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Thema: Lizenzrechte vom 24.09.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Lizenzrechte
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rippendales
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Verfasst Fr 24.09.2010 22:47
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Lizenzrechte

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Hallo zusammen,
weiß zufällig einer von euch, wie das mit den Lizenzen für alte Grafiken aussieht? Sagen wir, man will ein Retro Plakat oder vllt sogar T-Shirt drucken und sich dafür bei alten Plattencovern oder alten Plakaten die Artwork "ausleihen". Wann verjähren solche Rechte oder tun die das überhaupt jemals?

Vielen Dank!
Simon
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Fr 24.09.2010 22:53
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Re: Lizenzrechte

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rippendales hat geschrieben:
Wann verjähren solche Rechte oder tun die das überhaupt jemals?


http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht

Daraus:

"Der Schutz des Urheberrechts wird nicht ewig gewährt (wie etwa das Eigentum). Der Schutz des Werkes beginnt, sobald die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt sind. Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG). Ist der Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung. Mit Ende der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei. Stets gemeinfrei sind nach § 5 UrhG amtliche Werke.[3]"

Da weiterlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berner_Übereinkunft_zum_Schutz_von_Werken_der_Literatur_und_Kunst

Fazit: Vergiss das mit dem "Ausleihen" ganz schnell.

b.


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Fr 24.09.2010 22:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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rippendales
Threadersteller

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Verfasst Mo 27.09.2010 10:37
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he he, danke dir für die äußerst hilfreiche Antwort! Einzige Möglichkeit wäre also, den Grafiker bzw. Künstler ausfindig zu machen und zu kontaktieren. Oder halt Pokern und möglichst unbekanntes Material verwenden, nach dem Motto "Wo kein Kläger..."
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blindtext

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Verfasst Mo 27.09.2010 11:55
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rippendales hat geschrieben:
he he, danke dir für die äußerst hilfreiche Antwort! Einzige Möglichkeit wäre also, den Grafiker bzw. Künstler ausfindig zu machen und zu kontaktieren.


Ja.

Zitat:
Oder halt Pokern und möglichst unbekanntes Material verwenden, nach dem Motto "Wo kein Kläger..."


Es gibt inzwischen eine Reihe automatisierter Prozesse, solche Rechtsverletzungen aufzuspüren und auch Dienstleister, die (für ihren Anteil) nichts anderes tun. Mein guter Rat: Lass' es sein.

b.
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DEKONSTRUKTIV

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Verfasst Mo 27.09.2010 14:51
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Code:
 Möglichkeit wäre also, den Grafiker bzw. Künstler ausfindig zu machen und zu kontaktieren


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