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Thema: Kundin zahlt nicht vom 27.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kundin zahlt nicht
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Elena008
Threadersteller

Dabei seit: 27.02.2008
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Verfasst Mi 27.02.2008 08:34
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Kundin zahlt nicht

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Hallo,
Ich habe eine Kundin, die nicht zahlen will, trotz Arbeitsvertrag. Flyer und Karten. Habe den Druck veranlasst, und das Material fristgerecht und persönlich ausgeliefert. Die Kundin hatte keinerlei Beanstandungen, und alles war gut, und sie lobte mich total nett, nach dem Erhalt, unter Zeugen. Nach 2 freundlichen Errinnerungen u. einer Mahnung will sie nun auf einmal nicht zahlen. Sie beschimpfte mich auf´s gröblichste auf dem AB. Ich konnte nicht normal mit ihr reden, denn sie meinte nur, das meine Arbeiten doch nur Mist seien. Sinneswandel?? *balla balla* Ich bekam sogar einen Brief ihrer Anwältin, * Nee, nee, nee * das ich auf meiner Geschäftshomepage die Arbeiten nicht veröffentlichen dürfte, als Referenzen. Ok, das kann ihr Recht sein, deswegen habe ich diese guten vorsichtshalber * Ich bin unwürdig * Arbeiten gelöscht. Aber nach über 2 Monaten hat diese Frau immer noch nicht ihre Rechnung bezahlt. Ich habe nun ein gerichtliches Mahnverfahren gegen sie, beim Amtsgericht eingeleitet. * Wo bin ich? * Was erwartet mich, wenn sie nun weiterhin auf stur schaltet? Hat jemand Erfahrungen mit sowas? Mir ist so etwas noch nie passiert, da ich stets gute und aufwendige Arbeit mache und alle Korrekturen ernst nehme und gewissenhaft bearbeitet habe und Muster ohne Ende mache. Ich fühle mich sehr gekränkt und verarscht von dieser Frau.
lieben Gruß an alle wissenden, bitte antwortet mir....Danke Menno!
Elena 008


// Verschoben nach 'Recht'. banni.


Zuletzt bearbeitet von airball am Mi 27.02.2008 08:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 27.02.2008 08:57
Titel

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nimm dir einen anwalt,
der wird dich auch aufklären, was dich erwartet.

ansonsten findest du bei wiki alles zum mahnverfahren,
vollstreckungsbescheid und was dich dabei erwartet.
oder eben nicht.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 27.02.2008 09:52
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hast du eine auftragsbestätigung und eine druckfreigabe von ihr erhalten? ich kann dir raten, alles zu notieren was wann passiert ist und noch passieren wird, eine art protokoll. das hilft die sache zurekonstruieren und auch zeiträume festzuhalten.

für eine rechteberatung tatsächlich den anwalt fragen. ich kann dir leider nicht dienen, da meine erfahrung eher aus dem insolvenz-bereich kommen.

viel glück und keine gnade zeigen!!!!
 
Akido

Dabei seit: 23.10.2007
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Verfasst Mi 27.02.2008 11:23
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hm.... ich mach das mittlerweile nur noch so:

Auftrag
-> Anzahlung
Fertigstellung und Druckfreigabe
->Restliche Kohle und Druckkosten per Vorkasse
Erst dann gehen die Sachen in den Druck!

Kann ja sein dass das jemand komisch findet, aber ich hab damit bis jetzt noch nie Probleme gehabt.
Und vor allem muss ich kein Lagerfeuer aus Flyern machen...


mal was anderes:

Als du das Zeug ausgeliefert hast, hatt Sie sich da die Ware angeschaut? Wenn ja, und Sie hat daraufhin die Sachen behalten gilt das als abgenommen.

(hatte auch schon mal so nen fall, daher mach ich seit dem nur noch obiges vorgehen)
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
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Verfasst Mi 27.02.2008 11:41
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@ Akido

wenn die Kundin sie bei Auslieferung gelobt hat, scheint es als hätte die Kundin die Drucksachen auch angesehen. So habe ich das zumindest rausgelesen.

Akido, wie kommt die Art der Vorschusszahlungen bei Kunden an? Grade bei neukunden? Handelst du es bei Stammkunden anders?
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 27.02.2008 14:25
Titel

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also ich denke, mit einer entsprechenden erklärung und auch flexiblitäten in der zahlungsweise, kann man das jedem kunden nahe bringen.

ich empfehle gerne eine bezahlung vor phasenbeginn. man teilt seine arbeiten in phasen auf, der kunde geht zwar in vorleistung bekommt aber auch seine "ware". bei zahlungsschwierigkeiten muss der grafiker nichts machen (bekommt auch kein geld), ist auch mit seiner leistung nicht "vorkasse" gegangen.
 
Elena008
Threadersteller

Dabei seit: 27.02.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 01.03.2008 04:58
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Hallo,
Danke für Eure Nachrichten. * Applaus, Applaus * Kundin zahlt nicht. Ich habe allerdings einige Zahlungsversprechen per Mail und Fax gespeichert, in denen sie mir versichert " Geld kommt, ist unterwegs, schlechtes Gewissen, war krank, überweise umgehend,und bin total zufrieden" Bitte macht Werbung auf eurer Website und so weiter." Ist das nicht ungerecht??? * Ja, ja, ja... * Ich habe fast tag und nacht an dieser Arbeit gesessen ( Flyer und Visitenkarten), es hat Spaß gemacht, weil die Frau sich bereits am 1.12.07 als Heilpraktikerin selbständig machen wollte. Ich habe ihr die Produkte sogar persönlich geliefert und sie hatte nix zu beanstanden. Nun hat sie wohl die Zulassung nicht bekommen, und zweifelt alles an. Das kann doch nicht wahr sein, denn das Praxisschild prangt schon über ein Jahr an ihrer Eingangstür!!!!! Und wie sie sagt hat sie auch schon Privatpatienten, die sie mit Sach und Geldbeträgen bezahlen. * Nee, nee, nee * Dann könnten wir es ja Alle so machen oder Nein? Der gerichtliche Mahnbescheid an sie ist morgen abgelaufen (14 Tage Frist) ohne Wiederspruch von ihr, nun mache ich den Vollstreckungsbescheid fertig und gebe ihn am Montag ab. Sie muß bereits Zinsen bezahlen vom 15.02 und immer weiter und auch die Kosten von 23,-€ für den ganzen Mist. Diese Kundin ist scheinbar hart gesotten! Und kennt sich aus * Wo bin ich? * Sowas hab ich noch nie erlebt! Wer hat Erfahrung mit solchen Leuten? Die Kundin hat eine voll eingerichtete Praxis ( Scheinheiler und so....)
Bitte antwortet mir, es geht hier um die Ehre, das Recht und das Honorar für uns Gestalter und Designer Menno!
lieben Gruß
Elena008
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 01.03.2008 09:10
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naja ein anderer weg als einen vollstreckbaren titel zu erwirken und ihr im zweifelsfall irgendwann den gerichtsvollzieher vorbei zu schicken, bleibt dir leider nicht. ich habe auch seit 1 jahr so nen kandidaten... da warte ich auch täglich auf den vollstreckbaren titel...
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