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Thema: Kunden-Logo von einem anderen Grafiker weiterbearbeiten? vom 29.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunden-Logo von einem anderen Grafiker weiterbearbeiten?
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Butterblume78
Threadersteller

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Verfasst Fr 29.09.2006 14:45
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Kunden-Logo von einem anderen Grafiker weiterbearbeiten?

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Hallo zusammen,

habe mich recht lange das Recht-Forum zum Thema Nutzungsrechte durchsucht, aber für meine aktuelle Problemstellung noch keinen Lösungsvorschlag gefunden.

Vielleicht wisst ihr Rat:
Ein Kunde von mir hat sein Logo von einem Grafiker erstellen lassen und für 5 Jahre die uneingeschränkten Nutzungsrechte daran schriftlich übertragen bekommen und diese auch bezahlt. Das Logo ist seit ca. 1 Jahr im Einsatz.
Wegen persönlicher Diskrepanzen will sich mein Kunde nun von dem Grafiker trennen.

Der Kunde hat mich nun gebeten das Logo für eine neue Kampange die er mit mir durchziehen will geringfügig zu überarbeiten (Am Anfang einen Groß- statt Kleinbuchstaben, etwas dunkleres blau und "ü" statt "ue").

Meine Frage ist nun:
Darf ich das Logo ohne eine unerquickliche Rücksprache mit dem "ausgebooteten" Grafiker überarbeiten?
Er hat schließlich die Nutzungsrechte übertragen. Oder verstosse ich durch die Änderungen gegen irgendwelche Rechte und bin am Ende haftbar?

Ich freue mich sehr über eure Meinung/Beiträge!

Grüße!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Fr 29.09.2006 14:49
Titel

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Hm, evtl mal mit nem Anwalt besprechen.

Auf den ersten Blick ist das nämlich möglich. Eben weil uneingeschränktes Nutzungsrecht für 5 Jahre. Aber mir stellt sich die Frage, was ist, wenn die 5 Jahre rum sind und da marginal veränderte Varianten von in Umlauf sind?

Und dann ist da bei Logos ja sowieso immer die Frage, ob diese überhaupt unters UrhG fallen...?!

Hä?
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schlampe

Dabei seit: 30.09.2006
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Verfasst Sa 30.09.2006 12:49
Titel

Re: Kunden-Logo von einem anderen Grafiker weiterbearbeiten?

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Ich persönlich rate dir dringend davon ab!

Schlag deinem Auftraggeber eine Neugestaltung vor. Ein Logo fällt ins Urheberrecht. Wenn der ausgebootete Grafiker kein Bock auf euren Mist hat, geht der zum Anwalt. Dieser wird sich bei deinem Klienten melden. Und der Klient wird sauer auf dich sein - weil du ihn schlecht beraten hast (wird er nämlich machen, wenn er ne Abmahnung über 4000 Euro aus seinem Briefkasten zieht).

Habe das auch schon hinter mir (aber aus der anderen Position). Der Grafiker, der meinen Entwurf weiterverarbeitet hat, bekam von mir ne Abmahnung und ne so schlechte PR, dass er seinen Laden dicht machen konnte. Der Auftraggeber ne Abmahnung und ne Strafanzeige wegen des kommerziellen Diebstahls.

Es kommt darauf an, wie du es deinem Kunden mitteilst. Sag ihm einfach, dass du es für rechtlich bedenklich hältst. Dein Kunde wird es dir danken. Und du kannst davon ausgehen, dass der eigentliche Urheber nicht mit nem Bürgerkrieg anfängt. Denn den gewinnt nur der, der mehr Geld für Anwälte ausgeben kann...

Gruß Schlampe
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 30.09.2006 13:57
Titel

Re: Kunden-Logo von einem anderen Grafiker weiterbearbeiten?

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schlampe hat geschrieben:
Ich persönlich rate dir dringend davon ab!

Schlag deinem Auftraggeber eine Neugestaltung vor. Ein Logo fällt ins Urheberrecht. Wenn der ausgebootete Grafiker kein Bock auf euren Mist hat, geht der zum Anwalt. Dieser wird sich bei deinem Klienten melden. Und der Klient wird sauer auf dich sein - weil du ihn schlecht beraten hast (wird er nämlich machen, wenn er ne Abmahnung über 4000 Euro aus seinem Briefkasten zieht).


Quelle?

Das entscheidet der Richter, ob es die entsprechende Gestaltungshöhe hat.
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schlampe

Dabei seit: 30.09.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 30.09.2006 14:02
Titel

Re: Kunden-Logo von einem anderen Grafiker weiterbearbeiten?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
schlampe hat geschrieben:
Ich persönlich rate dir dringend davon ab!

Schlag deinem Auftraggeber eine Neugestaltung vor. Ein Logo fällt ins Urheberrecht. Wenn der ausgebootete Grafiker kein Bock auf euren Mist hat, geht der zum Anwalt. Dieser wird sich bei deinem Klienten melden. Und der Klient wird sauer auf dich sein - weil du ihn schlecht beraten hast (wird er nämlich machen, wenn er ne Abmahnung über 4000 Euro aus seinem Briefkasten zieht).


Quelle?

Das entscheidet der Richter, ob es die entsprechende Gestaltungshöhe hat.


Dein Anwalt wird dich sicher gern dazu beraten...

Wenn man jemanden für die Erstellung eines Logos bezahlt und riesen tammtamm wegen der nutzungrechte macht, kann man ja wohl erwarten, dass das Logo eine entsprechende Schöpfungshöhe erlangt hat... oder sehe ich das falsch?
Sonst könnten wir uns alle hier her setzen und die Logos unserer Klienten aus Katalogen saugen. Es gäbe dann auch kein Thema "Nuzungsrechte" mehr - wenn sich eh jedernimmt was er braucht. Weil keine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist. prima...

Zitat:
>> Das entscheidet der Richter

Quelle?


Zuletzt bearbeitet von schlampe am Sa 30.09.2006 14:06, insgesamt 3-mal bearbeitet
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Sa 30.09.2006 14:30
Titel

Re: Kunden-Logo von einem anderen Grafiker weiterbearbeiten?

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schlampe hat geschrieben:


Zitat:
>> Das entscheidet der Richter

Quelle?


Da gab es in letzter Zeit das eine oder andere Urteil - viele Wellen geschlagen hat z.B. dieses, bei dem es zwar um Webdesign ging, aber das ansonsten wohl übertragbar ist

http://www.intern.de/news/6108.html
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schlampe

Dabei seit: 30.09.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 30.09.2006 14:41
Titel

Re: Kunden-Logo von einem anderen Grafiker weiterbearbeiten?

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monika_g hat geschrieben:
schlampe hat geschrieben:


Zitat:
>> Das entscheidet der Richter

Quelle?


Da gab es in letzter Zeit das eine oder andere Urteil - viele Wellen geschlagen hat z.B. dieses, bei dem es zwar um Webdesign ging, aber das ansonsten wohl übertragbar ist

http://www.intern.de/news/6108.html


Du kannst doch nicht n Webdesign auf n Trademark beziehen.
Wenn du bei mir n Logo anfertigen lässt, dann kriegst du dass. Uneigeschränkt. Normalerweise. Warum der Typ das damals auf fünf Jahre festgelegt hat, weiß ich nicht. Ist aber idiotisch. Aber auch egal, weil es sicher n Vertrag gibt.

Wenn du, als Grafiker II in meinem Layout rumfummelst und das publizierst, würd ich dem eigentlichen Klienten, der das in Auftrag gab, ne Abmahnung zukommen lassen. Und zwar dann, wenn die fünf Jahre des uneingeschränkten Nutzens abgelaufen sind... und das darf ich - ich bin der urheber. aus.

also: neumachen. wo ist das problem sich ne stunde hinzusetzen und n logo zu gestalten. Nimmste zwei Bier dafür und gut ist. Macht es euch doch nicht immer komplizierter als so schon ist. Ist aber besser, als wenn du damit voll gegen die Wand läufst. oder dein klient gegen die wand fahren lässt. find ich.
Dann vereinbarst du ein uneingeschränktes nutzungsrecht auf raum und zeit. das freut deinen kunden. und der rennt dir dann sicher auch nicht nach nem jahr wieder weg.

denn wenn man sich die schilderung da oben durchliest, ist es kein wunder, dass er sich nen nachfolger (also dich) genommen hat. Kunden wollen es nun mal nicht sooo kompliziert.
Und wenn du langfristig von deiner arbeit partizipieren willst, musst du dir was anderes einfallen lassen, als ne "Miete" für n Logo Arbeit zu nehmen.

meine ich.


Zuletzt bearbeitet von schlampe am Sa 30.09.2006 14:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 30.09.2006 15:41
Titel

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Ein Logo unterliegt dem Urheberrecht.

In der Regel werden Nutzungsrechte 'verkauft',
das teilweise auf Menge und Zeit beschränkt, was
ja bei euch der Fall ist. Das fertige Werk darf in
Standard-Verträgen, z.B. Musterverträge AGD,
Standard-AGBs der Grafikbranche etc. nicht ohne
Einwilligung des Urhebers verfälscht werden, zudem
darf es ebenso nur im besprochenen Rahmen
genutzt werden. Imho bedarf es nicht einmal
irgendwelchen AGBs, das dürfte auch so greifen.

Das Urhebberrecht kann gesondert vergütet, verkauft
oder verschenkt werden. Das sollte extra festgehalten
sein. Ansonsten würde ich die Finger davon lassen oder
wie Kollege Nimroy schreibt einen Anwalt fragen.
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