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Thema: Lizenzrichtlinien in deutschland fuer Adult webseiten? vom 13.10.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Lizenzrichtlinien in deutschland fuer Adult webseiten?
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lkalenji
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2014
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Alter: 42
Geschlecht: -
Verfasst Mo 13.10.2014 14:33
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Lizenzrichtlinien in deutschland fuer Adult webseiten?

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Hallo,

Mein Partner wuerde gerne eine UG gesellschaft eroeffnen fuer ein Adult webpage, die Zahlungen annehem kann von seinen Usern. Ich wuerd gern wissen ob man in deutschland fuer Adult webseiten eine Lizenz braucht (wenn ja, wieviel diese betraegt). Da seine Kunden weltweit verstraeut sind, wuerd ich auch gern wissen wie es ist mit der versteuerung, falls das jmd weiss!!

vorab mal danke fuer die Hilfe,

k Lächel
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.10.2014 14:56
Titel

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Hi!

Du bist kein deutscher Muttersprachler, oder?

Mit Lizenz vermute ich meinst du eine Erlaubnis? Nun, man muss ein Unternehmen gründen und hier stehen einem viele Geschäftsformen zur Verfügung. Am besten lässt man sich bei sowas von der zuständigen (=nächsten) Industrie- und Handelskammer (IHK) beraten.

So lange die gesetzlichen Vorschriften zum Jugenschutz etc. eingehalten werden und ein ordentliches Unternehmen geführt ird, sollte dem nichts entgegenstehen.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 13.10.2014 18:00
Titel

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Wenn du dein Geschäft in Deutschland hast, gilt auch das deutsche Steuerrecht.
 
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 15.10.2014 09:17
Titel

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Heute morgen entdeckt: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Viele-Shopbetreiber-und-Dienstleister-betroffen-Neue-Umsatzsteuerregeln-ab-2015-2423593.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

Zuletzt bearbeitet von am Mi 15.10.2014 09:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
RA Peter Kraus

Dabei seit: 12.07.2009
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.10.2014 20:57
Titel

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Wenn mit "Adult" Porno o.ä. gemeint ist, dann ist auch Jugendschutz ein Thema. Es muss gewährleistet werden, dass die Altersbegrenzung eingehalten wird. Das ist nicht einfach. Zum Beispiel meint der Bundesgerichtshof: "Personalausweiskopie reicht nicht." (denn die könnte der Sprößling ja mal eben heimlich von Papas Ausweis angefertigt haben).
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