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Benutzer 9013
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Do 14.04.2005 13:29
Titel Kunde zahlt nicht - wie vorgehen? |
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Ich hab für nen Kunden nen Flyer entworfen, für nen lächerlichen Betrag von 60.- (hab auf Folgeaufträge spekuliert);
Jetzt warte ich seit 4 Wochen auf mein Geld, hab sie mehrmals telefonisch und per Mail ans zahlen erinnert, mit der Konsequenz das mittlerweile keiner mehr ans Telefon geht wenn ich anrufe.
Ich hab mir den Auftrag damals per Mail bestätigen lassen.
Auf die 60.- verzichten und das ganze als Lehrgeld abtun will ich nicht, es geht ja schließlich ums Prinzip. Am liebsten würd ich mich bei denen vor die Tür stellen und ihnen ordentlich eine verpassen. Vor allem deshalb weil mir die Jungs so vorkommen als hätten die schon mehrere vor mir abgezogen.
Wie sollte ich jetzt am besten weiter vorgehen?
Bevor ich mit dem Anwalt komm, muß ich wohl erst drei Mahnungen verschicken oder, müssen diese per Einschreiben verschickt werden???
und der ganze Ärger wegen nix und wieder nix.
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morocco-wurstlounge
Dabei seit: 29.04.2004
Ort: Neuss
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.04.2005 13:35
Titel
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mahnungen müssen nicht per einschreiben verschickt werden. also gehst zu dem zuständigen gericht und klagst die kohle ein, bzw gibst das nem inkassobüro in die hand. aber bei 60 eus sollte man sich doch auch anders einigen können. hast ne schriftliche auftragsbestätigung?
Zuletzt bearbeitet von morocco-wurstlounge am Do 14.04.2005 13:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 9013
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Do 14.04.2005 13:42
Titel
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morocco-wurstlounge hat geschrieben: | hast ne schriftliche auftragsbestätigung? |
Ich hab mir den Auftrag per Mail bestätigen lassen, soweit ich weiß gelten Mails mittlerweile ja auch vor Gericht.
morocco-wurstlounge hat geschrieben: | aber bei 60 eus sollte man sich doch auch anders einigen können. |
Dachte ich auch, aber die scheinen es darauf anzulegen.
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PJ1985
Dabei seit: 10.04.2004
Ort: Bochum
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.04.2005 13:48
Titel
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hast du nen anwalt in der familie oder kennst du einen ?? Wenn ja frag ihn ma ob er dir son kleines Mahnschreiben aufsetzen kann und wart ab was passiert
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morocco-wurstlounge
Dabei seit: 29.04.2004
Ort: Neuss
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.04.2005 13:50
Titel
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also: du besorgst dir in nem schreibwarenladen nen mahnbescheid. mit dem gehst zum amtsgericht, das prüft den kram und du bekommst nen vollstreckungsbescheid. und wenn du ne mail mit ner auftragsbestätigung hast bist auf der sicheren seite.
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.04.2005 14:02
Titel
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ich scheib normalerweise eine zahlungserinnerung und dann die erste mahnung mit einem gebührenaufwand. meist wird dannach gezahlt... wenn diese 1. mahnung immer noch nicht bezahlt wird > mahnbescheid... aber ich bin da auch immer viel zu freundlich zu den leuten...
witzig is wirklich, das besonders diese kleckerles-beträge oft nicht bezahlt werden....
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 14.04.2005 14:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 9013
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Do 14.04.2005 14:03
Titel
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Sollten mir für diesen Mahnbescheid weitere Kosten enstehen kann ich die dann auf die Rechung setzen?
Ganz nützlichen Link gefunden:
online-antrag
Zuletzt bearbeitet von am Do 14.04.2005 14:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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