-des-grafikdesigners-fur-sein-logo-design-bei-markenverletzung/
Im konkreten Fall kam der Grafiker nur um die Haftung herum, weil die Vergütung relativ gering war: Zitat: | "Aus diesem Grunde konnte der Auftraggeber nicht von einer Prüfung der Markenlage ausgehen." |
Feststellen lässt sich die Kennzeichenlage nur durch eine Markenrecherche und eine Recherche nach Designeintragungen/Geschmacksmustereintragungen.
Deshalb gehört bereits in das Angebot ein Passus wie folgt:
"Unsere Entwürfe werden individuell erstellt. Dennoch sind Parallelentwürfe zu älteren ähnlichen Arbeiten Dritter nicht auszuschließen. Deshalb sollte vor der Finalisierug des Entwurfs eine Recherche nach bestehenden Schutzrechten Dritter durchgeführt werden. Eine solche Recherche ist im Auftrag nicht enthalten. Falls wir eine eine solche Recherche und Kollisionsprüfung für Sie bei einem spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen sollen, bedarf dies eines gesonderten Auftrages."
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Benutzer 37983
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mo 24.02.2014 13:42
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Danke für die Formulierung, sehr hilfreich!
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