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Thema: Kunde will nicht zahlen vom 17.02.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde will nicht zahlen
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
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Verfasst Fr 18.02.2011 10:46
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Zitat:
Für einen Kunden sollte ein Briefbogen-Layout erstellt werden.

Zitat:
Nach mehreren Änderungswünschen vom Kunden und 10 Korrekturschleifen



ohne Worte.
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 18.02.2011 13:14
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Interessant ist ja eigentlich, ob der Kunde einen Layoutvorschlag davon im Umlauf gebracht hat. Wenn ja, kann man ggf. schon was machen.

bOMbaA hat geschrieben:
Nach dem nun die 1. Mahnung fällig war hat der Kunde sich gemeldet und ist der Meinung das die Arbeit ja noch nicht fertiggestellt wurde und er somit die Rechnung erst mal nicht bezahlen würde.(er macht aber auch keine Äusserungen was ihm nicht mehr passt, ich hab das Gefühl der ist kurz vor der Pleite und will jetzt alles irgendwie aussitzen)


Wenn der nun echt Pleite ist, ist es wohl vergebene Liebesmüh.
Man hat ja die Möglichkeit bei einer solchen Vermutung im Vorfeld sich z. B. bei der Schufa zu erkundigen.
Aber wie läuft das ab ? Muss dazu der Kunde die Einverständniserklärung abgeben ?
Gibt es dazu Erfahrungen ?

Inkassobüro bringt auch nichts wenn der Kunde pleite ist, man zahlt dann nur das Unternehmen auch noch.
Und wenn der Kunde gegen die Forderung Widerspruch erhebt, dann bleibt dem Unternehemer nur noch die Möglichkeit vor Gericht zu klagen.
Eine solche Klage kostet aber erst mal , der Kläger geht also in Vorleistung.
So weit ich informiert bin, ist es so (ohne rechtliche Garantie)
Wird der Prozess eindeutig entschieden , liegen die gesamten Prozesskosten inkl RA auf der Verliererseite.
Kommt es bei Gericht zum Vergleich z. B. 50 :50 , trägt jede Partei ihre Kosten.
Die Klagekosten zahlt der Kläger (hier das Inkassounternehmen)

Ich schätze mal, der Kunde des Inkassounternehmens wird bei mehreren verlorenen Prozessen ein schlechter Kunde , wie bei einer Versicherung muss er dem Risiko dementsprechend höhere Beiträge zahlen oder wird gar gekündigt.

Fazit: Ein Inkassounternehmen muss nicht abschreckend sein, wenn man im Recht ist, bzw. so lange es schwebend ist. Letzendlich hat der Kunde des Dienstleister/ Unternehmer keine Nachteile wenn er konsequent sein Recht durchsetzt.

Hier könnte es zum Vergleich kommen
Kunde ist seiner (vertraglichen ??) Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen.
Dienstleister hat seine Ziele/Forderungen nicht klar formuliert.
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.02.2011 13:31
Titel

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ich würde erst einmal wissen:

Gibt einen Vertrag und um welche Summe reden wir hier eigentlich???
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