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_sth
Threadersteller
Dabei seit: 20.07.2012
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Verfasst Fr 20.07.2012 12:43
Titel Kunde verlangt Originaldateien |
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Hallo,
ich habe zwar schon die Suche bemüht, möchte mich aber noch mal vergewissern, dass sich zwischenzeitlich nichts geändert hat, da die Threads schon älter sind.
Folgende Situation:
Ich habe für einen Freund, mit dem ich mich nun zerstritten habe, die kompletten Print- und Nonprint Produkte erstellt (Logo, Visitenkarten, Speisen- und Getränkekarte, Flyer, Werbeanzeigen, Website). Ich habe ihm hier auch einen ordentlichen Nachlass gegeben.
Die Sachen sind gedruckt, die Website online und die Rechnungen wurden bezahlt. Alles gut, sollte man meinen. Nun haben wir uns wie gesagt zerstritten und er fordert die Herausgabe der "bearbeitungsfähigen Originaldateien" (Photoshop, Illustrator), da er jemand anderen gefunden hat, der das in Zukunft übernimmt. Seiner Meinung nach hat er diese bezahlt und sind sein Eigentum.
Da es ein Freund ist, haben wir keine schriftlichen Vereinbarung getroffen wie mit Originaldateien umgegangen wird. Auch Nutzungsrechte wurde nicht abgeklärt. Mein Kenntnisstand ist der, dass, soweit nicht anders vereinbart, die Originaldateien beim Urheber bleiben und die Herausgabe extra vergütet werden muss. Stimmt das noch? Gibt es da evtl. eine Rechtsprechung auf die man verweisen kann?
Prinzipiell möchte ich keine Originaldateien herausgeben und erst recht nicht, wenn diese jemand anders bearbeiten soll. Wenn ich ein Auto kaufe, habe ich doch auch kein Anrecht auf die Konstruktionspläne oder hinkt dieser Vergleich?
Hätte ich doch vorher mal auf Kollegen gehört und bei einem Freund nein gesagt.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 20.07.2012 12:52
Titel
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Bei Freunden und Geld hört die Freundschaft auf.
Immer alles schriftlich vereinbaren.
Zwei gute Ratschläge für die Zukunft
Originaldaten sind idR. nicht Teil der Vereinbarung/des Vertrages. Und auch mündliche Absprachen sind ein Vertrag, nur schwerer zu belegen. Es wurden Werke beauftragt, dessen Zweck eine Nutzung ist. Sprich der Kunde (dein Freund) möchte die Sachen nutzen. Es ging nie um das Original. Also hätte gesondert darüber gesprochen werden müssen, dass auch Originaldateien übergeben werden. da das nicht passiert ist, musst du sie nicht herausgeben. Das sollte schon vergütet werden. Soweit mein Kenntnisstand.
Wurde nicht über Nutzungsrechte gesprochen, gilt § 31 UhrG Absatz 5.
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_sth
Threadersteller
Dabei seit: 20.07.2012
Ort: -
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Verfasst Fr 20.07.2012 13:06
Titel
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Danke für die Ratschläge, bei Freunden lehne ich zukünftig ab. Sonst halte ich auch alles immer schriftlich fest.
Er kann die Sachen ja über einen unbeschränkten Zeitraum nutzen, das ist nicht das Problem.
Mündlich wurde nichts verinbart. Weder dass er Originaldateien bekommt, noch dass er sie nicht bekommt. Davon, dass er Originaldateien haben will, war erst Anfang der Woche erstmalig die Rede.
Wie verhält es sich mit den verschiedenen Arten, Print- und Nonprint. Ist auch Quellcode urheberrechtlich geschützt oder nur das Layout?
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.07.2012 13:49
Titel
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_sth hat geschrieben: | Mündlich wurde nichts verinbart. Weder dass er Originaldateien bekommt, noch dass er sie nicht bekommt. Davon, dass er Originaldateien haben will, war erst Anfang der Woche erstmalig die Rede. |
Dein Kunde/Ex-Freund hat genau das bekommen, für was er bezahlt hat.
Nicht mehr und nicht weniger.
Du musst ihm keine Originaldaten herausgeben, die gehören nicht zuseiner Nutzung.
Wenn Du es trotzdem machen willst, schreib ihm ein Angebot und verkauf sie ihm extra.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.07.2012 13:51
Titel
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ausgenommen vielleicht das Logo, weil da würde ich erwarten, dass ich da etwas weiter verwendbares in den Händen halte.
Aber wie gesagt: nix vereinbart, nix bekommt er.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.07.2012 13:53
Titel
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Mac hat geschrieben: | ausgenommen vielleicht das Logo, weil da würde ich erwarten, dass ich da etwas weiter verwendbares in den Händen halte. |
Stimmt, bei einem Logo sollte ein Kunde immer einer individuell verwendbare Vektordatei bekommen.
Bei allem anderen sehe ich auch keinen Grund zur Herausgabe von Originaldaten.
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Kartöffelchen
Dabei seit: 16.03.2012
Ort: Strawberry Fields
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.07.2012 14:22
Titel
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Ich würde TuneUp nehmen und die Dateien shreddern nach DoD 5220.25M
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_sth
Threadersteller
Dabei seit: 20.07.2012
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 20.07.2012 14:41
Titel
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Das Logo hat er von mir bereits als Vektordatei bekommen. Ich werde ihm jetzt noch die fertigen Printprodukte zur Verfügung stellen, damit er diese selbst nachdrucken kann, wenn das notwenig ist.
Die Original-Dateien wird er aber nicht bekommen. Wenn er jemand anderen damit beauftragt hat und dieser ein vernünftiger Typ ist, wird er schon von alleine sagen, dass er nicht weiter macht was von anderen stammt sondern seine eigenen Vorschläge bringt.
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