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Thema: Kunden zahlt nicht vom 14.12.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunden zahlt nicht
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cyanamide
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Verfasst Mi 14.12.2011 16:18
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DEKONSTRUKTIV hat geschrieben:
suncruise305 hat geschrieben:
Nein hier liegt kein Vertrag vor.


pech gehabt.


Nöö. Nur dumm gelaufen.

Der Kunde hat auch ohne Vertrag kein Anspruch
irgendwelche Daten zu erhalten. Zudem wurde auch
ohne Vertrag eine Leistung erbracht die bezahlt
werden will.

Hast du mal beim einkaufen im Aldi einen Vertrag
unterschrieben oder kam der stillschweigend
zustande?
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 14.12.2011 16:26
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auf der verpackung steht ja alles drauf was du für dein geld erhälst. erst mit dem kauf (aktiv) willigst du ein.

der kunde hat aber (wäre eben nachzuweisen) nichts eingewilligt und nie gesehen was er bekommt. damit hat er nicht automatisch ein recht auf alles, klar. aber es wäre mit einwilligung eben leichter, weil alle pflichten und leistungen beiden seiten bekannt wären und auch beide damit einverstanen wären. ist aber auch nicht das thema, oder?

allerdings kann der kunde einfach nicht zahlen, weil er sich was vorgestellt hat was nie zur debatte stand. daher sieht es nicht so verkehrt aus...
 
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DEKONSTRUKTIV

Dabei seit: 22.06.2009
Ort: bln
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 14.12.2011 16:32
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cyanamide hat geschrieben:
DEKONSTRUKTIV hat geschrieben:
suncruise305 hat geschrieben:
Nein hier liegt kein Vertrag vor.


pech gehabt.


Nöö. Nur dumm gelaufen.


jetz bleiben wir ma realistisch und schenken uns den idealismus: vor einem richter wirds enorm schwierig, den anspruch auf bezahlung durchzusetzen, ohne irgendwas formelles in der hand.
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Nimroy
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Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.12.2011 16:48
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Nefliete hat geschrieben:
auf der verpackung steht ja alles drauf was du für dein geld erhälst. erst mit dem kauf (aktiv) willigst du ein.

der kunde hat aber (wäre eben nachzuweisen) nichts eingewilligt und nie gesehen was er bekommt. damit hat er nicht automatisch ein recht auf alles, klar. aber es wäre mit einwilligung eben leichter, weil alle pflichten und leistungen beiden seiten bekannt wären und auch beide damit einverstanen wären. ist aber auch nicht das thema, oder?

allerdings kann der kunde einfach nicht zahlen, weil er sich was vorgestellt hat was nie zur debatte stand. daher sieht es nicht so verkehrt aus...


Richtig. Das Fehlen eines Schriftstückes macht es bestimmt nicht klarer, weder in die eine NOCH in die andere Richtung. Und so oder so: Die abgerechneten Leistungen sind ja auch unstrittig erbracht worden. Daraus könnte also auch ein entsprechender Anspruch auf Zahlung abgeleitet werden. Die Frage, die dann nachgelagert zu klären ist, ist ob noch Leistungen offen sind und ob da ein weiterer Zahlungsanspruch geltend gemacht werden kann oder nicht. Der Kunde hat nicht das Recht, automatisch irgendwas miteinander zu verrechnen oder gar nicht zu bezahlen.
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.12.2011 16:59
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DEKONSTRUKTIV hat geschrieben:
cyanamide hat geschrieben:
DEKONSTRUKTIV hat geschrieben:
suncruise305 hat geschrieben:
Nein hier liegt kein Vertrag vor.


pech gehabt.


Nöö. Nur dumm gelaufen.


jetz bleiben wir ma realistisch und schenken uns den idealismus: vor einem richter wirds enorm schwierig, den anspruch auf bezahlung durchzusetzen, ohne irgendwas formelles in der hand.


Sehe ich anders. Mittlerweile sind ja auch E-Mails gerne akzeptiert. Und Verträge per Handschlag sind ebenfalls immernoch üblich.

Klar ist die Ausgangslage nicht optimal. Aber das bedeutet nicht, dass der Kunde Anspruch auf etwas erheben darf, auf dass er schlicht keinen Anspruch hat. Wenn vereinbart wurde, ein programmierfähiges Webdesign zu erstellen und der Programmierer damit arbeiten konnte, dann wurden alles Leistungen erbracht, um die abgesprochene Bezahlung in Rechnung zu stellen.
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19triumph95

Dabei seit: 14.12.2011
Ort: Tutzing
Alter: 64
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Verfasst Mi 14.12.2011 17:08
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zahlungsverpflichtung durch Inanspruchnahme

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aus meiner Erfahrung:
habe schon mehrere Mahnverfahren gewonnen, ohne etwas schriftliches zu haben.
Stichwort: zahlungsverpflichtung durch Inanspruchnahme. bzw Vertragswirksamwerdung durch Ingebrauchnahme.

Beispiel: Kunde veranlasst Anzeigengestaltung und Schaltungsbetreuung (Datenübermittlung). Hernach gefällt ihm die Anzeige nicht und will für nix zahlen. Nix schriftliches, war der ca 15 Auftrag innert 5 Jahren. Kunde hat selbst die Anzeigenrechnung bei der Zeitung bestellt und bezahlt. Mahnverfahren. Vor Gericht musste er sich dann anhören, daß er die Leistung ja in Anspruch genommen hat, spätestens in dem Moment wo er selbst die Anzeigen schaltung bezahlt hat. Woher sollte denn die Anzeige kommen, wenn nicht von der Agentur (also von mir). Daher wurde er verurteilt meine Leistung zu bezahlen, nebst sämtlicher Kosten und Zinsen.

Wenn die Leistung bezahlt ist und nur dann, gebe ich solchen Kunden die Daten auf CD mit dem Wunsch, mich bitte nie wieder anzurufen. Für die Daten Zusammenstellung und Herausgabe verlange ich dann meistens 20 bis 50 Euro.
Leute, die solche Zicken machen, die muss man ziehen lassen und sich lieber mit den netten, professionellen Kunden beschäftigen.

Gruss
Stefan
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 14.12.2011 17:39
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Re: zahlungsverpflichtung durch Inanspruchnahme

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19triumph95 hat geschrieben:
Für die Daten Zusammenstellung und Herausgabe verlange ich dann meistens 20 bis 50 Euro.


und dann hat der kunde eingeschränkte möglichkeit deine arbeit weiter zu nutzten? für 50 euro? nett von dir.

außerdem hat der kunde wohl noch nichts in anspruch genommen.
 
19triumph95

Dabei seit: 14.12.2011
Ort: Tutzing
Alter: 64
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.12.2011 17:48
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damit wir uns richtig verstehen: wenn ich dem Kunden seine Daten gebe, also zB die Corel Datei der Anzeige, aus der eine pdf für die Zeitung entstanden ist, NACHDEM er diese Datenherausgabe bezahlt hat - was kann er daran schon gross weiternutzen? Das Fotolia Bild, welches er schon vorher im Rahmen der (eingeklagten) Rechnung bezahlt hat? Sein zig-mal kommunizierter Firmenslogan und sein eigenes Firmenlogo?
Na da hab ich keine Schmerzen mit. Aber ich bin einen bockigen Miesepeter los.
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