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Andrusch
Dabei seit: 25.01.2008
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Verfasst Fr 25.01.2008 21:02
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Irgendwie ist mir die ganze Sache immernoch nicht ganz klar ...
Wenn eine Grafikagentur zum Beispiel für einen Verlag ein Buch setzt und gestaltet, muss die Grafikagentur also die Lizenz erwerben und könnte, um die Kosten zu decken, die Lizenzkosten zu einem gewissen Anteil dem Verlag in Rechnung stellen?
Sie darf dem Verlag dann aber keine offenen Daten liefern?
Richtig?
Was wäre denn, wenn der Verlag eine Hausschrift (hat Lizenz hierfür erworben) hat und von der Agentur verlangt, dass sie eine Drucksache in der Schrift erstellt? Muss die Agentur dann auch eine eigene Lizenz erwerben?
Weiß denn jemand, ob es in Hinblick auf Schriftlizenzen Veränderungen durch das neue Urheberrechtsgesetz von Januar 2008 gibt?
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 25.01.2008 21:35
Titel
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Das hängt jeweils von den Schriftlizenzen ab, die sich
je nach Foundry oft stark unterscheiden. Einige Schriften
dürfen auf mehreren Plätzen installiert werden, andere
nicht. Da wäre dann (rein theoretisch - was nirgends
wirklich so gehandhabt wird) eine weitere Lizenz für
Druckerei oder Agentur notwendig, ja.
Also: Lizenz der Schrift durchlesen.
Wer wem was in Rechnung stellt ist doch nur eine
Sache der Absprache. Klar kann man dem Kunden
oder Verlag sowas in Rechnug stellen. Das sollte
aber im Vorfeld geklärt werden.
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