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Thema: Kunde zahlt Konzeptkosten von abgebrochenem Auftrag nicht... vom 25.05.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde zahlt Konzeptkosten von abgebrochenem Auftrag nicht...
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 26.05.2008 12:10
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Au weia! mach was du willst. es bleibt deine entscheidung. aber lass dir gesagt sein, ein kurzes geschpräch mit einem anwalt macht sinn. nachher war alles für die katz. das einfachste ist, da keine energie mehr verschwenden.
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.05.2008 12:11
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Kein mahnen, drohen oder ähnliches oder so. In den Schreibwahrenhandel gehen und mahnbescheid kaufen. Ausfüllen, abschicken, fertig.
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.05.2008 12:20
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Nefliete hat geschrieben:
deliciious hat geschrieben:
nicht umsonst ist doch seit geraumer zeit jedes unternehmen dazu verpflichtet auch den e-mail verkehr der letzten jahre zu SPEICHERN, ich denke mal - eben WEIL der email-weg im heutigen zeitalter legitim ist. erst recht wenn es eben schnell gehen muss.


seit wann denn das? ist das amtlich?




http://www.ecmguide.de/magazin/background.asp?todo=de&theID=2067&lv=&mtyp=

erstes ergebnis bei meiner kurzen googel-eingabe.
für genaueres such einfach mal nach "elektronisches handelsregister" etc.

Zitat:
Die E-Mail-Korrespondenz, die zwischen Unternehmen von dem ersten Kontakt bis zum Vertragsabschluss geführt wird, ist rechtswirksam. Denn die Rechtswirksamkeit ist nach dem Grundsatz der Formfreiheit nicht an die Schriftform, gebunden. Damit ist die Einigung über Lieferung und Preis eines Produkts, die in unserem Fall durch E-Mail-Kommunikation erreicht wird, ein rechtswirksamer Vertrag.


Zitat:
E-Mail-Kommunikation muss elektronisch archiviert werden, wenn sie die Qualität eines Handelsbriefs hat. Diese Anforderung des Handelsrechts und Steuerrechts klingt einfach, stellt die Praxis aber vor Fragen. Das tückische an der E-Mail-Archivierung ist, dass sich der rechtliche Wert der E-Mail in anhaltenden Geschäftsbeziehungen oft erst im Nachhinein ergibt und nicht schon im Zeitpunkt der Kommunikation feststeht.....


Zitat:
Kommt es zu einem Rechtsstreit, so müssen sich die elektronisch archivierten Dokumente als Beweismittel bewähren. In dieser Situation erweist sich die Arbeit, die in die ordnungsmäßige Archivierung investiert wurde, als Rechtsvorteil, denn die Integrität der Dokumente, die durch die ordnungsmäßige Archivierung erreicht wurde, spricht im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts für die Beweissicherheit.


eventuell kannst ihm ja auf die rechtswirksamkeit einer e-mail-kommunikation hinweisen. je nachdem (!) inwieweit ihr per e-mail nun wirklich offenkündig, ohne jeden zweifel einen "vertrag" eingegangen seid.. und auch über deren aufgaben, inhalt gesprochen wurde.
wenn dies der fall ist (deine aussagen sind irgendwie verwirrend *zwinker* ) solltest du m.M. nach recht kriegen - selbst vor gericht. aber dies kann man von hier nicht beurteilen, da wir deine emails nicht kennen.

und nebenbei: besser selbst nochmal nach oben genanntem punkt recherchieren, meine erst-gefundene seite ist mit sicherheit nicht die beste quelle *zwinker*
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.05.2008 12:24
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Re: Kunde zahlt Konzeptkosten von abgebrochenem Auftrag nich

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Du hast wenig verloren und eine Menge dazu gelernt. Wozu jetzt einen persönlichen Kleinkrieg anfangen? So langsam wirkst du selbst wie ein kleines Kind, das sein Eis an der Supermarktkasse nicht bekommen hat ... Meine Güte!

Ich zitiere mich noch mal selber:
GreenMan hat geschrieben:
Aber andererseits sind die Entwürfe ja nicht verloren, sondern gehören immer noch voll und ganz dir. Du kannst sie als Referenzen und/oder für andere Projekte nutzen.
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Benutzer 20872
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mo 26.05.2008 12:37
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Okay die Infos sind hilfreich!

Ich habe einfach zu oft mitbekommen wie sich junge Grafiker nach Strich und Faden an der Nase herumführen lassen.
Deswegen bin ich so aufgebracht.

Mir gehts hier einfach ums Prinzip. Ich bin in der Regel korrekt und mache alles förmlich. Dann vertraut man einmal blind und fliegt rein. Die Summe um die es geht, ist sicherlich lächerlich. Aber dem gönne ich es einfach nicht, sich über den wehrlosen Grafiker lustig zu machen, der - wie so oft ein problem in der Branche - seine Leistung zum Nulltarif zur Verfügung gestellt hat, weil er sich aus eigenantrieb so gerne selbst prostituiert. Das läuft doch in der ganzen Branche, seien es die Praktikanten die für no money schuften als auch die jungen Grafiker die Firmen für 100 Euro ein CD machen die dann damit Hunderttausende Scheffeln, nur, weils ihnen Spass macht.

Aber wollen wir nicht zu weit abgleiten.

Ich werde regulär zwei Mahnungen versenden und auf den gerichtlichen Mahnbescheid verweisen.
Leider konnten mir meine Recherche und die Antworten hier im Thread nicht eindeutig zusichern das ein gerichtliches Verfahren von Erfolg gekrönt sein wird. Dann lieber Lehrgeld zahlen *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von am Mo 26.05.2008 12:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
cheffel

Dabei seit: 23.07.2007
Ort: München
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.05.2008 12:57
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Nimm hundert Euro in die Hand und lass dich bei
einem Rechtsanwalt kurz beraten. Sollte in einer
halben Stunde erledigt sein, dann weißt Du mehr
als nach fünf Stunden Schreiben und Lesen hier,
denn hier gibts keine eindeutige Meinung also
eher eine schwierige Geschichte.

* Ich bin ja schon still... * Menno!
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.05.2008 13:08
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... und hast am Ende noch mal zusätzlich hundert Euro verloren ... Meine Güte!

Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mo 26.05.2008 13:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cheffel

Dabei seit: 23.07.2007
Ort: München
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.05.2008 13:11
Titel

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... hat aber viereinhalb Stunden gewonnen, in denen
er sich deutlich mehr als 100 Euro erarbeiten kann.
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