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Thema: Kundin zahlt Rechnung nicht vom 14.10.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kundin zahlt Rechnung nicht
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.10.2008 15:37
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Tofutante hat geschrieben:
pRiMUS hat geschrieben:
Tofutante hat geschrieben:
Sie ging an Herrn X. Dadurch, dass er die Mail schließlich bekommen hatte und weiter mit mir den Auftrag abwickelte, ging ich da von einem Einverständnis aus. Er hat nichts unterschrieben. Meine Güte!


hoffentlich lernst du auch irgendwann mal aus solchen fehlern. ist ja (glaube ich) nicht das erste mal, das du probleme mit zahlender kundschaft hast, oder?


Ich dachte, so eine Auftragsbestätigung ist eindeutig. Meine Güte! Also hätte ich ihn auch noch dazu bringen müssen, mir das unterschrieben zurückzufaxen? Oder eindeutig per Mail zu bestätigen? Hat er doch eigentlich dadurch, dass er weiter mit mir den Auftrag abwickelte und mir die Rechnungsadresse nannte... * Keine Ahnung... *


naja nur mit der unterschrift wird es wirklich rechtsgültig und beweisbar. und dann dann auch nicht per mail sondern nur per post / fax weil es ja eine unterschrift per mail nicht gibt bzw. sowas fälschbar ist. auf eine unterschiebene auftragsbestätigung kannst du deinen kunden allerdings festnageln und hast auch im falle eines rechtsstreites eindeutige beweise in der hand, gegen die er nicht viel vorbringen kann.
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Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 14.10.2008 20:42
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Also ab jetzt alles nur noch mit Unterschrift. * Ööhm... ja? *
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ollikapp

Dabei seit: 06.02.2005
Ort: Lünen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.10.2008 20:59
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Gibt ja auch mündliche Verträge. Aber bei nem Rechtsstreit ist das halt nicht so stichhaltig wie ne Unterschrift.
Es ist sicherlich langwieriger zu beweisen das sonst ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.10.2008 22:47
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Tofutante hat geschrieben:
Also ab jetzt alles nur noch mit Unterschrift. * Ööhm... ja? *



Jepp! *Thumbs up!*
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Mark-Korb

Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.10.2008 23:37
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Mal ganz abgesehen von der Sache mit der Auftragsbestätigung.
Schick denen eine Rechnung, dann ne Zahlngsauforderung eine Letztemahnung und dann einfach ab damit zum Gerichtlichen Mahnverfahren. Auch wen du nur ne Rechnung schreiben müsstest bevor du Gerichtlich da ran gehst bin ich ein Freund des alten Weges :p.
An wen du das schickst kann man schlecht sagen, ich würde es an die Dame schicken, war ja so abgesprochen.
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Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 15.10.2008 10:26
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Ah, diese blöde Sache ließ mir keine Ruhe, habe mal weiter Infos gesucht. Ich wusste doch, dass ich da irgendwo mal was anderes drüber gelesen hatte, dass also eine Auftragsbestätigung auch ohne Unterschrift gilt.... hier, aus diesem Forum, ich zitiere:

thepixture hat geschrieben:
Ich zitiere mal aus dem Buch "Designers' Contract".

Zitat:

Ein Auftraggeber, der ein Bestätigungsschreiben erhält und ihm nicht sofort widerspricht, muss dessen Inhalt gegen sich gelten lassen. Er kann also später nicht einfach behaupten, es sei etwas anderes vereinbart worden als das, was in dem Bestätigungsschreiben steht. Sein Schweigen nach Empfang des Bestätigungsschreibens wird als Zustimmung gewertet.


Gilt auch, wenn du einen mündlichen Vertrag abgeschlossen hast und diesen anschliessend gegenüber dem Auftraggeber schriftlich bestätigst.

Ausnahmeregel gibts aber auch hier. Wenn die mündlich getroffenen Vereinbarungen bewusst unrichtig wiedergegeben werden, oder das Bestätigungsschreiben weit von dem Besprochenen abweicht, dann bleibt das Bestätigungsschreiben für den Empfänger(Auftraggeber) ohne Folgen.

Kann das Buch nur empfehlen.
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.10.2008 10:35
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Und wie beweisst du, dass derjenige die Auftragsbestätigung auch erhalten hat? Er kann das abstreiten. Oder wurde die AB per Einschreiben geschickt?
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Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 15.10.2008 10:45
Titel

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netnite hat geschrieben:
Und wie beweisst du, dass derjenige die Auftragsbestätigung auch erhalten hat? Er kann das abstreiten. Oder wurde die AB per Einschreiben geschickt?


Man kann auch päpstlicher als der Papst sein. Meine Güte! Wenn der Kunde alle anderen Mails bekommen hat und ständig darauf antwortet, muss doch davon ausgegangen werden, dass er auch die Auftragsbestätigung bekommen hat. Außerdem geht schon allein aus dem Mailwechsel hervor, dass hier ein Auftrag zustande gekommen ist. Zudem ist es völlig absurd, im nachhinein Word-Dateien zu verlangen - welcher Grafiker liefert denn so einen Scheiß als Druckdatei für Flyeralarm? *balla balla*

Aber natürlich sehe ich ein, dass eine Bestätigung per Unterschrift noch besser gewesen wäre. *zwinker*
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