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Thema: Kunde zahlt einfach nicht.. vom 20.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde zahlt einfach nicht..
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Stier-Media
Threadersteller

Dabei seit: 14.08.2008
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Verfasst Di 20.01.2009 22:55
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Kunde zahlt einfach nicht..

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Hallo allerseits,

habe folgendes Problem:

Ich habe für einen Online Shop (GmbH) ein Layout in Photoshop erstellt und das vereinbarte Geld erhalten. Danach war der nächste Auftrag für die CSS Umsetzung. Ich hatte vorher Gehalt und auch Zeit mit ihm per E-Mail abgeklärt und wirklich darauf geachtet, dass er alles schön schriftlich per E-Mail absegnet. Bei den Zwischenständen z.b. nach 23 Stunden hat er die aktuelle Version gesehen und abgesegnet. Es gab nur noch kleine Änderungen (7h). Dann sollte die Rechnung kommen und ich habe sie auch geschickt.

450€

Auf einmal stellte er sich quer und sagte es würde aussehen wie in 3h schnell dahingeklatscht. Er bot mir dann 60€ Entschädigung an. Eine Frechheit.

Er hat schon ein außergerichtliches Mahnbescheid bekommen. Doch auch diese Frist ging er nicht ein. Nicht mal darauf reagiert hat er.

Was kann ich jetzt tun? Es ist alles schriftlich (E-Mail) belegbar. Die einzelnen Stunden und auch der Stundenlohn.

LG und danke schonmal,

Mareike
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Astro

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Verfasst Di 20.01.2009 23:01
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E-Mails gelten vor Gericht nicht als Beweis. Ohne unterschriebenen Auftrag hast du nix und er kann sich ins Fäustchen lachen.

Zuletzt bearbeitet von Astro am Di 20.01.2009 23:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Verfasst Di 20.01.2009 23:08
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Vielleicht hilft dir das ja weiter:
Verträge per E-Mail
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Vector

Dabei seit: 07.04.2006
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Verfasst Di 20.01.2009 23:19
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Nur mal als allgemeine Information, da hier scheinbar viele der Meinung sind, dass sich Kunden per mail alles bestellen können ohne es zahlen zu müssen.

Wir haben einen Rechtsstreit gegen einen Kunden gewonnen, der per e-mail einen Bestellung erteilt hat und danach der Meinung war, er würde diese nun nicht mehr benötigen und somit auch nicht zahlen.

Wir haben zwar unter dem Strich nicht die volle Rechnungssumme erhalten, aber der Kunde hat sich - bei schlußendlich weit mehr als den doppelten Kosten für den geleisteten Spaß - sicher nicht in sein Fäustchen gelacht.

Einen Versuch kann es also durchaus Wert sein, bevor man sich von dreisten Zeitgenossen abzocken lässt.


Allerdings ist es natürlich nach wie vor immer die bessere Wahl und einzig richtige Wahl sich bei allem schriftlich abzusichern!
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Verfasst Mi 21.01.2009 00:12
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Eben. Vector spricht das nämlich gott sei dank mal an.
Verloren ist noch lange nichts, bloß weil man nichts schriftlich abgesichert hat.

Ich kann auch rein mündlich Verträge schließen, es sinken lediglich die Chancen, dass etwas bei einem Rechtsstreit herauskommt. Aber je nach Sachlage kann das durchaus trotzdem gut enden...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Mi 21.01.2009 09:08
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ein vertrag kann wie gesagt auch mündlich geschlossen werden. allerdings hat man im falle einer gerichtsverhandlung dann den schwarzen peter, und muss das auch irgendwie beweisen können. da können emails eine entsprechende hilfestellung leisten.

ansonsten würde ich dem kunden jetzt einfach direkt einen richtigen mahnbescheid zukommen lassen und wenn er diesem nicht widerspricht, die mahnung auch vollstrecken, wenn du nicht mehr sonderlich an dem kunden hängst (wovon ich mal ausgehe). ansonsten wäre es für die zukunft sicher von vorteil, wenn du dir aufträge schriftlich (z.B. per Fax) bestätigen lässt. Meist genügt unter dem Angebot ein kurzer Satz wie "Hiermit nehme ich den Auftrag zu im Angebot XYZ genannten Konditionen an." - unterschrift drunter und per fax geschickt. dann hast du wirklich was in der hand und der kunde kann sich dann aufn kopf stellen.
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Stier-Media
Threadersteller

Dabei seit: 14.08.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 21.01.2009 09:20
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Ja man lernt nie aus... In Zukunft wird das auch alles so gemacht!!!

Muss der nächste Schritt nun über einen Anwalt laufen oder reicht auch letzte-mahnung.de !! Im Falle dass ich verlieren "würde" wie hoch schätzt ihr die Kosten?

Danke,

Mareike
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.01.2009 09:29
Titel

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Stier-Media hat geschrieben:
Ja man lernt nie aus... In Zukunft wird das auch alles so gemacht!!!

Muss der nächste Schritt nun über einen Anwalt laufen oder reicht auch letzte-mahnung.de !! Im Falle dass ich verlieren "würde" wie hoch schätzt ihr die Kosten?

Danke,

Mareike


http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

im grunde kannst du mit dem direkt ins gerichtliche mahnverfahren gehen. da brauchst du auch keinen anwalt oder irgendwelche webseiten dafür... den antrag für das mahnverfahren bekommste beim amtsgericht oder sogar im schreibwarenladen. kosten hast du erstmal nur die kosten für das mahnverfahren, die sich auf ich glaub um die 20 € belaufen. und ob es dann wirklich zu einer gerichtsverhandlung kommt, wage ich mal zu bezweifeln. wenn der kunde merkt, das es dir ernst ist und du auch vor dem gerichtlichen mahnverfahren nicht zurückschreckst, zahlen die meisten. wenn nicht, muss er deinem mahnbescheid widersprechen udn dann kannst du immer noch einen anwalt konsultieren, der dir dann deine chancen auf erfolg vor gericht näher beschreiben kann Lächel
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