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Thema: Kunde verwendet Layoutversion mit istock-Wasserzeichen vom 21.05.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde verwendet Layoutversion mit istock-Wasserzeichen
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kart672
Threadersteller

Dabei seit: 09.08.2008
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.05.2014 11:08
Titel

Kunde verwendet Layoutversion mit istock-Wasserzeichen

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Hallo,

ein Neukunde von mir hat eine Layoutversion eines Flyers, den ich für ihn gestaltet habe, auf seiner Facebook-Seite hochgeladen. Das Wasserzeichen von istockphoto ist deutlich sichtbar. Bezahlt hat er noch nicht und scheint es auch nicht zu wollen.

Das ist schon sehr dreist.

Ich frage mich nun, wer für den Verstoß gegen die Lizenzbedingungen haftbar gemacht werden kann?
Der Kunde, der die Layoutdatei ohne mein Wissen hochgeladen hat? Oder etwa ich?
Kommt es eventuell noch drauf an, ob er glaubhaft machen kann, das Wasserzeichen nicht gesehen zu haben, bzw. ich ihn hätte darauf hinweisen müssen, dass die Datei nicht veröffentlicht werden darf?
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Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 55
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 21.05.2014 11:30
Titel

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Hochgeladen hat der Kunde die Datei. Er ist für sein Handeln verantwortlich.
Aber ich würde ihn dennoch schnellstmöglich und schriftlich informieren, dass so etwas nicht geht.

Und da er ja scheinbar mit deinem Entwurf so zufrieden ist, dass er ihn bei FB hochgeladen hat, kannst du ihm auch gleich die Rechnung mitschicken. *ha ha*
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.05.2014 11:30
Titel

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Ich würde den Kunden darauf hinweisen, dass er das nicht darf und dass du, wenn er das nicht entfernt und nicht bezahlt, eine entsprechende Meldung an iStock machen wirst ... Außerdem natürlich mahnen etc.
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kiwi244

Dabei seit: 27.03.2011
Ort: Saarland
Alter: 53
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 23.05.2014 08:43
Titel

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... vorher würde ich mir auch die fb-Seite sichern. Denn damit nutzt er das Layout ja schon - und zwar eventuell in einem Maße, das Du gar nicht in den übertragenen Nutzungsrechten vorgesehen hast *zwinker*. Außerdem ist`s ein guter Beweis - falls der Kunde wirklich wegen Nichtgefallen nicht bezahlen will. Das muß er aber tatsächlich, den Fall hatte ich auch kürzlich beim AGD angefragt. Stw. Werkvertrag.
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