Autor |
Nachricht |
kuckucksmaus
Threadersteller
Dabei seit: 05.01.2006
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.02.2007 17:25
Titel Kunde zahlt nicht ohne Begründung |
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Hallo,
Folgendes Problem:
Ich habe für einen Kunden eine Website erstellt. Da ich die Leute einigermaßen gut kenne, haben wir alles auf der Basis mündlicher Absprachen belassen. Mit dem Ergebnis sind sie zufrieden (lt. eigener Aussage).
Ich habe dann eine RG zum (leider) mündlich vereinbarten Preis geschrieben und dann gewartet, aber nichts passierte. Ich habe email und sms versandt mit Bitte um Zahlung und Frage nach Problem, da ich telefonisch niemanden erreicht habe.
Nun habe ich dann doch jemanden an der Strippe gehabt und ich wurde vertröstet, daß der Chef ja immer unterwegs sei.
Nun meine Frage:
Ist es gesetzlich verankert, daß der Kunde die Rechnung stillschweigend zur Kenntnis nimmt und somit ja akzeptiert. Das heißt, habe ich eine Handhabe, wenn er keinen "Widerspruch" einlegt?
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.02.2007 17:29
Titel
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Oberstes Gebot: Immer alles schriftlich machen. egal, wie gut man sich kennt. Beim Geld hört die beste Freundschaft auf.
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kuckucksmaus
Threadersteller
Dabei seit: 05.01.2006
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.02.2007 17:31
Titel
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Ja nun ist es aber nicht mehr zu ändern. Deswegen meine Frage nach der evt. gesetzlichen Verankerung der Hinnahme=Akzeptanz.
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charon
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.02.2007 17:37
Titel
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Frag einen Anwalt. Es gibt schon Möglichkeiten sowas auch ohne schriftliche Dokumentation durchzukriegen, aber das ist aufwändig.
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.02.2007 21:11
Titel
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1. Wenn er Deine Seite nutzt, hat er Deine Leistung anerkannt.
2. Wenn sowohl er als auch Du ein Gewerbe angemeldet haben und gegenseitig von dieser Sachlage Kenntnis haben, dann ist unter Kaufleuten davon auszugehen, das sowohl der eine seine Leistung nicht kostenlos erbringt, als auch der Nutzende sich nicht darauf berufen kann, diese Leistung kostenlos einfordern zu können.
3. 30 Tage warten -> Mahnverfahren in Gang setzen.
Fertig!
Wie immer gilt: Rechtsverbindliche Auskunft gibt's nur beim Rechtsanwalt.
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cRime
Dabei seit: 07.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.02.2007 21:43
Titel
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dann nimm die webseite wieder vom server bis er zahlt oder einen vertrag unterschreibt! ist ja deine seite, wenn ihr keinen vertrag habt, gehört sie noch dir!!!!
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FreShEviL
Dabei seit: 23.03.2005
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.02.2007 09:22
Titel
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Warum lernen manche nie Grundgesetze?
Wenn es um Geld geht, kennt man keine Freunde!
Hab mir ein Buch mal gekauft 2006, sollte es aber 2007 auch geben das ganze nennt sich " Recht für Grafiker und Webdesigner " von Galileodesign und wenn du die Page für 3 Monate abonnierst bekommst du für 29,90 gleich ein Exemplar "Designrecht - Die Antworten " mit.
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.02.2007 09:28
Titel
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cRime hat geschrieben: | dann nimm die webseite wieder vom server bis er zahlt oder einen vertrag unterschreibt! ist ja deine seite, wenn ihr keinen vertrag habt, gehört sie noch dir!!!! |
Um Gottes Willen - bloß nicht!!!
Wenn die Site schon auf seinem Server sein sollte auf keinen Fall wieder runternehmen!! In dem Falle wäre sie (genaugenommen die Daten) sachenrechtlich (Abstraktionsprinzip) nämlich schon in sein Eigentum übergegangen.
Schadensersatzansprüche etc. pp wären ggf. die Folgen.
Leute: Gerade bei juristischen sachen -> Wenn Ihr keine Ahnung habt, einfach mal zurückhalten oder Anwalt fragen. da kann einfach zuviel dranhängen.
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