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Mellanie26
Threadersteller
Dabei seit: 14.11.2019
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Verfasst Mi 30.12.2020 11:14
Titel Lizenz für ein verwendete Fotos aufsetzen ? |
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Hallo,
mir stellt ein Fotograf Fotos zum Abzeichnen und Malen zu Verfügung. Jetzt frage ich mich, wie so eine Lizenz aussieht? Manchmal erstelle ich schnelle Skizzen, manchmal werde ich viele Stunden mit einer Zeichnung verbringen. Ich möchte die Nerven des Fotografen auch nicht überstrapazieren, wenn ich mich immer wieder mit einzelnen Lizenzanfragen für Fotos melde.
Erstmal: Wie sieht so eine Lizenz aus, gibt es da Vorlagen ? Und gibt es eine pauschale Lizenz je Fotograf ? Er hat mir freie Wahl aus seinem Archiv gewährt. Wie regelt man das möglichst unkompliziert ?
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JonathanB
Dabei seit: 18.04.2017
Ort: Berlin
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Verfasst Mi 30.12.2020 15:27
Titel
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Ich würde sagen, wenn Du ein Foto als urheberrechtlich geschütztes Werk abzeichnest, dann "verwertest" du das Original-Werk nicht sondern erstellst eine "Bearbeitung" davon. Da benötigst Du also keine Verwertungsrechte vom Urheber, sondern die Erlaubnis zur Bearbeitung.
Der Fotograf und Du sind dann gemeinschaftliche Urheber Deines gezeichneten Werkes.
(sofern Dein Werk nicht soweit vom Original abweicht, dass es als "freie Benutzung" durchgeht)
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JonathanB
Dabei seit: 18.04.2017
Ort: Berlin
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Verfasst Mi 30.12.2020 15:55
Titel
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Ich habe nochmal ein bisschen geschaut, und muss mich korrigieren. Es scheint so, als würde das direkte Abmalen doch durchaus auch als reine Reproduktion gewertet werden können (wenn das Originalwerk mehr oder weniger unverändert nachgemalt wird). Dann wäre es also doch eine Vervielfältigung und du benötigst die entsprechenden Verwertungsrechte. (so lange Du die Bilder nicht einfach privat für Dich selbst malst)
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Mellanie26
Threadersteller
Dabei seit: 14.11.2019
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Verfasst Do 31.12.2020 11:38
Titel
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Danke, letztendlich benötige ich die Nutzungsrechte, sobald man das Original "wiedererkennt". Zur schriftl. Aufsetzung habe ich bereits viel gefunden, was mir aber noch nicht klar ist:
Wie nimmt der Vertrag bezug auf die Fotos, kommen die alle in den Anhang des Vertrags ? Die einzelnen Seiten müssten dann ja auch unterschrieben werden ?
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JonathanB
Dabei seit: 18.04.2017
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Verfasst Fr 01.01.2021 05:32
Titel
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Zu einem Nutzungsvertrag und dem Referenzieren der Fotos kann ich nur die Parallele aus der Musikwelt beisteuern: Da werden in Verlags- oder Titelverträgen z.B. üblicherweise einfach der Titel und die Urheber des Werks genannt. Das Werk an sich muss nicht zwangsläufig an den Vertrag angehängt werden (z.B. in verschriftlichter Notenform etc.)
Wie man die Fotos referenziert (die ja eventuell gar keine einzelnen Titel haben) ist natürlich wieder eine andere Frage.
Ich würde da einfach gesunden Menschenverstand walten lassen. Beschreibe die Fotos im Vertrag einfach so genau und gut, dass Du das Gefühl hast, dass du einem Dritten gegenüber halbwegs schlüssig belegen zu können um welche Fotos aus dem Werkekatalog des Fotografen es sich handelt. Also z.B. "Portrait, junge Frau vor Brunnen – schwarz/weiß (2019)"
Letztlich ist der schriftliche Vertrag ja auch wieder nur die Verschriftlichung (Dokumentation) der abgegebenen Willenserklärung. Der eigentliche rechtliche "Vertrag" existiert ja abstrakt abseits des Schriftstücks. (Er kann ja z.B. auch mündlich geschlossen werden...)
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