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Thema: Logo benutzen? vom 18.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logo benutzen?
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braunerbaer
Threadersteller

Dabei seit: 01.09.2007
Ort: Hamburg / Bremen / Amrum
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 16:59
Titel

Logo benutzen?

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Hallo

Ein Kunde von mir möchte in seiner Werbung ein nachgesetztes "Wetten dass..." Logo benutzen. Ich hab ihm gesagt das könne man nicht einfach so machen, er sagt, die Konkurrenz macht das auch (konnte er mir sogar zeigen).

Ist das "Wetten dass..."-Logo sozusagen "freigegeben", oder stehen da Markenrechte etc. dahinter?
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 17:04
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Wetten dass.... du nicht zur Saalwette zugelassen wirst, wenn du das Logo benutzt?
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 17:06
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Was du deine Kunden erzählt hast stimmt … er darf es nicht verwenden und wenn er sich auf den Kopf stellt. Es sei denn er hat Verwertungsrechte vom Urheber erworben (oder genug Geld das ihm eine Klage egal sein kann)

Wenn er weiterhin drauf besteht mach es aber halt aber auf keinen Fall ohne Extra Klausel in eurem Vertrag in dem er bestätigt das er die Verwertungsrechte besitzt – dann kanns dir egal sein.


ZIM
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 17:28
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Zim hat geschrieben:

Wenn er weiterhin drauf besteht mach es aber halt aber auf keinen Fall ohne Extra Klausel in eurem Vertrag in dem er bestätigt das er die Verwertungsrechte besitzt – dann kanns dir egal sein.
ZIM


sicher? wir erinnern an das beispiel ein auto zu klauen, im wissen dass es geklaut wird. und wenn ich mich da zehnmal absicher, indem man mir sagt, dass es kein diebstahl ist. wenn ich weiß, das es eine straftat ist, handel ich wider besseren wissens. das ist auch strafbar.
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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 18.10.2007 18:12
Titel

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type1 hat geschrieben:
Zim hat geschrieben:

Wenn er weiterhin drauf besteht mach es aber halt aber auf keinen Fall ohne Extra Klausel in eurem Vertrag in dem er bestätigt das er die Verwertungsrechte besitzt – dann kanns dir egal sein.
ZIM


sicher? wir erinnern an das beispiel ein auto zu klauen, im wissen dass es geklaut wird. und wenn ich mich da zehnmal absicher, indem man mir sagt, dass es kein diebstahl ist. wenn ich weiß, das es eine straftat ist, handel ich wider besseren wissens. das ist auch strafbar.

dann macht man so etwas wie: "nur zur privaten verwendung" und schon gehts, denn das ist ja erlaubt.

bei dem "wetten - dass" hätte ich aber auch weniger hemmungen als bei anderen dingen. irgendwie ist das ja auch schon deutsches kulturgut.
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 18:53
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Noch weniger Hemmungen haben die Anwälte der Produktionsfirma, die dir dann den A... aufreißen. Wetten, dass...?
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 18.10.2007 19:38
Titel

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ChraCe hat geschrieben:

dann macht man so etwas wie: "nur zur privaten verwendung" und schon gehts, denn das ist ja erlaubt.


Verbreite doch bitte hier nicht so einen Unfug.

"Ein Kunde von mir möchte in seiner Werbung ein nachgesetztes "Wetten dass..." Logo benutzen."

c_writer
 
braunerbaer
Threadersteller

Dabei seit: 01.09.2007
Ort: Hamburg / Bremen / Amrum
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 22:21
Titel

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weil ich nicht doof bleiben wollte hab ich mal gegooglet. Laut DPMA (kannte ich gar nicht:)) ist die "Wortmarke" unter Registernummer/Aktenzeichen: 30128548.9 geschützt und dort auch so ziemlich für alles. Von Haarwasser bist Fernsehwerbung.

Ich hab dem Kunden vorhin noch per Mail den ganzen Auftrag abgesagt. Am Ende kriege ich noch Ärger, und er wollte partout nicht von seiner Idee abrücken.

Danke für die Antworten hier!
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