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Thema: Liefertermin nicht eingehalten vom 20.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Liefertermin nicht eingehalten
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MissSilver
Threadersteller

Dabei seit: 27.05.2009
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 20.06.2009 09:10
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Liefertermin nicht eingehalten

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Hallo ihr,

wie einige von euch vielleicht schon mitbekommen haben, war ich in der letzten Zeit damit beschäftigt, eine Abizeitung zu erstellen.
Nachdem mit den Druckdaten endlich alles gestimmt hat, sollte gestern die Lieferung kommen - aber leider kam der Paketdienst einfach nicht. Bei einem Anruf bei der Druckerei sagte man mir nur, dass sie Probleme mit ihren Lieferanten hätten und deshalb keinen neuen Liefertermin sagen könnten Hmm...?! Deshalb soll ich Anfang kommender Woche nochmal anrufen.
Das Problem ist nur, dass bei uns an der Schule am Mittwoch Abifez ist und dort eben die meisten Zeitungen verkauft werden. Sollten wir die Zeitungen erst nach dem Abifez bekommen, werden wir wohl kaum 550 Stück (wie im Auftrag festgelegt) verkaufen können.

Nachdem ich einen Erfahrungsbericht über die Druckerei hier im Forum gelesen habe (leider viel zu spät) glaube ich kaum, dass ich die Auflage nachträglich noch auf etwa 200-250 Stück verringern kann - nur leider werden wir nach der verspäteten Lieferung nicht viel mehr verkaufen können.

Welche Möglichkeiten und vor allem auch Anrechte habe ich denn, wenn die Druckerei ihren Liefertermin nicht einhält (auch wenn möglicherweise nicht selbstverschuldet)?


Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.


Zuletzt bearbeitet von MissSilver am Sa 20.06.2009 09:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pirat

Dabei seit: 27.04.2009
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Verfasst Sa 20.06.2009 09:24
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Schriftlich eine Frist setzen und wenn nix passiert, einen Anwalt kontaktieren.

Diese dämliche Antwort der Druckerei ist ein Witz. Das hätte man anders kommunizieren müssen!
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Verfasst Sa 20.06.2009 09:56
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Uih, das wird knapp. Kontaktiere mich doch mal kurz per PN, wo du herkommst.
Prinzipiell müsstest du ja in dem Fall auf einen anderen Dienstleister ausweichen. Ob der das allerdings bis Mittwoch hinkriegt (Klebebindung), steht auch in Frage.

Du darfst auf jeden Fall woanders drucken lassen (auch mit Mehrkosten) und dein Druckdienstleister ist dafür dann haftbar. So stehts im BGB beschrieben...
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MissSilver
Threadersteller

Dabei seit: 27.05.2009
Ort: -
Alter: 34
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 20.06.2009 11:36
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Vielen Dank für die Antworten!

Die Sache mit dem Anwalt wird wohl aus Kostengründen eher nichts werden, immerhin sind wir ja eine Schulklasse...
Und wie ich bereits gelesen habe, zeigt sich die Druckerei wenn es um Reklamationen etc. geht nicht gerade kullant.

Ich werde auf jeden Fall am Montag bei denen anrufen.


EDIT: Habe ich gerade in den AGBs gefunden:
Zitat:
§4 Lieferung
Sämtliche Lieferungen werden durch Dritte durchgeführt. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager von [Name Druckerei] an die im Kundenbereich angegebene Probedruck- , Rechnungs- oder Lieferanschrift. Angaben über die Lieferzeiten sind unverbindlich und können bei Produktionsschwierigkeiten überzogen werden. [Name Druckerei] ist danach verpflichtet, den Auftrag innerhalb von 10 Werktagen auszuführen. Der Auftraggeber wird hierbei schriftlich benachrichtigt. Bei Angabe der falschen Lieferanschrift haftet der Auftraggeber in vollem Umfang und ist zur Zahlung des vollen Betrags verpflichtet. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug gilt dasselbe. Bei möglichen Rückholsendungen werden die entstandenen Kosten vom Auftraggeber getragen.

Die Lieferzeit/Produktionszeit beginnt nach dem Werktag, an dem bis 10 Uhr alle für die Produktion notwendigen Druckdaten bei [Name Druckerei] eingegangen und schriftlich für den Druck freigegeben sind. Die Lieferzeit/Produktionszeit beginnt grundsätzlich erst nach Druckfreigabe. Alle verbindlichen Termine sind deutlich auf der "Auftragsbestätigung" gekennzeichnet.


Gilt das dann auch in meinem Fall? Immerhin ist ja der Liefertermin der 19.06. (so steht es in der Auftragsbestätigung)


Zuletzt bearbeitet von MissSilver am Sa 20.06.2009 12:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Verfasst Sa 20.06.2009 12:25
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Ich bin mir da jetzt nicht sicher, aber ich zweifle, dass solche Klauseln in den AGB gültig sind.

Weils ja etwas dringend ist, hier tummelt sich ab und zu ein Rechtsanwalt namens RAfodera, vllt den mal per E-Mail oder PN anschreiben. Es geht ja erstmal nur um eine vorherige Anfrage, das kostet normalerweise nichts...

Normalerweise muss ein fester Liefertermin (vor allem als Geschäftsmann) eingehalten werden. Siehe §437 (Verweise), §280/281 BGB. Das kann aber ein RA besser beurteilen als ich mit meinem Schulrechtswissen.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 20.06.2009 12:31
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also wenn die dir nen liefertermin verbindlich zugesichert haben, müssen se sich auch dran halten. zumindest sollten die werke bis vor dem liefertermin produziert und zur lieferung gebracht sein. beim lieferant können sie sich evtl. mit den agbs rauswinden. aber so wie ich das gelesen hab, is das zeuch ja noch nich ma gedruckt, geschweigedenn beim versand.
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MissSilver
Threadersteller

Dabei seit: 27.05.2009
Ort: -
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 20.06.2009 13:08
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Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!

Ich habe RAfodera eine PN geschrieben und bin schon auf die Antwort gespannt.


@aUDIOfREAK
in welcher Produktionsstufe die Zeitungen sind, kann ich leider nicht sagen. Jedoch vermute ich, dass es am Hardcover-Einband liegt, da ich gefragt wurde, ob ich einen solchen bestellt habe.
Somit würden die für die Produktion, selbst, wenn alles am Montag bei denen ankommt, wohl noch ein Weilchen brauchen... *balla balla*
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MissSilver
Threadersteller

Dabei seit: 27.05.2009
Ort: -
Alter: 34
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 22.06.2009 18:40
Titel

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Habe heute bei der Druckerei angerufen und die Auskunft bekommen, dass die am Freitag weggeschickt wurden!?

Jedenfalls sind sie heute (wenn auch bei der falschen Adresse) angekommen. Vielen Dank für eure Hilfe und Ratschläge
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