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FreShEviL
Dabei seit: 23.03.2005
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.06.2008 09:19
Titel
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dem Kunden einfach eine Rechnung senden. Wenn er nicht zahlungsbereit ist die 1. Mahnung und dann ab zum Inkassofritzen damit.
Du hast Emails, Unterlagen etc. die zwar nicht wiederlegen was man Vertraglich festhalten soll, aber dennoch sind diese gültig.
Also lass dich nicht unterkriegen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.06.2008 09:22
Titel
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FreShEviL hat geschrieben: | dem Kunden einfach eine Rechnung senden. Wenn er nicht zahlungsbereit ist die 1. Mahnung und dann ab zum Inkassofritzen damit.
Du hast Emails, Unterlagen etc. die zwar nicht wiederlegen was man Vertraglich festhalten soll, aber dennoch sind diese gültig.
Also lass dich nicht unterkriegen. |
das problem hier is wohl eher, das der kunde nicht der eigentliche auftraggeber ist, sondern der vermittler - so zumindest hab ich das gelesen hier. d.h. die rechnung und mahnung müsste eigentlich an den vermittler gehen, weil man ja mit diesem eine geschäftsbeziehung eingegangen ist und nicht mit dem endkunden.
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FreShEviL
Dabei seit: 23.03.2005
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.06.2008 09:51
Titel
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Jopp genau, den meinte ich ja.
Ist ja sein eigentlicher Kunde. Denn er hat ihm den Auftrag erteilt. Hoffe es kommen keine ungereimtheiten auf
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.06.2008 11:02
Titel
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Typohengst hat geschrieben: | okay, ich kenne nur eine Seite und zwar die des Eröffners. |
Und die Seite der Ahnungslosigkeit kennst Du auch?
Typohengst hat geschrieben: | Eine Anzeige kostet nix und schockt das gegenüber,
man kann sie immer noch zurückziehen. |
Du kannst doch nicht einfach jeden, der eine Rechnung nicht bezaht wegen Betrugs anzeigen? In welcher Welt lebst Du denn? Zu Deiner weiteren Erleuchtung sei gesagt, dass man eine Strafanzeige nicht zurueckziehen kann. Zudem solltest Du daran denken, dass Betrug ein Offizialdelikt ist.
Typohengst hat geschrieben: | Auf Mahnungen regieren doch heute viele garnicht mehr. |
Solche Aussagen koennen eigentlich nur von Erfahrungslosen stammen. Auf gerichtliche Mahnbescheide hat bislang jeder reagiert - und wenn sie nicht reagieren, ist es auch sehr gut.
Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Do 12.06.2008 11:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Typohengst
Dabei seit: 06.06.2008
Ort: RLP
Alter: 55
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.06.2008 11:41
Titel
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@ zh
Den Standpunkt des »Vermittler« kenne ich nicht.
Alle nicht, aber einmal habe ich das durchgezogen.
Der Kunde hat gefragt hat, ob ich einen Tipp für ihn habe wo man gut Geld anlegen kann.
Als die Woche später Ihm das Produkt geliefert habe meinte er will und könne jetzt nicht zahlen.
Da geht einem doch der Hut hoch.
Also bin ich zu einem Bekannten bei der Staatsanwaltschaft getrabt und ihn um Rat gebeten.
Da ich kein Jurist bin , habe ich mir das formulieren lassen (das war 1998).
Die genau Bezeichnug kann ich wieder nichtmehr wiedergeben, ich meine es war eine Anzeige wegen Betrugs.
Der Kunde hat dann auf staatlich Post direkt gezahlt.
Ob die Staatsanwaltschaft wieter ermittelt hat ist mir egal.
zt hat geschrieben:
»Solche Aussagen koennen eigentlich nur von Erfahrungslosen stammen.
Auf gerichtliche Mahnbescheide hat bislang jeder reagiert - und wenn sie nicht reagieren, ist es auch sehr gut.«
ich sprach nur von Mahnungen
lg
von diesen Planeten
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W E R B E F R E I E Z O N E
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.06.2008 11:54
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Typohengst hat geschrieben: |
ich sprach nur von Mahnungen
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naja das mahnverfahren kann ja mittlerweile direkt bei zahlungsverzug eingeleitet werden. großartig vorher mahnen muss man ja nicht. von dem her ist das schon ein recht sinnvolles und schnelles verfahren...
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peak7
Dabei seit: 13.08.2007
Ort: waldmohr
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.06.2008 13:13
Titel
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mmmh, mir half bei sowas schonmal die "Drohkulisse".
Den gesamten Vorgang, inkl dem "mündlichen" Vertrag, mit allen bekannten Details, Datum, Uhrzeit, Dateinamen und Leistungsumfang(Logodesign, Seitenerstellung usw.) etc in einem schriftlichen Statement dem Mittelsmann und Endkunden per Einschreiben senden.
Sozusagen als Rapport, mit einer freundlichem Bitte um dringenden Rechnungsausgleich, Frist setzen ist wichtig..
Daraufhin, nach Ablauf der Frist direkt mit dem Anwalt und entsprechenden Konsequenzen drohen, mit einem 2. Einschreiben. Bezugnehmend auf das erste Schreiben.
Oder offiziell direkt zum Anwalt, jedoch sind 1200,- kaum Streitwert um einen Anwalt einzuschalten.
Zumindest bleibt dann Dein unKunde in dem Glauben das mit Dir nicht so einfach zu spassen ist.
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.06.2008 03:08
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peak7 hat geschrieben: | Den gesamten Vorgang, inkl dem "mündlichen" Vertrag, mit allen bekannten Details, Datum, Uhrzeit, Dateinamen und Leistungsumfang(Logodesign, Seitenerstellung usw.) etc in einem schriftlichen Statement dem Mittelsmann und Endkunden per Einschreiben senden. |
find ich nett was du dem mittelsmann an informationen schickst - strafrechtlich biste damit allerdings belangbar.
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