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Autor |
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
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Verfasst Di 06.03.2012 00:45
Titel
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Bez. der 1. Instanz besteht halt kein Anwaltszwang (Zivilrecht) Das meinte ich mit, er kann Widerspruch mit oder ohne Anwalt einlegen.
Nimory hat geschrieben: | Aber mit einer feststellungsklage (so heißt es richtig) wird erst einmal überprüft, ob überhaut ein Vertrag aus dem eine Anspruchshaltung abzuleiten wäre überhaupt besteht. |
Das wäre m. E. sinnvoll, wenn die Parteien eigentlich keinen Geschäftskontakt hatten bzw. haben.
Aber es gab ein Angebot vom Beklagten der Kunde bzw. jetzt Kläger wollte was von ihm haben und auch zunächst ? etwas dafür bezahlen. Der Beklagte ist auch schon mit der Arbeit angefangen bzw. fertig.
Somit besteht doch nach den Angaben eindeutig ein Rechts- bzw. Geschäftsverhältnis zwischen den Parteien.
Den Streitpunkt der Ansprüche die ggf. daraus abgeleitet werden, können m. E. nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein.
Außerdem, hat denn so eine Feststellungsklage überhaupt eine aufschiebende Wirkung? Ich meine ja nur, nicht dass er deswegen noch die Widerspuchsfrist versäumt.
Zuletzt bearbeitet von nanu am Di 06.03.2012 00:53, insgesamt 2-mal bearbeitet
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maanet
Threadersteller
Dabei seit: 27.01.2011
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht: -
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Verfasst Sa 10.03.2012 14:07
Titel
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@type1 Zitat: | Für mich bleibt es ein Mangel in der Sachbearbeitung. Und das beim TO.
Dieser muss den Auftrag managen und lenken. Er ist der Auftragsnehmer. Der Profi. Der der sagt, wo es lang geht, was die Erfüllung der Wünsche betrifft.
Dazu zählt, einen Fahrplan zu erstellen. Das wurde versäumt und endete in der beschriebenen Problematik.
Im Zweifel kann man einen Auftrag auch ablehnen. |
Ich war der Auftragnehmer und sagte dem Kunden auch was am besten ist. Seine Interessen gingen jedoch immer in die billig Schiene. Ich wieß ihn auf die Gefahren hin.
Nimroy
Zitat: | Also ist der nächste Schritt festzustellen, woher der Vorwurf der Verzögerungen kommt. Und da bin ich der Meinung, dass es hier schon ein Versäumnis des TE ist. Nämlich den Kunden darauf hinzuweisen, dass geänderte Leistungen und Anforderungen auch geänderte Zeitpläne nach sich ziehen. Tut man das nicht, steht der avisierte Liefertermin weiter im Raum. |
Natürlich wieß ich ihn darauf hin. Selber sagte er dann das er dieses in Kauf nimmt denn es sind funktionen hinzugekommen die er für sinnvoll hält. Das ganze wurd natürlich immer und immer wieder vom Kunden mit neuen Wünschen, Änderungen und Ergänzungen versehen.
Der Kunde wusste auch das ein zusätzlicher Programmierer benötigt wurde und diesen sollte ich suchen, Angebot erfragen und dem Kunden geben. Diesen Auftrag konnte ich nicht alleine umsetzen und das war dem Kunden klar.
Da aber nur ich ein Vertragsverhältnis habe kann er auch nur mich belangen.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 10.03.2012 20:39
Titel
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maanet hat geschrieben: |
Da aber nur ich ein Vertragsverhältnis habe kann er auch nur mich belangen. |
So sieht das aus.
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst So 11.03.2012 00:51
Titel Re: Kunde verklagt mich aus Geldnöten? |
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maanet hat geschrieben: | Der Programmierer sprang dann nach der dritten Änderungswelle vom Projekt ab. |
Spätestens da hättest du auch abspringen sollen. Hat der Programmierer vielleicht mehr Erfahrung als du gehabt?
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