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andreab
Threadersteller
Dabei seit: 12.04.2006
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Verfasst Mi 12.04.2006 20:18
Titel Kunde will Grafiker wechseln. Rechte ? |
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Hallo ich bitte Euch dringend um Hilfe, ich habe eine Anfrage von einem Bekannten, der sich von seinem Grafiker trennen will .. (unzuverläßigkeit, preisdiskrepanzen)....
Mein Bekannter hat sich ein Logo, Brefpapier und und..von seinem altem Grafiker erstellen laßen. Kein Vertrag vorhanden.
Jetzt soll ich eine paßende Broschüre layouten, mit seinem Logo.
Der alte Grafiker hat Ihm allerdings untersagt, das Logo die Farben etc. zu benutzen.
Wer ist im Recht ????? Benötige keine offenen Datein.. von dem alten Grafiker
Was soll ich meinem Bekanntem [/b] raten.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
[b]
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_niels
Dabei seit: 10.07.2002
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 01:29
Titel
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Schwierige Frage. Ich bin kein Jurist aber ein paar Worte dazu:
Also das Benutzen der Farben verbieten zu wollen ist definitiv Unfug, wäre ja noch schöner. Das mit dem Logo ist allerdings ein Problem: Ohne Vertrag liegen die Rechte relativ eindeutig beim Grafiker. Er bräuchte zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte zur freien Verfügung. Gab es Briefverkehr macht das die Sache ein wenig einfacher. Lässt sich aus dem Briefverkehr der Schluss ziehen der Grafiker habe mit Bezahlung seiner Rechnung diese Rechte erteilt, bzw. sich mit der Nutzung einverstanden erklärt, kann das durchgehen. Wir reden hier dann allerdings von einer Einigung via Anwalt/Gericht.
Grundsätzlich ist man als Auftraggeber in einer saudummen Situation wenn man keine Verträge für Sachen, oder gerade so Sachen, wie das Logo hat. Ich rate in diesem Fall zu a) Einen ausführlichen Gespräch mit einem Anwalt oder b) einem neuen Logo. b) könnte Stressfreier sein?
Grüße
Niels
PS:
Logo umbauen und als Redesign verkaufen könnte auch klappen, je nachdem wie viel du änderst ;)
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 05:59
Titel
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Der Grafiker wird sich auf das Urheberrecht berufen. Und das mit großer Wahrscheinlichkeit sogar zu Recht. Damit muss dein Kunde beweisen, dass das Nutzungsrecht uneingeschränkt ihm übertragen wurde. Ohne Vertrag wird das sehr sehr schwer. Benutzt dein Bekannter trotzdem irgendwas, was dem Logo ähnelt, wird den Grafiker mit Sicherheit dazu veranlassen, den Rechtsweg zu bestreiten.
Rate deinem Bekannten die Nutzungsrechte zu kaufen. Kommt immer noch günstiger, als ein anderes Logo entwickeln zu lassen und den mit der Einführung verbundenen Kosten, vom Wahrnehmungsverlust bei seiner Zielgruppe ganz zu schweigen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 07:03
Titel
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Nimroy hat geschrieben: |
Rate deinem Bekannten die Nutzungsrechte zu kaufen. Kommt immer noch günstiger, als ein anderes Logo entwickeln zu lassen und den mit der Einführung verbundenen Kosten, vom Wahrnehmungsverlust bei seiner Zielgruppe ganz zu schweigen. |
und vor allem soll er sich das uneingeschränkte nutzungsrecht schriftlich übertragen lassen!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 09:46
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: |
Rate deinem Bekannten die Nutzungsrechte zu kaufen. Kommt immer noch günstiger, als ein anderes Logo entwickeln zu lassen und den mit der Einführung verbundenen Kosten, vom Wahrnehmungsverlust bei seiner Zielgruppe ganz zu schweigen. |
und vor allem soll er sich das uneingeschränkte nutzungsrecht schriftlich übertragen lassen! |
Das man sowas schriftlich macht - davon geh ich immer aus.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 09:47
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: |
Rate deinem Bekannten die Nutzungsrechte zu kaufen. Kommt immer noch günstiger, als ein anderes Logo entwickeln zu lassen und den mit der Einführung verbundenen Kosten, vom Wahrnehmungsverlust bei seiner Zielgruppe ganz zu schweigen. |
und vor allem soll er sich das uneingeschränkte nutzungsrecht schriftlich übertragen lassen! |
Das man sowas schriftlich macht - davon geh ich immer aus. |
die vergangenen jahre hier im forum haben mich da eines besseren belehrt
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 10:36
Titel Re: Kunde will Grafiker wechseln. Rechte ? |
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andreab hat geschrieben: | Mein Bekannter hat sich ein Logo, Brefpapier und und..von seinem altem Grafiker erstellen laßen. Kein Vertrag vorhanden.
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Also ein mündlicher Auftrag über Logoerstellung und Briefpapierentwurf. Dazu gibt es doch sicherlich auch sowas wie ein Angebot. Bezahle den Grafiker für seine Arbeit und dann kann dein Freund soviel Flyer in Auftrag geben wie er will und an wen er will. Aber auch hier gilt dann...jeder Auftrag wird bezahlt werden müssen.
Gruss Diesel
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 10:56
Titel Re: Kunde will Grafiker wechseln. Rechte ? |
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Diesel hat geschrieben: | andreab hat geschrieben: | Mein Bekannter hat sich ein Logo, Brefpapier und und..von seinem altem Grafiker erstellen laßen. Kein Vertrag vorhanden.
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Also ein mündlicher Auftrag über Logoerstellung und Briefpapierentwurf. Dazu gibt es doch sicherlich auch sowas wie ein Angebot. Bezahle den Grafiker für seine Arbeit und dann kann dein Freund soviel Flyer in Auftrag geben wie er will und an wen er will. Aber auch hier gilt dann...jeder Auftrag wird bezahlt werden müssen.
Gruss Diesel |
Das ist kappes. Es geht hier um das Nutzungsrecht. Und jetzt zeig mir bitte die Stelle, wo steht, dass die Erstellung das uneingeschränkte Nutzungsrecht gleich mitbeinhaltet.
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