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Thema: Lizenzvertrag vom 21.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Lizenzvertrag
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BiBaButzemann
Threadersteller

Dabei seit: 05.07.2006
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Verfasst Di 21.08.2007 18:12
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Lizenzvertrag

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Moin.

In unserer Agentur wird bei einem Logo lediglich die Rechnung erstellt. Die Kunden denken danach sie könnten dann natürlich alles mit dem Logo machen was sie wollen und verwenden es für Sachen weiter, von denen wir nichts wussten und wahrscheinlich nie unser Einverständnis gegeben haben.

Ist es üblich dass man dem Kunden überhaupt einen Vertrag unterschreiben lässt, indem darauf hingewiesen wird dass er z.B nur ein begrenztes Nutzungsrecht hat bzw. in welchem Maße er das Logo verwenden darf?

Weil ich mein... sollte es mal zu einem Rechtsstreit kommt muss man doch irgendwie beweisen können, dass er davon in Kenntnis gesetzt wurde...

Gibt es da vielleicht sogar vorgefertigte Verträge...

Bin da sehr im Unklaren, wie sowas gehandhabt wird...


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 22.08.2007 07:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
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Verfasst Di 21.08.2007 18:14
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was willst du denn verbieten? ein begrenztes nutzungsrecht für logos ist schon ziemlich happig

Zuletzt bearbeitet von flavio am Di 21.08.2007 18:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

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Alter: 44
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Verfasst Di 21.08.2007 18:29
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flavio hat geschrieben:
was willst du denn verbieten? ein begrenztes nutzungsrecht für logos ist schon ziemlich happig


manche verdienen halt gern schnelles geld mit nichts tun.
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.08.2007 18:49
Titel

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bei uns im autohaus kaufen die leute ständig autos.
schön und gut aber manche von denen fahren damit in länder die mein chef nicht gut findet.

sowas wie türkei und so, seine frau wurde da mal dumm angesprochen.

sollen wir die kunden vorher darauf hinweisen was sie mit dem auto alles dürfen und in welche
länder sie auf keinen fall fahren dürfen?

merkste selber ne?

die gestaltung ist genauso eine dienstleistung wie vieles anderes, ich weiß nicht wieso manche das
alles so kompliziert machen müssen und meinen für unsere gilde würden völlig andere gesetze gelten.
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BiBaButzemann
Threadersteller

Dabei seit: 05.07.2006
Ort: Stralsund
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.08.2007 19:32
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Ok ich seh schon, ich habe mich anscheinend nicht genau ausgedrückt.

wenn ich zum beispiel ein logo für ne bekleidungsfirma mache und diese dann zb auf einmal auf eine andere Zielgruppe wechselt, beispielsweise nationalsozialisten (vor kurzem ging der fall durch die medien wenn ich mich recht erinnere) dann habe ich ja das recht meine zustimmung und somit die nutzung dieses logos für diesen zweck zu verbieten. Ganz einfach aus dem Grunde da die Nutzung der ich zugestimmt habe missbraucht wurde bzw. hier übergangen wurde. you know what i mean?

Nun ist die Frage, wie hält man das auf KORREKTE art und weise schriftlich fest, bzw. gibt es dazu eventuell sogar musterverträge. Oder ist bei euch Rechnung alla "logostaltung" = "uneingeschränkte Nutzungslizens"

Wäre im Übrigen interessant wenn jmd noch nen Link zu dem oben beschriebenen Fall hätte. weiß leider nicht mehr um welche Firma es da ging
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.08.2007 19:36
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BiBaButzemann hat geschrieben:
wenn ich zum beispiel ein logo für ne bekleidungsfirma mache und diese dann zb auf einmal auf eine andere Zielgruppe wechselt, beispielsweise nationalsozialisten (vor kurzem ging der fall durch die medien wenn ich mich recht erinnere) dann habe ich ja das recht meine zustimmung und somit die nutzung dieses logos für diesen zweck zu verbieten. Ganz einfach aus dem Grunde da die Nutzung der ich zugestimmt habe missbraucht wurde bzw. hier übergangen wurde. you know what i mean?


Ja, und? Ist das Dein Problem als Dienstleister? Lass den Kunden halt damit gefaelligst machen, was er will. Er hat dafuer Geld bezahlt. * Keine Ahnung... *

PS: Im Wort Lizenz kommt kein S vor.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Di 21.08.2007 19:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Teufelspuppe

Dabei seit: 01.05.2007
Ort: Essen
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 21.08.2007 19:40
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Von der rechtlichen Seite habe ich nicht viel Plan, aber ich kann mir nicht denken, dass der Gestalter/Agentur bestimmen darf, für welchen Zweck der Kunde sein eigenes Logo verwenden darf. Der Kunde hat (in den meisten Fällen) für die Dienstleistung der Logoerstellung bezahlt und damit ist der Auftrag erledigt. Falls der Kunde nach Jahren sein Logo relauncht und dafür eine andere Firma beauftragt, kannst du ja auch nicht den Kunden dafür belangen "Fremdfirmen" beauftragt zu haben. Umgangssprachlich nennt man so etwas "Knebelvertrag" und ist nicht gern gelesen und gesehen *zwinker*
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.08.2007 21:04
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im grunde kannst du die lizenzbestimmungen selbst bestimmen. allerdings wird dir dein kunde den hier zeigen *balla balla* wenn du ihm bei so etwas essenzielles wie einem logo irgendwelche vorschriften zur nutzung machst. sowas is eher bei fotografien üblich. oder wegen mir bei erstellten grafiken und illsutrationen. aber sicher nicht bei logos... ich als kunde würde zumindest auf dem absatz kehrt machen und jemand anders beauftragen. und ja - natürlich musst du den kunden vorher darüber aufklären und nich nach 2 jahren kommen und sagen "ne das gefällt mir nich, das du dein logo 2 m groß auf deine hauswand pinselst. das geht über die normale nutzung hinaus und kostet extra.". den rechtsstreit würdest du mit ziemlicher wahrscheinlichkeit verlieren...
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