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Thema: Layoutarbeiten erledigt, abgerechnet und nun Nachkorrekturen vom 30.01.2019


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Layoutarbeiten erledigt, abgerechnet und nun Nachkorrekturen
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cubo7664
Threadersteller

Dabei seit: 07.02.2008
Ort: Passau
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.01.2019 13:02
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Layoutarbeiten erledigt, abgerechnet und nun Nachkorrekturen

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Hallo,

ich will mich nicht lange aufhalten, sondern habe eine eher Bescheidene Frage: Für ein Unternehmen habe ich drei unterschiedliche Broschüren mit gleicher Seitenzahl erstellen müssen. (Titelbild-Entwurf, Layout, Korrekturen) .

Der AG hat nun die Druckdateien angefordert und die Rechnung. Alles wurde erledigt, Druckdatei geliefert, Rechnung gestellt und auch bezahlt vom AG.

Nun war der AG auf Messe, hat seine Broschüren dort verteilt und anscheinend haben Ihn ein paar "Kollegen" darauf hingewiesen, dass man es anders machen könnte. Nun kommt der AG auf den "Trichter" die Überschriften der Titelbilder zu ändern. Teile auf dem Titelbild weg zu lasssen (ua. Downloadhinweis mit Icon) und es durch QR-Code zu ersetzen. Das von mir gestaltete Impressum wird komplett anders und soll in alle drei Hefte gleich eingepflegt (Optik) werden mit unterschiedlichen Angaben.

Auch Textinhalte sollen verändert werden und noch ein "paar" Kleinigkeiten, die sich insgesamt zu einem erheblichen Zeitaufwand summieren.

Mein AG behauptet nun, ich müsse die Korrekturen alle umsonst machen! Nach meinem Empfinden und Erfahrung war es immer so, das ich die Rechnung gestellt habe und die Druckdatei lieferte, der Auftrag als erledigt gekennzeichnet ist. Nachkorrekturen hatte ich ehrlich gesagt (wie in diesem Fall) noch nie. Deswegen bin ich mir unsicher, ob ich diesen zeitlichen Aufwand nachberechnen darf, oder es inkludiert ist im vorhergehenden Auftrag.

(Nein - es gibt keine Auftragsbestätigung, sondern lediglich ein schriftliches Angebot in dem es heißt, das je Seite ein Honorar von X Euro fällig ist).

Danke für Eure Antworten.
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DEKONSTRUKTIV

Dabei seit: 22.06.2009
Ort: bln
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 30.01.2019 13:27
Titel

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und was is jetz deine frage?

im zweifel habt ihr offenbar keinen vertrag und es gibt nichts zu tun.
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cubo7664
Threadersteller

Dabei seit: 07.02.2008
Ort: Passau
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.01.2019 14:06
Titel

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Die Frage lautet: WIE WIRD DAS GRUNDSÄTZLICH BEHANDELT?
Schlussendlich ist der / die Aufträge abgeschlossen mit Bezahlung der Rechnung vom AG und der Anforderung der Druckdateien. (Zumindest sehe ich das so).

Mich würde interessieren wie der Großteil der hier Tätigen das handhabt! Ein Angebot das angenommen wiird ist ja schließlich ein "Vertrag". Wenn darin steht, das Korrekturen enthalten sind, dann bezieht sich dass nur (meine Meinung) soweit, bis der Auftrag abgeschlossen ist und das ist er meiner Meinung nach mit bezahlen der Rechnung und Anforderung der Druckdateien, die geliefert wurden.
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eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.01.2019 14:18
Titel

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Die Arbeit ist getan. Der Kunde hat es freigegeben und hat bezahlt. Sollte es jetzt was geändert werden, dann kannst du es separat kalkulieren und dem Kunden ein Angebot machen. Eine kostenfreie Korrektur wäre nur dann angebracht, wenn du die Vorgaben vom Kunden nicht umgesetzt hast, bzw. ein Rechtschreibfehler eingebaut hast.

Wenn du den Kunden behalten willst, würde ich einen Rabatt im Angebot mit einplanen. Dazu musst du den Kunden sachlich die Punkte darstellen, warum du die Korrekturen nicht kostenfrei umsetzen kannst. Schließlich musst du auch Geld verdienen. Jede Korrektur kostet Zeit und Zeit ist schließlich Geld.
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.01.2019 17:17
Titel

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Hat er es mit der gleichen Begründung auch schon in der Druckerei probiert?

Also manchmal ... weiss man gar nicht , was man davon halten soll ...
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 04.02.2019 10:33
Titel

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Der Fall ist recht einfach. Der Kunde ist ein Idiot und du musst überhaupt nichts nachträglich ändern, nur weil es ihm jetzt nicht mehr gefällt. Hierbei handelt es sich ja nicht um Korrekturen, sondern Änderungswünsche.

Grundsätzlich hast du einen ordentlichen Vertrag (das muss nichts kompliziertes sein), in dem alle Rechte, Pflichten, Termine und auch was übergeben wird, geregelt ist. Damit lassen sich meist 90% aller unerklärlichen Ansprüche seitens des Kunden klären. Der Kunde akzeptiert und zahlt. Über den Vertrag hinaus wird wieder neu berechnet. Er hat doch sicherlich irgendwie sein OK für den Druck gegeben. Damit erübrigen sich dann kostenlose nachträgliche Korrekturen.

Du könntest auch einfach sagen, dass du mit anderen Kollegen gesprochen hast und die der Meinung sind, du hast viel zu wenig berechnet und daher eben noch einmal 25% der Gesamtsumme verlangst. *ha ha*
 
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.02.2019 12:40
Titel

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Nefliete hat geschrieben:
Der Fall ist recht einfach. Der Kunde ist ein Idiot und du musst überhaupt nichts nachträglich ändern... *ha ha*

*Thumbs up!*
so isses
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