Dabei seit: 15.10.2005 Ort: Süptitz Alter: 47 Geschlecht:
Verfasst Mo 05.08.2013 14:23 Titel
Nehmen wir mal an, daß der Kunde keine Kenntnis der AGB hat, so mögen die zwar nichtig sein aber es springt in dem Fall das HGB und das BGB ein und auch bei denen muß Arbeit/Leistung bezahlt werden.
Wenn du dich auf deine AGB beziehen willst, müssen die dem Kunden vor Auftragsbeginn zugänglich sein. Du musst auf deinem Angebot ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie gelten und wo sie zu finden sind. Am besten befinden sie sich auf der Rückseite. Wenn du damit erst später herausrückst und der Auftrag schon abgeschlossen ist, oder du nicht drauf hinweist, dass sie auf der Rückseite stehen und gelten, dann greifen sie nicht.
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