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schlampe
Dabei seit: 30.09.2006
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Verfasst Sa 30.09.2006 16:46
Titel
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cyanamide hat geschrieben: |
Das Urhebberrecht kann gesondert vergütet, verkauft
oder verschenkt werden. Das sollte extra festgehalten
sein. Ansonsten würde ich die Finger davon lassen oder
wie Kollege Nimroy schreibt einen Anwalt fragen. | ´
Falsch.
Richtig:
Das Urheberrecht ist ein Persönlichkeitsrecht und kann nicht vermietet, verpachtet, verkauft oder verpfändet werden
Eine Weitergabe an Dritte geht auschließlich über die Veräußerung der jeweilig benötigten Nutzungsrechte. Diese können räumlich und zeitlich festgelegt werden.
@cyanamide: in deinem Profil steht was von Designer AGD. Da müsstest du das eigentlich wissen...
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Sa 30.09.2006 17:06
Titel
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ja, hast schon recht 'der design-auftrag' der agd
kap. 4 steht's drin.
habe das durcheinandergewürfelt mit kap.7,
'interesse am original'. dort steht, dass eine
'eigentumsübertragunge' vollzogen werden
kann... diese muss vertraglich festgehalten
werden und wird gesondert vergütet.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 30.09.2006 20:47
Titel Re: Kunden-Logo von einem anderen Grafiker weiterbearbeiten? |
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schlampe hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: |
Das entscheidet der Richter, ob es die entsprechende Gestaltungshöhe hat. |
Dein Anwalt wird dich sicher gern dazu beraten... |
Dass vor Gericht ein Richter entscheidet, sollte Allgemeinbildung sein.
Wenn Du das nicht glaubst, frag' Du einen Anwalt. Nimroy weiss es schon.
Zitat: | Wenn man jemanden für die Erstellung eines Logos bezahlt und riesen tammtamm wegen der nutzungrechte macht, kann man ja wohl erwarten, dass das Logo eine entsprechende Schöpfungshöhe erlangt hat... oder sehe ich das falsch? |
Ja.
Ein Logo _kann_ urheberrechtsgeschützt sein, ist es aber in den allermeisten Fällen nicht und im Zweifelsfall entscheidet eben ein Richter darüber, ob die Schöpfungshöhe erreicht wurde oder nicht.
Das Bundesverfassungsgericht begründet den Nichtschutz durch das Urheberrecht bei angewandter Kunst wie Gebrauchsgrafik oder auch Produktdesign damit, dass die Markenanmeldung und der Geschmacksmusterschutz das Urheberecht als 'lex specialis' verdrängen.
Zitat: | Sonst könnten wir uns alle hier her setzen und die Logos unserer Klienten aus Katalogen saugen. |
Nein. Der kluge Mensch baut nämlich vor und schützt sein Logo dadaurch, dass er es hier: www.dpma.de als Marke anmeldet oder Geschmacksmusterschutz beantragt.
Zitat: | Es gäbe dann auch kein Thema "Nuzungsrechte" mehr - wenn sich eh jedernimmt was er braucht. Weil keine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist. prima... |
Nee, nicht prima - verbreite doch bitte keinen Unsinn hier. Lies weiter oben nach, überprüfe meine Ausführungen, befrage im Zweifelsfall Deinen Anwalt.
Zitat: | Du kannst doch nicht n Webdesign auf n Trademark beziehen. |
Du schmeisst da eine Menge durcheinander. "Trademark" ist kein deutscher Rechtsbegriff. Das deutsche Äquivalent ist die 'Marke' bzw. die 'Registermarke' und die ist durch Markenrecht geschützt - sofern ein Ding, eine Gebrauchsgrafik, ein Design als Marke eingetragen ist ..... Wenn nicht, wird's schon kompliziert. Ein Markenschutz kann sich bspw. auch aus notorischer Bekanntheit ergeben, aber dafür ist ein erheblicher Aufwand nötig und nachzuweisen ...
c_writer
Zuletzt bearbeitet von am Sa 30.09.2006 20:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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schlampe
Dabei seit: 30.09.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Sa 30.09.2006 20:58
Titel
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Zitat: | Das Bundesverfassungsgericht begründet den Nichtschutz durch das Urheberrecht bei angewandter Kunst wie Gebrauchsgrafik oder auch Produktdesign damit, dass die Markenanmeldung und der Geschmacksmusterschutz das Urheberecht als 'lex specialis' verdrängen. |
Okay. Wusst ich nicht. Sorry. Werd's mir merken
Hey, ich glaub ich setz am Montag meinen Juristen vor die Tür. Will jemand die Stelle besetzen?
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Butterblume78
Threadersteller
Dabei seit: 01.03.2006
Ort: Oberbayern
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.10.2006 12:28
Titel Danke für eure Einschätzungen |
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Hallo zusammen,
erst mal Danke für eure Einschätzungen und Antworten.
Wie Nimroy empfohlen hat, habe ich mich über anwalt.de mit einem sehr kompetenten Anwalt in Verbindung gesetzt.
Wichtiger Punkt war - wie von euch vermutet - ob das Logo die ausreichende Gestaltungshöhe für ein Urheberrecht hat.
Ich habe den Originalschriftzug und auch meine geplante Neuversion an den Anwalt gesendet.
Er meinte dazu: Zu 99.9 % ist das Originallogo nicht nach Urheberrecht schützenswert: Es ist "nur" ein Schriftzug in zwei Farben in einer normalen PC-Schrift (Eurostyle). Wenn hier Buchstaben ausgetauscht , bzw. Farben angepasst werden, ist das kein Problem. Er hat sich dabei auf eine Reihe von Vergleichsurteilen berufen.
Sein rechtsunverbindlicher Rat: Logo wie gewünscht ändern. Wenn der andere Grafiker aufmuckt, ihn davon in Kenntnis setzen, dass anwaltlich überprüft wurde, dass die Gestaltungshöhe für ein Urheberrecht nicht ausreicht und hoffen, dass ihm das auch einleuchtet.
Werde das jetzt auch so handeln. Das jetztige Logo ist einfach nicht "kreativ" genug um schützenswert zu sein.
Werde meinen Kunden natürlich aber auch auf die Problematik schriftlich hinweisen, um mir so auch seine Rückendeckung zu holen.
Wird schon alles klappen.
Zuletzt bearbeitet von Butterblume78 am Mo 02.10.2006 12:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.10.2006 12:31
Titel
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Vielleicht hab ich das überlesen, aber: warum nicht mal nett und höflich den anderen Grafiker darauf ansprechen? man soll ja keine schlafenden Hunde wecken, aber dan kann er sich auch nicht übergangen fühlen.
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Butterblume78
Threadersteller
Dabei seit: 01.03.2006
Ort: Oberbayern
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.10.2006 12:40
Titel
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Hab den Anwalt auch gefragt, was er dazu meint den anderen Grafiker eine E-Mail zu schreiben nach dem Motto:
Zur Info, wir haben unser Logo etwas überarbeitet.
Aber er meinte, das wäre rechtlich null relevant. Es könnte von einem Gericht nur so ausgelegt werden, dass wir vermutet hatten, das wir das Logo nicht ändern dürften. Und da sollen wir einfach ganz selbstbewusst von ausgehen.
Also besser wirklich keine schlafenden Hunde wecken.
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.10.2006 12:49
Titel
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Butterblume78 hat geschrieben: | Hab den Anwalt auch gefragt, was er dazu meint den anderen Grafiker eine E-Mail zu schreiben nach dem Motto:
Zur Info, wir haben unser Logo etwas überarbeitet.
Aber er meinte, das wäre rechtlich null relevant. Es könnte von einem Gericht nur so ausgelegt werden, dass wir vermutet hatten, das wir das Logo nicht ändern dürften. Und da sollen wir einfach ganz selbstbewusst von ausgehen.
Also besser wirklich keine schlafenden Hunde wecken. |
Aha, naja. OK, kann man nachvollziehen.
Ich gehe ja immer erstmal von mir aus und wenn man mich im Vorfeld drauf hinweisen würde, würde ich das nicht so schlimm finden, wie wenn ich das erst nachher durch Zufall erfahre.
Aber ist ja auch nicht mein Kunde. (Klingt zumindest nicht nach einem meiner alten Kunden. )
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