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Thema: Kunde will nach fast Fertigstellung die Website nicht mehr! vom 11.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde will nach fast Fertigstellung die Website nicht mehr!
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Smooth-Graphics

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Verfasst Mi 11.06.2008 22:28
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sani05 hat geschrieben:

- eine alte Website löschen * Applaus, Applaus *

- Endkunden aufsuchen und interviewen
- Der Konkurrenz mal Hallo sagen
- das Buch "Rache ist Blutwurst ..." kaufen, lesen und umsetzen. * Ich geb auf... *


*Huch* Eine alte Website löschen? Was soll das heißen? Hast du ihm die verkauft oder wie? Dann würd ich das aber wirklich bleiben lassen, sonst wirds sehr sehr schnell sehr sehr teuer für dich wegen "illegalem" Entfernen von Inhalten.

edit:// @zeithase: ich glaube er 2 Glas Wein sind zu viel... *balla balla*


Zuletzt bearbeitet von Smooth-Graphics am Mi 11.06.2008 22:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Typohengst

Dabei seit: 06.06.2008
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Verfasst Mi 11.06.2008 22:31
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Das Löschen würde ich mir auch verkneifen, das kann Nachwehen geben.

Unwissend Au weia! den Endkunden besuchen, die Zeit würde auch ich mir nehmen.
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Zim

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Ort: Earth Rocks
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Verfasst Mi 11.06.2008 22:32
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Typohengst hat geschrieben:
Ein Vertrag kann auch mündlich unter Kaufleuten zustande kommen.


Wie du sagst … unter Kaufleuten! Mit einem angelmedeten Gewerbe ist nicht zwingend verbunden das derjenige Kaufmann (e.K.) ist.

… und ich mag mal stark bezweifeln das der Themenersteller wirklich diesen Status besitzt *zwinker*
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Typohengst

Dabei seit: 06.06.2008
Ort: RLP
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Verfasst Mi 11.06.2008 22:46
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@ zim: Das kann nur der Eröffner wissen

da fällt mir noch ein:
es gibt noch die Möglichkeit dem Rechnungspreller direkt Post von der Staatsanwaltschaft zu schicken wegen Betruges.

Das fruchtet meist besser als Mahnungen und noch eine Mahnung,
da es sehr amtlich ist und die Zahlung wird schneller erreicht.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
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Verfasst Mi 11.06.2008 22:53
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Typohengst hat geschrieben:
da fällt mir noch ein:
es gibt noch die Möglichkeit dem Rechnungspreller direkt Post von der Staatsanwaltschaft zu schicken wegen Betruges.


Mit Betrugsvorwuerfen waere ich an dieser Stelle sehr vorsichtig.
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Typohengst

Dabei seit: 06.06.2008
Ort: RLP
Alter: 55
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.06.2008 07:47
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okay, ich kenne nur eine Seite und zwar die des Eröffners.

Eine Anzeige kostet nix und schockt das gegenüber,
man kann sie immer noch zurückziehen.

Guck rechts! Auf Mahnungen regieren doch heute viele garnicht mehr. Guck links!
Die wissen genau das es dauert man in Vorkasse treten muß bis die Vollstreckungsankündigung (Pfandung) bei Ihnen reinflattert.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.06.2008 08:10
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Au weia! anzeige? ihr habt vorstellungen... ganz ehrlich... wer das kleine kaufmanns- und wirtschaftseinmaleins nicht beherrscht (auftragsbestätigung schriftlich) der sollte nicht noch große töne spucken. ein direktes gespräch mit dem eigentlichen endkunden wäre auf jeden fall ratsam. wer weiss was der "vermittler" alles mit ihm besprochen und ausgemacht hat. da direkt die dicke juristische keule rauszuholen, halte ich für kindisch und mehr als unangebracht.und sowas spricht sich auch sehr schnell rum und dann war's das auch erstmal mit weiteren kunden... man glaubt gar nicht, wer in der freien wirtschaft alles wen kennt...
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.06.2008 08:14
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sani05, halt dich aus dem business raus wenn du alles persönlich nimmst... stell dir mal vor o2, siemens oder wasweissich.de würden bei jedem ihrer zahlungsunwilligen kunden irgendwas löschen, endkunden oder konkurrenz aufsuchen... sorry, aber lass es und werde einfach ein wenig geschäftlicher.... professioneller eben.
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