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Thema: Kunde will entworfene Printmedien haben! vom 07.04.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde will entworfene Printmedien haben!
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dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.04.2011 09:25
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Kunde will entworfene Printmedien haben!

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Hallo,
ich habe noch mal eine andere Frage:
Und zwar ich entwerfe für einen Kunden ein Logo, es wird nur die Gestaltung in Rechnung gestellt. Und das Logo in verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt.

Es werden dann noch Visitenkarten, Briefbögen etc. von mir im dem neuen Design mit dem Neuen Logo entworfen und gedruckt. Berechnet wird das ganze ohne Gestaltung. Obwohl im angebot steht "Gestaltung und Druck".

Was ist wen nder Kunde jetzt kommt und er von mir die Vorlagen haben möchte?
Kann er diese kostenlos verlangen oder muss ich er mich für die Übertragung entlohnen?
Und wie hält hält man das allgemein rechtlich abgesichert fest?

Wie macht ihr das wenn ihr was entwirft??
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.04.2011 09:51
Titel

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Naja, "Gestaltung" sagt ja etwas ganz bestimmtes aus, nämlich die Gestaltung der Entwürfe, oder?

Und der Kunde möchte, wie es aussieht die Druck-Vorlagen oder die offenen Daten.

Wenn du als Endprodukt ausgemacht hast, dass er die bestellten Medien in gedruckter Form bekommt, bist du nicht verpflichtet ihm die Druckvorlage oder die offenen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Und liegt auch in deinem ermessen ob du das überhaupt gegen Bezahlung machen willst, wenn der Vertragsgegenstand bzw. das bestellte Endproduckt die Medien in gedruckter Form war.

Wie ich anhand deiner zwei Fragen und Formulierungen sehe, hast du noch erhelblichen Nachholbedarf, was diese ganze Thematik betrifft. Wenn du weiterhin als selbständiger Grafikdesigner arbeiten willst, solltest du dich dringend mit diesem Thema auseinandersetzen und dir auch mal ein bisschen Fachliteratur dazu zulegen.


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Do 07.04.2011 09:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.04.2011 09:55
Titel

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naja bestellt wurde ja laut dem Angebot. Und dort steht "Gestaltung und Druck". auf der Rechnung jedoch nur die Druckrelevanten Daten, also eine Gestaltung ist hier nicht aufgeführt.
Allerdings wurden die Sachen mündlich oder per Mail bestellt, ohne das Angebot zu unterschreiben und als Auftragsbesätigung zu mir zu schicken.
Das Problem ist doch, wenn ich dem die Daten nun schicke, gehe ich davon aus, das er diese dann an seine neue Agentur weiter gibt.
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matchbox

Dabei seit: 15.06.2005
Ort: Aus dem Schwarzen Wald
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.04.2011 10:06
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Frag doch einfach mal deine Kunden ganz offen was er damit vorhat.
Mal ganz doof angenommen er will die Daten einfach nur um sie zu Archivieren. Es gibt so Kunden die sich gerne alles auf CD Brennen und es dann 10 Jahre in Abstellraum zu legen.

Klar kann er dir ne Geschichte erzählen. Aber im Denken des Kunden sind es seine Daten, es ist sein Briefbogen und sein Logo also will er es auch. Da muss man sehr Diplomatisch sein, ansonsten war das ganz schnell der letzte Auftrag.

Nicht falsch verstehen, ich kann das gut nachvollziehen was das Problem ist.

Also einfach mal nachfragen, evtl. klärt sich das alles so auf.
Wenn er natürlich sagt, ich will die Daten für den neuen Dienstleister, dann machst ihm einfach ein neues Angebot für die Datenlieferung. Ansonsten miteinander reden und die Kosten zu Gunsten von Folgeaufträgen niedrig halten.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.04.2011 10:08
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Was meinst du denn mit "Gestaltung"? Da blicke ich bei dir überhaupt nicht durch... Glaskugel

Klar, wenn ein Kunde von mir etwas "gestaltet" haben möchte, dann mache ich für ihn Entwürfe die er dann auch bezahlt. Das hat nichts mit irgendwelchen Druckvorlagen oder offenen Daten zu tun...

Er wollte von dir etwas gestaltet bekommen, das hast du auch getan und er hat das gestaltete und bestellte Endprodukt bekommen.

Du solltest dich auch dringend mal mit den Begrifflichkeiten auseinandersetzen um bei dir und auch beim Kunden Klarheit zu schaffen. Sowohl bezüglich das was im Angebot steht als auch das was du später in der Rechnung aufführst.
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dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.04.2011 10:13
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tjaaa das ist ja die Sache.
Der Kunde hat sich damals 2009 abgekapselt, wegen Streikitgkeiten damals schon weil er die Vorlagen für Briefbögen etc. haben wollte und die aus Kostengründen selber günstig im Internet drucken zu lassen, das habe ich verneint. Er meine er hat die Bezahlt.
Also es ist nicht mehr mein Kunde *zwinker* auf solche kann ich eben halt auch verzichten. Er meinte nur er schickt einen Anwalt. Der nie kam. Naja habe die Sache auf sich beruhen lassen.
Obwohl er die Sachen mit Sicherheit weiterverwendet hat, er hatte ja per Mail immer die vektordateien als PDF.

Normalerweise könnte ich ihm da auch rügen, wenn er diese wirklich verwendet hat. Da Urheberrecht auf meine Gestaltungsvorlagen.
Er meinte damals sein Kumpel kann das ein bisschen, und somit ist ja klar was phase ist.

Nun ruft der die Woche rotzfrech an und sagt sein pc ist abgestürzt ich soll ihm das nochmal rüber schicken.
Ich bin sehr wütend über diese Dreistheit! * Ich will nix hören... *

Also auch nix hier mit Folgeaufträge.
Was mach ich nun?
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matchbox

Dabei seit: 15.06.2005
Ort: Aus dem Schwarzen Wald
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.04.2011 10:19
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Wenn er offene Daten will soll er sie auch bezahlen.
Du bist nicht für sein Datensicherung verantwortlich.
Wenn er die Daten hat und verliert ist es Pech.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.04.2011 10:20
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Ich verstehe auch nicht ganz, was du willst.
Wenn ein Kunde bei mir ein Logo und einen Geschäftsausstattung bestellt, bekommt er nach der Entwurfsphase und Abstimmung immer offen Daten des Logos in unterschiedlichen Farben. Er muss ja auch ohne mich in der Lage sein, beispielsweise ein Schild oder eine Fahrzeugbeschriftung bestellen zu können.
Bestellt er auch den Druck der Geschäftsausstattung, bekommt er diese auch geliefert.
Will er selber drucken, bekommt er druckfähige PDFs aber keine InDesign-Daten.
Alle diese Posten sollten aber vorher in einem Angebot und einer Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.

In meinen Angeboten trenne ich auch die Entwurfsphase (Entwürfe ohne Nutzungsrechte) und das entgüliige Logo (Reinzeichnung mit Nutzungsrechte).
Es kam auch schon mal vor, dass ein Kunde nach der Entwurfsphase abgesprungen ist.
Dann muss er die ersten Layouts trotzdem zahlen, auch wenn er sie nicht verwendet darf.
Das formuliere ich aber schon deutlich in meinem Angebot. Dafür kalkuliere ich die Reinzeichnung des Logos und der Geschäftsausstattung immer etwas niedriger.
Wenn man gleich zu Anfang klare Fakten und Transparenz schafft, gibt es hinterher sehr selten Probleme.

dreamy hat geschrieben:
Er meine er hat die Bezahlt.


Was heisst, meint?
Hat er die Reinzeichnungen bezahlt oder nicht?


Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Do 07.04.2011 10:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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